Per Rentenanpassungsformel (oft fälschlich nur Rentenformel) wird der Aktuelle Rentenwert fortgeschrieben:
| Rentenanpas- sungsformel | Lohn-/Gehalts- komponente | Beitragskomponente: | Nachhaltigkeits- komponente | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Riester-Faktor | Beitragssatz-Faktor | ||||||||||||
| Aktueller Rentenwert j | = | Aktueller Rentenwert j-1 | · | Bruttolohn je Arbeitnehmer j-1 | · | 100% - | „Altersvorsor- geanteil”-% j-1 | - | GRV-Bei- tragssatz-% j-1 | · | [(1 - | Ä-Rentner- Quotient j-1 | ) ·α+1] |
| modif. Bruttolohn je Arbeitnehmer j-2 | 100% - | „Altersvorsor- geanteil”-% j-2 | - | GRV-Bei- tragssatz-% j-2 | Ä-Rentner- Quotient j-2 | ||||||||
|
Quellen: →Sachverständigenrat: Gutachten 2008, →Frankfurter Rundschau Spezial zum Thema Rente (1.7.2008) |
|||||||||||||
Die Lohn-/Gehaltskomponente berechnet im Wesentlichen die 1957 eingeführte dynamische Rente gemäß der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne/-gehälter. Die Komplizierung mit dem modifizierten und dem beitragspflichtigen Bruttolohn dient einer Korrektur der Werte aus der VGR (die auch Beamte mitzählt) durch die Werte der Rentenversicherung (in der auch Arbeitslose versichert sind) (→Sachverständigenrat: Gutachten 2008).
Die Beitragskomponente wurde 2002 mit der Riester-Rente eingeführt und dämpft die späteren Renten stark und recht dauerhaft. Das dubiose am Riester-Faktor ist, dass auch Rentner und GRV-Versicherte, die gar keinen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, davon betroffen sind. Damit schlägt sich die Verlagerung auf Kapital gedeckte Rentenanteile für alle dämpfend in der Berechnung der umlagefinanzierten Rente nieder (→W. Sesselmeier: Die demographische Herausforderung der Alterssicherung. Politik und Zeitgeschichte 8-9/2006).
Die Nachhaltigkeitskomponente („Nachhaltigkeitsfaktor”) ersetzt seit 1. Juli 2005 Blüms 1998 nicht zur Anwendung gekommenen „Demografischen Faktor”. Der Demografische Faktor für das Jahr j berechnete sich als DFj = (LE65j-9/LE65j-8-1)/2+1, wobei LE65j die Lebenserwartung der 65-Jährigen im Jahre j ist (→A. Lompe: Einfügung eines demographischen Faktors oder Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel. 2004). Der Nachhaltigkeitsfaktor passt die Entwicklung des Rentenniveaus an die demografische Entwicklung an, wobei er im Unterschied zum Demografischen Faktor auch Effekte wie Änderungen der Erwerbsquote und der durchschnittlichen Lebenserwartung erfasst (→A. Lompe: a.a.O., →A. Börsch-Supan, A. Reil-Held, C.B. Wilke: Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere Formelmodifikationen zur langfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes zur GRV. MEA, 2004). Nach Ansicht des Sachverständigenrats kommt „der Größe α, die den Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Rentenanpassung gewichtet, eine zentrale Bedeutung zu ... Bei einem α von 0 würde das Rentenniveau ... nicht von der Veränderung der Erwerbstätigkeit oder der demografischen Entwicklung beeinflusst, während bei einem α von 1 Veränderungen der Erwerbstätigkeit und Demografie ... faktisch keinen Einfluss auf den Beitragssatz hätten. Die Tatsache, dass der Nachhaltigkeitsfaktor mit einem Gewicht von 0,25 versehen wurde, dokumentiert einen intergenerativen Verteilungskompromiss.” (→Sachverständigenrat: Gutachten 2008). Es sorgt dafür, dass die Rentner zu einem Viertel an der Veränderung der Relation Rentner / Beitragszahler beteiligt werden. Der mindernde Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors ist auch bei dieser Gewichtung (d.h. 0,25) größer, als der des Demografischen Faktors gewesen wäre (→A. Lompe: a.a.O.).
Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz führte 2004 eine Schutzklausel ein, dahingehend, dass die Rentner keine Rentenkürzungen aufgrund der Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeits- und Riester-Faktor) hinnehmen sollen. 2006 ist die Schutzklausel um einen Nachholfaktor modifiziert worden: die „ausgefallene Dämpfungswirkung wird ab dem Jahr 2011 solange durch eine Halbierung der sich dann ergebenden positiven Rentenanpassungen realisiert oder nachgeholt, bis die ausgefallene Dämpfungswirkung ausgeglichen ist.” (→Schutzklauseln in der Rentenformel. REGIERUNGonline, 6.5.2009). Dieses Zusammenwirken von Schutzklausel und Nachholfaktor ist am 19.6.2009 auch auf die Lohn- und Gehaltskomponente erweitert worden (sogenannte „Rentengarantie”). Insgesamt hat die mehrfache Anwendung von Schutzklauseln den Aktuellen Rentenwert um einiges höher gehalten, als er nach den Absichten der Erschaffer der Rentenanpasungsformel hätte sein sollen (→T. Krieger, S. Stöwhase: Diskretionäre rentenpolitische Maßnahmen und die Entwicklung des Rentenwerts in Deutschland von 2003–2008. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 58(1), 2009). Kritiker sprechen schon vom Nachholberg, der zu entsprechenden Mehrbelastungen der Beitragszahler geführt hat, aber zukünftige Belastungen der Rentner verursachen wird (→M. Gasche: Der Nachholberg in der Rentenversicherung. Wirtschaftsdienst 89(9), 2009).
Oskar Fuhlrott