Was ist das Umstiegsproblem bei der Riester-Reform? Nehmen wir an, wir wollten von einer GRV-Rente mit einem Beitragssatz von 20% teilweise umsteigen auf eine Kapital gedeckte Rente, deren Beitragssatz 4% beträgt. Um wieviel würde sich dadurch der Beitragssatz zur GRV verringern? Antwort: überhaupt nicht. Es sind immer noch die gleichen alten Rentenanwartschaften aus der GRV aufzubringen wie vorher! Die sind ja nicht geringer geworden, sondern werden es erst in etwa einer Generation sein. Man kann jetzt die Übergangsgeneration der Beitragszahler den Umstiegsbetrag doppelt zahlen lassen, nämlich 4% in die Riester-Rente, aber weiterhin 20% in die GRV, wobei aber für ein Fünftel dieser Beiträge keine Renten-Anwartschaften erwachsen (sonst wäre es kein Umstieg). Oder man finanziert den Umstiegsbetrag aus Steuern (etwa 4 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer).
Stattdessen lässt die Riester-Reform nun allen GRV-Beitragszahlern die Renten-Anwartschaft und darüber hinaus auch noch allen Rentnern die Rentenhöhe über den Riester-Faktor in der Rentenanpassungsformel mittelfristig von netto 70% des bisherigen Lebensstandards auf 67% kürzen. Dies hat das BSG erstaunlicherweise als verfassungsgemäß eingestuft (→BSG09), wohl auch, weil es den Umstiegseffekt und Demografie-Effekte (die über den Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau weiter senkten) in der Formel nicht klar auseinander halten konnte.
| % vom | Zu den Kosten des Teilumstiegs vom UV zum KDV durch die Riester-Reform | % v. Nettoniveau | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Brutto- entgelt |
vor Ab- senkg.³ |
nach Ab- senkg.³ |
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| — | — | —70 % | |||||
| Aufstockung durch Riester-Rente | |||||||
| — | |||||||
| 22 %— | —70 % | —67 % | |||||
| zus. Arbg.ant. vorher | 18 Mrd.€ zus. Bun- deszusch.¹ nachher |
zus. Rente aus GRV vorher |
zus. Rente aus Bun- deszuschuss nachher |
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| 20 %— | zus. Arbn.ant. vorher | ||||||
| Arbeitgeber-Beiträge | Rente aus GRV-Beiträgen nach der Riester-Reform |
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| 18 %— | |||||||
| 16 %— | |||||||
| 14 %— | |||||||
| 12 %— | |||||||
| 10 %— | |||||||
| Arbeitnehmer-Beiträge | |||||||
| 8 %— | |||||||
| 6 %— | |||||||
| 4 %— | ——ca. 1 Mrd. € Riester-Zulagen²—— | ||||||
| 2 %— | Riester-Beiträge | ||||||
| 0 %— | |||||||
| Beiträge private Versicherung | Beiträge gesetzliche Versicherung | GRV-Renten und Riester-Renten | |||||
| Eigene Darstellung | ¹)
zus.Bundeszusch.+Erhöh.betr. →SaR08 (2 Mrd. € ≈ 0,2% Beitragssatz →Sch08c) ²) Riester-Zulagen 2007 laut →Rie08a |
³)
Rentenniveau-Absenkung durch den Riester-Faktor
inkl. noch ausstehender Stufen der „Riester-Treppe“ (ohne die Absenkung durch den Nachhaltigkeitsfaktor) |
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Für den riesternden Arbeitnehmer, der 10% des Bruttoentgelts
als Arbeitnehmerbeitrag an die GRV zu entrichten hat und, da es bei
der Riester-Rente keinen Arbeitgeberbeitrag gibt, volle 4% seines
Bruttoentgelts für die Riester-Rente, fallen nun um 40% höhere
Kosten an, um genau die Rente zu erhalten, die er ohne die Riester-Reform
sowieso erhalten hätte!
Für alle anderen — die nicht riesternden Beitragszahler ebenso
wie alle Rentner — wird die Rentenhöhe um mehr als 4%*
niedriger ausfallen als vor der Reform.
*) 4% von 70% = 2,8
Prozentpunkte; Nettoniveau-Reduzierung: 70%-67% = 3
Prozentpunkte ≈ 4,3%
Die dann umgesetzte Lösung subventioniert die GRV-Beiträge noch durch den zusätzlichen Bundeszuschuss mittelfristig um fast 2 Prozentpunkte. Den bezahlen die Konsumenten aus der Mehrwertsteuer und der Ökosteuer. Nur dadurch sinken die Extrakosten der Riester-Sparer auf etwa 27% (4+10=14% / 11% Arbeitnehmeranteil). Ein Teilumstieg erfordert immer eine Opfergeneration, die selbst keinen absoluten Vorteil aus dem Umstieg zieht.
Oskar Fuhlrott