Die Extrakosten des Teilumstiegs auf Kapitaldeckung

Abk.: GRV=Gesetz­liche Renten­versiche­rung; BSG=Bundes­sozial­gericht; UV=Umla­gever­fahren; KDV=Kapital­deckungs­ver­fahren

Was ist das Umstiegs­problem bei der Riester-Reform? Nehmen wir an, wir wollten von einer GRV-Rente mit einem Beitrags­satz von 20% teil­weise umsteigen auf eine Kapital gedeckte Rente, deren Beitrags­satz 4% beträgt. Um wieviel würde sich dadurch der Beitrags­satz zur GRV verrin­gern? Antwort: über­haupt nicht. Es sind immer noch die gleichen alten Renten­anwart­schaften aus der GRV aufzu­bringen wie vorher! Die sind ja nicht geringer geworden, sondern werden es erst in etwa einer Genera­tion sein. Man kann jetzt die Über­gangs­genera­tion der Beitrags­zahler den Umstiegsbetrag doppelt zahlen lassen, nämlich 4% in die Riester-Rente, aber weiterhin 20% in die GRV, wobei aber für ein Fünftel dieser Beiträge keine Renten-Anwart­schaften erwachsen (sonst wäre es kein Umstieg). Oder man finan­ziert den Umstiegsbetrag aus Steuern (etwa 4 Prozent­punkte der Mehr­wert­steuer).

Statt­dessen lässt die Riester-Reform nun allen GRV-Beitrags­zahlern die Renten-Anwart­schaft und darüber hinaus auch noch allen Rentnern die Renten­höhe über den Riester-Faktor in der Renten­anpas­sungs­formel mittel­fristig von netto 70% des bishe­rigen Lebens­stan­dards auf 67% kürzen. Dies hat das BSG erstaun­licher­weise als verfas­sungs­gemäß eingestuft (→BSG09), wohl auch, weil es den Umstiegs­effekt und Demo­grafie-Effekte (die über den Nach­haltig­keits­faktor das Renten­niveau weiter senkten) in der Formel nicht klar ausein­ander halten konnte.

% vom Zu den Kosten des Teilumstiegs vom UV zum KDV durch die Riester-Reform % v. Nettoniveau
Brutto-
entgelt
  vor Ab-
senkg.³
nach Ab-
senkg.³
  —70 %
      Aufstockung durch Riester-Rente
     
       
22 %—   —70 % —67 %
  zus. Arbg.ant. vorher 18 Mrd.€ zus. Bun-
deszusch.¹ nachher
zus. Rente aus
GRV vorher
zus. Rente aus Bun-
deszuschuss nachher
20 %— zus. Arbn.ant. vorher    
  Arbeitgeber-Beiträge Rente aus GRV-Beiträgen
nach der Riester-Reform
18 %—    
 
16 %—    
 
14 %—    
 
12 %—    
 
10 %—    
  Arbeitnehmer-Beiträge
8 %—    
 
6 %—    
 
4 %— ——ca. 1 Mrd. €  Riester-Zulagen²——  
 
2 %— Riester-Beiträge  
 
0 %—    
Beiträge private Versicherung Beiträge gesetzliche Versicherung GRV-Renten und Riester-Renten    
 Eigene Darstellung  ¹) zus.Bundeszusch.+Erhöh.betr. →SaR08
    (2 Mrd. € ≈ 0,2% Beitrags­satz →Sch08c)
 ²) Riester-Zulagen 2007 laut →Rie08a
³)  Rentenniveau-Absenkung durch den Riester-Faktor  
inkl. noch ausstehender Stufen der „Riester-Treppe“ 
(ohne die Absenkung durch den Nachhaltigkeitsfaktor)

Für den riesternden Arbeit­nehmer, der 10% des Brutto­entgelts als Arbeit­nehmer­beitrag an die GRV zu entrichten hat und, da es bei der Riester-Rente keinen Arbeit­geber­beitrag gibt, volle 4% seines Brutto­entgelts für die Riester-Rente, fallen nun um 40% höhere Kosten an, um genau die Rente zu erhalten, die er ohne die Riester-Reform sowieso erhalten hätte!  Für alle anderen — die nicht riesternden Beitrags­zahler ebenso wie alle Rentner — wird die Renten­höhe um mehr als 4%* nied­riger ausfallen als vor der Reform.
 *)  4% von 70% = 2,8 Prozent­punkte; Netto­niveau-Redu­zie­rung: 70%-67% = 3 Prozent­punkte ≈ 4,3%

Die dann umge­setzte Lösung subven­tioniert die GRV-Beiträge noch durch den zusätz­lichen Bundes­zu­schuss mittel­fristig um fast 2 Prozent­punkte. Den bezahlen die Konsu­menten aus der Mehr­wert­steuer und der Ökosteuer. Nur dadurch sinken die Extra­kosten der Riester-Sparer auf etwa 27%  (4+10=14% / 11% Arbeit­nehmer­anteil). Ein Teil­umstieg erfor­dert immer eine Opfer­genera­tion, die selbst keinen abso­luten Vorteil aus dem Umstieg zieht.

Oskar Fuhlrott