Die Rentenanpassungsformel — zentrales Element der Rentenpolitik

Per Renten­anpas­sungs­formel (oft fälsch­lich nur Renten­formel) wird der Aktu­elle Renten­wert fortge­schrieben:

Rentenanpas-  sungsformel Lohn-/Gehalts- kompo­nente   Beitrags­kompo­nente: Nachhaltigkeits- komponente
  Riester-Faktor   Beitrags­satz-Faktor  
Aktueller Rentenwert j = Aktueller Rentenwert j-1  ·  Bruttolohn je Arbeitnehmer j-1  ·  100% -  „Altersvorsor-  geanteil”-% j-1  -  GRV-Bei- tragssatz-% j-1  ·  [(1  Ä-Rentner- Quotient j-1 ) ·α+1]






modif. Bruttolohn je Arbeitnehmer j-2 100% -  „Altersvorsor-  geanteil”-% j-2  -  GRV-Bei- tragssatz-% j-2 Ä-Rentner- Quotient j-2

 Quellen: →Sach­verstän­digenrat: Gutachten 2008,  →Frankfurter Rundschau Spezial zum Thema Rente (1.7.2008)

Die Lohn-/Gehalts­kompo­­nente berechnet im Wesent­lichen die 1957 einge­führte dynami­sche Rente gemäß der Entwick­lung der durch­schnitt­lichen Brutto­löhne/-ge­hälter. Die Kompli­zie­rung mit dem modi­fi­zierten und dem beitrags­pflich­tigen Brutto­lohn dient einer Korrektur der Werte aus der VGR (die auch Beamte mitzählt) durch die Werte der Renten­versi­cherung (in der auch Arbeits­lose versi­chert sind) (→Sach­verstän­digenrat: Gutachten 2008).

Die Beitrags­kompo­­nente wurde 2002 mit der Riester-Rente einge­führt und dämpft die späteren Renten stark und recht dauer­haft. Das dubiose am Riester-Faktor ist, dass auch Rentner und GRV-Versi­cherte, die gar keinen Riester-Vertrag abge­schlossen haben, davon betroffen sind. Damit schlägt sich die Verla­­gerung auf Kapital gedeckte Renten­­anteile für alle dämpfend in der Berech­­nung der umlage­­finan­­zierten Rente nieder (→W. Sessel­meier: Die demo­graphi­­sche Heraus­­forde­­rung der Alters­­siche­­rung. Politik und Zeitge­­schichte 8-9/2006).

Die Nach­haltig­keits­kompo­­nente („Nach­haltig­keits­faktor”) ersetzt seit 1. Juli 2005 Blüms 1998 nicht zur Anwen­dung gekom­menen „Demo­grafi­schen Faktor”. Der Demo­grafi­sche Faktor für das Jahr j berech­nete sich als DFj = (LE65j-9/LE65j-8-1)/2+1, wobei LE65j die Lebens­erwar­tung der 65-Jäh­rigen im Jahre j ist (→A. Lompe: Einfü­gung eines demo­gra­phi­schen Faktors oder Nach­­haltig­­keits­­faktors in die Renten­­formel. 2004). Der Nach­haltig­keits­faktor passt die Entwick­lung des Renten­niveaus an die demo­grafi­sche Entwicklung an, wobei er im Unter­schied zum Demo­grafi­schen Faktor auch Effekte wie Ände­rungen der Erwerbs­quote und der durch­schnitt­lichen Lebens­erwar­tung erfasst (→A. Lompe: a.a.O., →A. Börsch-Supan, A. Reil-Held, C.B. Wilke: Der Nach­haltig­keits­faktor und andere Formel­­modi­­fika­­tionen zur lang­­fris­­tigen Stabi­­lisie­­rung des Beitrags­­satzes zur GRV. MEA, 2004). Nach Ansicht des Sach­verstän­digen­rats kommt „der Größe α, die den Einfluss des Nach­haltig­keits­faktors auf die Renten­anpas­sung gewichtet, eine zen­trale Bedeu­tung zu ... Bei einem α von 0 würde das Renten­niveau ... nicht von der Verän­derung der Erwerbs­tätig­keit oder der demo­grafi­schen Entwick­lung beein­flusst, während bei einem α von 1 Verän­de­rungen der Erwerbs­tätig­keit und Demo­grafie ... faktisch keinen Einfluss auf den Beitrags­satz hätten. Die Tatsache, dass der Nach­haltig­keits­faktor mit einem Gewicht von 0,25 versehen wurde, dokumen­tiert einen inter­genera­tiven Vertei­lungs­kompro­miss.” (→Sach­verstän­digenrat: Gutachten 2008). Es sorgt dafür, dass die Rentner zu einem Viertel an der Verän­derung der Relation Rentner / Beitrags­zahler beteiligt werden. Der mindernde Einfluss des Nach­­haltig­­keits­­faktors ist auch bei dieser Gewich­­tung (d.h. 0,25) größer, als der des Demo­­grafi­­schen Faktors gewesen wäre (→A. Lompe: a.a.O.).

Das Renten­­versiche­­rungs-Nach­­haltig­­keits­­gesetz ­führte 2004 eine Schutz­­klausel ein, dahin­­gehend, dass die Rentner keine Renten­­kür­­zungen aufgrund der Dämp­­fungs­­faktoren (Nach­­haltig­­keits- und Riester-Faktor) hinnehmen sollen. 2006 ist die Schutz­­klausel um einen Nachhol­­faktor modifi­­ziert worden: die „ausge­­fallene Dämp­­fungs­­wirkung wird ab dem Jahr 2011 solange durch eine Halbie­­rung der sich dann erge­­benden posi­­tiven Renten­­anpas­­sungen reali­­siert oder nach­­geholt, bis die ausge­­fallene Dämp­­fungs­­wirkung ausge­­glichen ist.” (→Schutz­klauseln in der Renten­­formel. REGIERUNG­­­online, 6.5.2009). Dieses Zusammen­­wirken von Schutz­­klausel und Nachhol­­faktor ist am 19.6.2009 auch auf die Lohn- und Gehalts­­kompo­­nente erwei­­tert worden (soge­nannte „Renten­­garantie”). Insge­­samt hat die mehr­­fache Anwen­­dung von Schutz­­klau­­seln den Aktu­­ellen Renten­­wert um einiges höher gehalten, als er nach den Absichten der Erschaffer der Renten­­anpa­­sungs­­formel hätte sein sollen (→T. Krieger, S. Stöwhase: Diskretio­näre renten­­politi­­sche Maßnahmen und die Entwick­­lung des Renten­­werts in Deutsch­­land von 2003–2008. Zeit­­schrift für Wirt­­schafts­­politik 58(1), 2009). Kritiker sprechen schon vom Nach­hol­berg, der zu entspre­chenden Mehr­belas­tungen der Beitrags­zahler geführt hat, aber zukünf­tige Belas­tungen der Rentner verur­sachen wird (→M. Gasche: Der Nach­hol­berg in der Renten­versi­cherung. Wirt­schafts­dienst 89(9), 2009).

Oskar Fuhlrott