Kommentierte Literaturliste zu "ExtrakostenTeilumstieg.htm"
BSG09
    Bundessozialgericht, Urteil vom 21.1.2009 - B 12 R 1/ 07 R. lexetius.com, 2009. 
    * Anlass: Aussetzung der Rentenanpassung 2005 
    * verfassungsrechtliche Bewertung von Altersvorsorgeanteil und Nachhaltig-
    keitsfaktor (offenbar nur betrachtet unter der Aufgabe des Staates als Beklagte, die
    Finanzierung der GRV zu sichern) 
    * 17 "Die gleichbleibende Höhe des aktuellen Rentenwerts trotz der Veränderung
    der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeit-
    nehmer im Jahre 2004 gegenüber dem Jahre 2003 um 0,12 vH beruht auf der Dämpfung
    des Rentenanstiegs durch die Einführung des Altersvorsorgeanteils durch das
    Altersvermögensergänzungsgesetz ... und die Einführung des Nachhaltigkeits-
    faktors durch das RVNG." 
    * 17 "Der Altersvorsorgeanteil soll die Steigerung des aktuellen Rentenwerts
    jährlich um ca 0,6 vH vermindern und der Nachhaltigkeitsfaktor sollte für das
    Jahr 2005 zu einer Verminderung der Rentenerhöhung um ca 0,5 vH führen" 
    * 24 "Der Senat kann weiterhin offenlassen, ob eine Rentenanpassung überhaupt in
    den Schutzbereich des Art 14 Abs 1 GG fällt oder aber eine nicht eigentums-
    geschützte bloße Erwartung auf zukünftige Teilhabe an steigenden Einkünften der
    Rentenbeitragszahler darstellt" 
    * 24 "Die Einführung des Altersvorsorgeanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors
    verstößt jedenfalls nicht gegen Art 14 Abs 1 GG." 
    * 26 "Auch wenn man den Schutzbereich des Art 14 Abs 1 GG ... ansieht, wäre die
    Eigentumsgarantie durch die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils oder
    des Nachhaltigkeitsfaktors nicht verletzt. Beides dient der Sicherung des
    Vertrauens der jüngeren Generation in die Zukunftsfestigkeit der Rentenversi-
    cherung und gewährleistet einen gerechten Ausgleich der finanziellen Belastungen
    zwischen den Generationen." 
    * 27 "... muss dem Gesetzgeber eine ausreichende Flexibilität erhalten bleiben, um
    das Rentenversicherungssystem und insbesondere dessen Finanzierung zu gewähr-
    leisten." 
    * 28 "Der Gesetzgeber ging sowohl bei der Einführung des Altersvorsorgeanteils
    als auch des Nachhaltigkeitsfaktors davon aus, dass das Vertrauen in die
    Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung nur gewährleistet ist, wenn der
    Beitragssatz für die Rentenversicherung für die jüngere Generation bezahlbar
    bleibt ..." 
    * 30 "Bei der Einführung des Altersvorsorgeanteils im Jahre 2001 ... stand aus
    Sicht des Gesetzgebers die Problematik der rückläufigen Geburtenzahl einerseits
    und die steigende Lebenserwartung und damit die immer länger werdende Renten-
    laufzeit andererseits im Vordergrund ..." 
    * 30 "Der jüngeren Generation drohte eine Beitragsbelastung von 24 vH bis 26 vH im
    Jahre 2030 ..." 
    * 30 "Das Vertrauen in die Zukunftsfestigkeit der gesetzlichen Alterssicherung
    konnte deshalb durch eine Beitragsbegrenzung geschaffen werden." 
    * 30 "Die Einführung des Altersvorsorgeanteils ist im Zusammenhang mit der
    Einführung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) zu
    sehen." 
    * 30 "Nur durch den Abschluss dieser und anderer Altersvorsorgemaßnahmen kann die
    künftige Niveauabsenkung der gesetzlichen Rentenversicherung für die jetzigen
    Beitragszahler kompensiert werden." 
    * 31 "Die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils bei der Berechnung der
    Rentenanpassung gewährleistet, dass Rentenempfänger an der steigenden Belas-
    tung der Erwerbstätigen für die Altersvorsorge durch eine geringere Rentenanpas-
    sung beteiligt werden." 
    * 36 "Das Vertrauen des Klägers im Hinblick auf eine Rentenerhöhung ... muss gegen-
    über den gewichtigen öffentlichen Interessen an einer Finanzierbarkeit des
    Rentenversicherungssystems zurückstehen." 
    * 37 "Für die kontinuierliche Erhöhung des Rentenniveaus in der Vergangenheit
    war ... die günstige wirtschaftliche Entwicklung verantwortlich. Deshalb ist in
    Vergessenheit geraten, dass mit der Mitgliedschaft in der Rentenversicherung ...
    nicht nur Chancen, sondern auch Risiken verbunden sind ..." 
    * 37 "Zu diesen gehören die Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähig-
    keit und der Produktivität genauso wie die Veränderung der Lohn- und Gehaltssumme
    oder die Veränderungen im demografischen Bereich." 
    * (Anmerkung: es ist interessant zu sehen, dass das BSG die Absenkung durch den
    Altersvorsorgeanteil nicht als "Extrakosten des Teilumstiegs" auf das KDV
    erkannt hat, während bei der Lehrbuch-Lösung des Umstiegsproblems den Beitrags-
    zahlern die volle Doppelbelastung aufgebürdet worden wäre - sie hätten neben der
    privaten Rente noch einmal den gleichen Betrag in die GRV einzuzahlen, ohne dafür
    einen Rentenanspruch zu erwerben - und das wäre sicher als nicht verfassungs-
    konform angesehen worden) 
Rie08a
    W. Riester: Die Wirkungen der Rentenreform 2001 im Vergleich zum Rentenrecht vor
    der Reform. spdnet.sozi.info/bawue/goeppingen/dl/Wirkungen_Rentenreform.pdf,
    22.04.2008.  
    * Riester wehrt sich gegen die Unterstellung, die Schwächung der GRV sei durch die
    Rentenreform 2001 gezielt erfolgt, um eine private Altersversicherung zu
    erzwingen 
    * er begründet die Reform mit der gestiegenen Lebenserwartung, zunehmenden
    Zahlungsanforderungen wegen der Schwäche des Arbeitsmarkts, die geänderte
    Einstellung zu einer Lebensstandardsicherung und der Stärkung einzelner Leis-
    tungspositionen (Frauen, Erwerbsminderung, Grundsicherung) 
    * "Statt der Minderung durch den Demografiefaktor ... die Minderung der Renten-
    anhebung in acht Folgejahren von jeweils 0,65%" 
    * Hinweis auf "die Möglichkeit, die Absenkung des Rentenniveaus durch einen staat-
    lich geförderten Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge zu
    kompensieren" 
    * Missverhältnis 1997 zwischen versicherungsfremden Lasten von ca. 100 Mrd. DM und
    dem Bundeszuschuss von 88 Mrd. DM 
    * durch die Erhöhung des Bundeszuschusses von 44 Mrd. Euro auf 2008 80 Mrd. Euro
    konnte der GRV-Beitrag von 20,3% (1998) auf 19,1% (2001 und 2002) gesenkt werden 
    * alle Leistungsveränderungen 2001 waren Verbesserungen 
    * es gab keine Rentenabsenkung, und zusätzlich wurde eine vom Staat geförderte
    freiwillige ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut 
    * Zulagenförderung in der Riester-Rente: 
   Tabelle:[«»
    «<2003><72,5>»
    «<2004><145,5>»
    «<2005><333,5>»

    «<2006><562,0>»
    «<2007><1070,8>»
    «»]
     
    * bei den Steuer-Mindereinnahmen durch die Riester-Förderung wird es durch die
    spätere Besteuerung zu einem entsprechenden Ausgleich kommen 
SaR08
    Sachverständigenrat: Gutachten 2008, Viertes Kapitel - Soziale Sicherung: Mehr
    Licht als Schatten: I. Gesetzliche Rentenversicherung II. Gesetzliche Kranken-
    versicherung III. Die geplante Pflegereform 2008 IV. Arbeitslosenversicherung V.
    Das Solidarische Bürgergeld 
    * Zu I: 
    * finanzielle Situation hat sich wegen konjunktureller Belebung und vergangener
    Reformen entspannt: finanzielle Überschüsse 
    * System mit vorgegebenem Niveauziel wurde in System mit vorgegebenen Beitrags-
    sätzen umgewandelt 
    * allmählich sinkendes Rentenniveau in GRV kann durch wachsende Bedeutung der
    Privatvorsorge und Betrieblicher Altersversorgung aufgefangen werden 
    * unbefristete Verlängerung sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung benachteiligt
    ältere Versicherte und jene Beschäftigten, die diese Option nicht nutzen 
    * so geförderter Ausbau der kapitalgedeckten 2. Schicht wird durch zeitweise
    Schwächung der GRV erkauft, mit allerdings problematischen Verteilungswir-
    kungen 
    * sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung senkt Rendite für lange Zeit und bewirkt
    Umverteilung von Älteren zu Jüngeren 
    * Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik müssen Langzeit-Arbeitslosigkeit
    bekämpfen, um Bezug von ALG II zu verhindern oder zu verkürzen, da dieser mit spür-
    baren Rentenverlusten verbunden ist (nur Rentenversicherungsbeiträge des
    Bundes, als wäre Monatsentgelt 205 Euro) 
    * Beiträge für 400-Euro-Jobs wurden von 12% auf 15% angehoben und dafür Bundes-
    zuschüsse ensprechend gekürzt 
    * allgemeiner Bundeszuschuss 2007 rund 38 Mrd Euro 
    * zusätzlicher Bundeszuschuss 2007 zur Stabilisierung der Beitragssätze 8,7 Mrd
    Euro 
    * Mittel aus Ökosteuer rund 9,2 Mrd Euro 
    * dazu Beiträge für Kindererziehungszeiten etwa 11,5 Mrd Euro 
    * Rentenanpassungsformel mit Lohnkomponente, Beitragskomponente (enthält auch
    Altersvorsorgeanteil, "Riester-Treppe") und Nachhaltigkeitsfaktor (berück-
    sichtigt Gewichtungsparameter ¥ und Rentnerquotienten = Zahl der Äquivalenz-
    rentner / Äquivalenzbeitragszahler) 
    * mit Wert 0,25 für ¥ wurde intergenerativer Verteilungskompromiss gefunden 
    * Missverständnisse über Wirkungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors und der
    Rentenanpassungsformel 
    * positive Entwicklung der Arbeitseinkommen lässt nächstes Jahr Rentenerhöhung
    von 1% erwarten 
    * Nachhaltigkeitsfaktor ist nicht schlicht ein demografischer Faktor, sondern
    berücksichtigt auch Veränderungen bei Entgelten und Erwerbstätigkeit 
    * Schutzklausel bewirkt auch auflaufenden Ausgleichsbedarf, der nachgeholt wird 
    * durch Anhebung der Regelaltersgrenze (bis 2029 werden 67 Jahre erreicht) werden
    der Anstieg des Beitragssatzes gedämpft und über Erhöhung des Erwerbspersonen-
    potenzials Wachstumschancen im alternden Deutschland verbessert 
    * Ausnahme für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Pflichtbeitragsjahren)
    stellt Verstoß gegen Prinzip der Teilhabeäquivalenz dar 
    * Anhebung des Regelalters führt zu höheren Rentenanpassungen und damit zu einem
    im Vergleich höheren Rentenniveau 
    * Altersgrenzenanhebung hat auch wachstumspolitische Wirkungen und könnte im
    günstigsten Fall bis 2030 demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonen-
    potenzials nahezu kompensieren 
    * dies könnte auch Produktionspotenzial bis 2030 um 3% erhöhen 
    * in Deutschland fehlt - im Unterschied zu den meisten anderen Ländern - jegliche
    Begünstigung von geringen beitragserworbenen Rentenansprüchen oder von niedrigen
    Renten - getreu dem Äquivalenzprinzip (in gesetzlicher Krankenversicherung oder
    Pflegeversicherung sind die Leistungen dagegen weitgehend einkommensunab-
    hängig) 
    * Durchschnittsverdiener muss heute etwas mehr als 25 Jahre arbeiten, um Rente in
    Höhe der Grundsicherung zu erhalten: das sind rund 25 Entgeltpunkte - im Jahr
    2030 werden es 30 Entgeltpunkte sein 
    * dadurch verliert Rentenbeitrag für Viele seinen "Preischarakter" und wirkt wie
    Steuer: Zwangsabgabe ohne Anspruch auf Gegenleistung 
    * bei Jüngeren zunehmende Diskontinuität der Erwerbsbiografien 
    * viele Jüngere besonders in Ostdeutschland werden diesen Rückstand selbst bei
    Wiedereinstieg in Beschäftigung nicht mehr aufholen 
    * Selbstständige sollten in Versicherungspflicht genommen werden 
    * Einkommenssituation vieler Selbstständiger ist schlechter als die von
    abhängig Beschäftigten: damit besteht Schutzbedürftigkeit für sie 
    * 287. Effizienzvergleich zwischen GRV und KDV liefert keine Überlegenheit
    letzterer -> Entscheidung zwischen ihnen ist Werturteilsentscheidung 
Sch08c
    R. Schnabel: Agenda 2010 und Rentenpolitik - Große Erfolge und drohende Risiken. DIW
    Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, 77(1), 2008.  
    * Regierung Kohl: schon mit dem Rentenreformgesetz 1992 (in den 80ern konzipiert,
    1989 verabschiedet) wurde von Bruttolohn- auf Nettolohnbezogenheit umgestellt,
    um den drohenden Beitragssatzanstieg zu verhindern und mit den Abschlägen bei
    vorzeitiger Inanspruchnahme das tatsächliche Rentenzugangsalter anzuheben 
    * der Beitragssatzanstieg in den 1990er Jahren war auf ungünstige makroökonomi-
    sche und demografische Bedingungen zurück zu führen 
    * Anhebung des Bundeszuschusses, finanziert durch Anhebung der MwSt um 1% 
    * dann Regierung Schröder: Einsatz weiterer Bundesmittel, Abschaffung des "demo-
    grafischen Faktors", der die Entwicklung der Rentnerzahl berücksichtigte 
    * Riesterreform: Einführung einer privaten geförderten Altersvorsorge und Modi-
    fikation der Rentenformel ("Riesterfaktor") 
    * ab 2001 stieg der Beitragssatz erneut - Einsetzung der Nachhaltigkeits-Kommis-
    sion 
    * genannte Ziele der "Agenda 2010": Stabilisierung der Lohnnebenkosten, Herstel-
    lung von Generationengerechtigkeit 
    * Nachhaltigkeits-Kommission: Beitragssatz würde bis 2030 24% übersteigen 
    * Vorschlag des Nachhaltigkeitsfaktors für die Rentenanpassungsformel: NHFt=(1-
    RQt-1/RQt-2)¥+1, mit dem Rentnerquotienten RQ und einem Parameter ¥ für die Stärke
    der Reaktion (¥=0: keine Wirkung; ¥=1: Rentner tragen alleinige Last der Alte-
    rung; dazwischen: Verteilung der Last zwischen den Generationen) 
    * noch Agenda 2010: Verkürzung der Bezugszeiten von ALG1 für Ältere, Abschaffung
    der "Altersrente bei Arbeitslosigkeit" 
    * Effekt: verminderte Anreize für Arbeitnehmer, früh in Rente zu gehen, erhöhte
    Anreize für Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmer zu entlassen 
    * die Beitragssatzstabilisierung ist bisher gelungen 
    * eine Senkung des Beitragssatzes ist auch bei guter Konjunktur nicht möglich, da
    die demografische Entwicklung die Lage erschwert 
    * der aktuelle Rentenwert verharrte mehrere Jahre bei 26,13 Euro und stieg erst
    2007 minimal auf 26,27 Euro - nach der Lohnentwicklung wäre sogar eine Renten-
    senkung erforderlich gewesen 
    * besonders hohe Arbeitslosigkeit Älterer war erst in den 80er Jahren entstanden 
    * durch Reform erfreulicher Anstieg der Erwerbstätigkeit Älterer wie auch des
    tatsächlichen Rentenzugangsalters 
    * Beteiligungsquote an der privaten Altersvorsorge 2007 etwa 1/3; darin Gering-
    verdiener, Frauen und Familien mit Kindern sogar überrepräsentiert 
    * inkonsequent: Nachholung der Rentenkürzung für 2003-2005 wurde trotz guter
    Konjunktur auf die Zukunft verschoben und der Riesterfaktor ausgesetzt 
    * eine Rentenerhöhung um 1% -> Anstieg der Rentenausgaben um 2 Mrd. Euro ->
    Anstieg des Beitragssatzes um 0,2% bei konstanter Schwankungsreserve 
    * ohne Kompensation in den Folgejahren steigt der Barwert der Rentenausgaben
    dadurch um 40 Mrd. Euro (bei Rechnungszins von 5%) 
    * Riester- und Nachhaltigkeits-Faktor wirken proportional zum Arbeitsentgelt,
    sind also sozial ausgewogen 
    * folgende Maßnahmen belasten tendenziell die Besserverdienenden: Kürzung der
    Anrechnung von Ausbildungszeiten, Anerkennung von Kinderbetreuungszeiten,
    Riesterrente durch die Gestaltung der Riesterzulage 
    * bei Grundsicherung im Alter erfolgt anders als sonst im Sozialrecht kein Rück-
    griff auf Verwandte 
    * durch die beispiellose Serie von Rentenreformen wird zwar das relative Renten-
    niveau sinken, aber langfristig nicht absolut zurückgehen 
    * die Ausdehnung der Bezugsdauer von ALG1 könnte Anreize verstärken, älteren
    Arbeitnehmern betriebsbedingt zu kündigen 
    * die GRV hat im letzten Jahrzehnt unnötig Vertrauen eingebüßt - dabei bleiben doch
    positive Renditen auch in Zukunft gewährleistet