Kommentierte Literaturliste zu "RKompend.htm"
AFA08
    Lebensstandard im Alter keine Frage der Gerechtigkeit: Staatliches Rentensystem
    am Ende seiner Möglichkeiten – Expertenrunde im Berliner ICC fordert individu-
    ellen Vermögensaufbau gegen Altersarmut. AFA-NEWS, 26.5.2008. + 
    * Kongress "Denk’ an Deine Zukunft" des Cottbuser Finanzdienstleisters AFA AG 
    * Moderation: Michael Opoczynsky (ZDF-WISO) 
    * Prof. Dr. Kurt Biedenkopf: die private Vermögensverwaltung ist die Lösung! 
    * Dr. Friedhelm Busch (ntv): Plädoyer für die Altersvorsorge mit Aktien 
    * Sören Patzig (Vorstandsvorsitzender AFA AG): "95% der Deutschen wissen nicht,
    was sie abgeschlossen haben und wie viel ihnen davon im Alter bleibt." 
Aktueller Rentenwert
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert
Altersgrenze Vorruhestand
    http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/renteneintritt/
    vorruhestand_aid_20022.html
Altersteilzeit
    http://de.wikipedia.org/wiki/Altersteilzeit
Anf08
    Bundesregierung: Drucksache 16/8016 - Leistungsniveau der gesetzlichen Alters-
    rente, Riesterförderung und Grundsicherung im Alter. Antwort auf die Kleine
    Anfrage, Drucksache 16/7829. dip21.bundestag.de, 11.2.2008. + 
    * Bei der Schätzung des ausgewiesenen Riester-Sparkapitals wurde die Riester-
    treppe mit Anstieg des Bruttosparbetrags von 1% des Bruttoverdienstes 2002 bis 4%
    2008 unterstellt; davon werden 10% Verwaltungskosten abgezogen 
    * für die Zulagen zur Förderung der privaten Altersvorsorge werden keine Ausgaben-
    ansätze im Bundeshaushalt gebildet, da sie direkt aus dem Lohnsteueraufkommen
    gezahlt werden und das Aufkommen der Lohnsteuer für Bund, Länder und Gemeinden
    mindern 
    * der ergänzende Sonderausgabenabzug senkt unmittelbar das Einkommensteuer-
    aufkommen 
    * Schätzung: max. 50% des Zulagenvolumens als Sonderausgabenabzug 
    * Altersvorsorgezulagen stiegen lt. Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen
    von 72,5 Mio.Euro in 2003 auf 1070,8 Mio.Euro in 2007 
    * bei Riester-Produkten von Lebensversicherern ist der durchschnittliche Spar-
    anteil 84% des Beitrags (also 16% Verwaltungskosten = Risiko- + Kostenanteil) -
    nicht konstant über die Laufzeit 
    * für Riester-Produkte aus dem Banken- und Investmentbereich liegen keine Zahlen
    vor 
    * bei Nicht-Riester-Produkten von Lebensversicherern ist der durchschnittliche
    Sparanteil nur 82% 
    * weder der Risikoanteil noch die Kosten sind der Bundesregierung bekannt; die
    Zertifizierungsstelle hat keinen Marktüberblick 
    * die Angemessenheit des Kostenanteils wird nicht geprüft 
    * nach der Studie von Corneo et.al. (s.o.) haben bis 2005 Geringverdiener ihre Spar-
    leistung unverändert in Riester-Verträge umgeschichtet 
    * ein Durchschnittsverdiener erreicht ohne Riester-Rente nach 27 Jahren ein Alters-
    einkommen über dem Grundsicherungsbedarf, mit zusätzlicher Riester-Rente nach 20
    Jahren 
    * beim Anspruch auf Grundsicherung werden alle Einkünfte, das vorhandene Vermögen
    sowie Unterhaltsansprüche berücksichtigt 
   Tabelle "Beitragsjahre":[«<Ø-
    Beitragsjahre bei Rentenzugang:>»
   
    «»
    «<2006 ><35,5
    Jahre><22,7 Jahre><40,4 Jahre><37,1 Jahre>»] Tabelle
    "Jahresentgelte":[«<über 22500 Euro>»
    «<2005 ><24%><31%><38%><7%>»]
     
    * zur Sockelrente: eine einseitig an die Dauer der Beitragszahlung geknüpfte,
    steuerfinanzierte Rente widerspricht dem Äquivalenzprinzip 
    * würde bei der Feststellung der Grundsicherung eine Riester-Rente nicht oder
    teilweise nicht angerechnet, käme ein verfügbares Einkommen oberhalb der Sozial-
    hilfe heraus und verstieße gegen die Gleichbehandlung 
    * "der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich einer 'massiven Wieder-
    kehr von Altersarmut' vor" 
    * " eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" lässt "keinen
    Rückschluss auf die Einkommenssituation im Alter zu" 
    * die Alterssicherung ist ein Spiegelbild der Erwerbsbiografie 
    * Altersarmut muss daher vordringlich in der Erwerbsphase bekämpft werden 
Anrechnungszeit
    http://de.wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit
Anrechnungszeiten
    http://www.uni-giessen.de/~g41007/anrech.html
AP09
    AP: «Minilöhne führen zu Minirenten». Ap Associated Press / YAHOO!, 7.8.09. + 
    * "Minilöhne führen zu Minirenten - die Bekämpfung der Altersarmut muss daher in
    erster Linie an den arbeitsmarktpolitischen Ursachen ansetzen", sagt SoVD-Präsi-
    dent Adolf Bauer 
    * um Langzeitarbeitslose besser vor Altersarmut zu schützen, sollte der monat-
    liche Rentenversicherungsbeitrag auf 250 Euro angehoben werden 
    * derzeit erwirbt ein Hartz-IV-Empfänger für 1 Jahr Arbeitslosengeld-II-Bezug einen
    monatlichen Rentenanspruch von 2,17 Euro (= 8% der Rentenanwartschaft eines
    Durchschnittsverdieners) 
    * eine armutsvermeidende Absicherung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern müsse
    sich jedoch an 50% des Durchschnittsverdieners orientieren 
    * für Erwerbsminderungsrentner müssten die Abschläge von bis zu 10,8% abgeschafft
    werden 
Arbeitnehmerkammer: Rentenanpassung
    http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_vi/
    2009_04_02_rentenanpassung%202009.pdf
Aufstockung der GRV
    http://www.cecu.de/1821.html
Aus
    http://www.faz.net/s/Rub4D8A76D29ABA43699D9E59C0413A582C/
    Doc~E21455BA985CF4E49BADA88F58D555B4B~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell
BaD08
    N. Barr, P. Diamond: Reforming pensions. Submitted to International Social Security,
    2008. + 
    * Principles for pension design, rooted in economic theory: 
    * 1) pension systems have multiple objectives 
    * 2) analysis should consider the pension system as a whole 
    * 3) analysis should be framed in a second-best context 
    * 4) different systems share risks differently 
    * 5) systems have different effects by generation and by gender 
    * identification of a series of widespread analytical errors: tunnel vision, improper
    use of first-best-analysis, improper use of steady-state analysis, incomplete
    analysis of implicit pension debt 
    * incomplete analysis of the impact of funding (excessive focus on financial flows,
    failure to consider how funding is generated, and improper focus on the type of
    asset in trust funds) and ignoring distributional effects 
    * there is no single best pension design 
    * earlier retirement does little or nothing to reduce unemployment 
    * moving from PAYG towards funding may or may not be welfare improving 
    * implementation matters 
    * striking similarity in age pyramids projected for 2050 for China (has a 1-child
    policy), USA (had a baby-boom), and India (had neither) 
    * main source of financial problems is that traditional defined-benefit (DB) systems
    have had no automatic adjustment to demographic trends -> sustainability problem 
    * funded and notional defined contribution (DC, NDC) systems adjust benefit levels to
    available finances -> inadequate benefit levels 
    * the major objectives of individuals are consumption smoothing and insurance 
    * additional government goals: poverty relief and redistribution 
    * other goals: economic efficiency and output growth 
    * design should not focus on one part of the system without considering distortions
    placed elsewhere 
    * an analytically simple framework can be a bad guide to pension design 
    * analysis is complicated through imperfect information (poor sense of risks and
    uncertainties, understanding of basic concepts of finance, complexity of DB plans)
    and incomplete markets 
    * progress in helping people to become better informed is limited 
    * the level of funding affects intergenerational distribution 
    * different pension systems affect men and women differently 
    * analysis focused on a single objective often pays inadequate attention to other
    objectives 
    * dilemma: a pension system that includes poverty relief will be distorting -
    minimizing distortions -> minimize poverty relief 
    * the argument that an actuarial relationship between contributions and benefits is
    optimal in terms of labour market effects is generally mistaken 
    * the argument, that competition among pension providers benefits consumers by
    increasing choice and driving down administrative charges, understates the serious
    problems of information and decision making 
    * focus on moving from PAYG toward funded pensions while ignoring or underplaying
    the necessary steps is also mistaken 
    * the claim that funding is inherently superior because stock market returns exceed
    the rate of wage growth is mistaken for several reasons 
    * too narrow a focus on costs ignores the considerable improvement in people's well-
    being from increased old-age security 
    * public debt never needs to be fully paid off so long as the debt-to-GDP ratio does
    not get too large 
    * a pensioner's living standard in old age will depend on his/her ability to consume
    goods and services produced by younger workers 
    * the effects of funding on future output will depend on the answers to a series of
    questions: 
    * will funding increase saving? 
    * is increased saving the right objective? 
    * will funded pensions strengthen the performance of capital markets? 
    * are mandatory pensions necessary for this? 
    * are inevitable redistributive effects across generations desirable? 
    * adjustment to demographic changes in funded defined-contribution accounts reduces
    monthly benefits -> social problem of inadequate benefits 
    * to raise national saving, changes to pension arrangements have to lower someone's
    consumption: either that of workers (contributions increased), or that of retirees
    (benefits reduced) 
    * any choice between funding and PAYG necessarily makes choices about redistribution
    across generations 
    * the move from a PAYG to a funded system cannot be a Pareto improvement 
    * a PAYG element in a pension system is generally welfare enhancing: inter-
    generational risk sharing 
    * analytical errors lead to policy errors: see the World Bank evaluation of its own
    pensions work (2006) 
    * badly designed pension rules can encourage people to retire earlier than is
    efficient 
    * high implicit tax rate creates an incentive to early retirement 
    * it is widely believed that earlier retirement will free jobs for younger workers:
    but the number of jobs is not fixed, it depends on the pressure of additional
    workers on the wages, and some of the removed workers continue to work elsewhere 
    * a flawed argument: "PAYG pensions face major fiscal problems, therefore they should
    be privatized" 
    * privatization does little or nothing to alleviate financing problems: it may
    exacerbate them 
    * if a public pension is running a deficit that is regarded as unsustainable, the
    only solution is to make it sustainable by increasing contributions, reducing
    benefits, or both 
    * a move to funding generally has major fiscal costs: if a country moves to a funded
    system, the contributions of younger workers will go into their individual accounts
    and so the pensions of retired people must come from some other source, and, lastly,
    are an additional burden on the workers 
    * the move to a funded system also needs to consider differences in risk and in
    administrative costs 
    * there is no automatic relationship between funding and growth: it depends on an
    induced increase in saving, and it is no good idea in a country where the saving
    rate is already high 
    * funding is not an automatic solution to demographic problems: its helpfulness
    depends on beneficial effects on growth 
    * if funding is to raise output growth in the future, it has to increase saving today
    -> reduce consumption: it imposes a burden on today's generations to the benefit of
    future generations 
    * any choice among PAYG, partial funding, and full funding is also a choice about the
    intergenerational distribution of income and risk 
    * even if funding does increase output, there is no Pareto improvement 
    * all pension systems depend critically on public sector technical capacity, even
    with private pensions 
    * private pensions also require considerable private sector capacity 
    * participants in pension arrangements need to be educated about what they can expect
    at retirement and about the choices 
    * effective reform requires policy design, political implementation, and
    administrative implementation 
    * when a firm or industry with an inadequately funded defined-benefit pension gets
    into financial trouble, its workers and retirees lose some or all of the pension
    they were expecting 
    * in responding to long-run trends, any improvement to the finances of a pension
    system must involve one or more of higher contribution rates, lower benefits, or
    later retirement 
Bae02
    G. Bäcker: Generationengerechtigkeit im Sozialstaat: Generationenvertrag und
    Alterssicherung. aus: C. Schweppe (Hrsg.): Generationen und Sozialpädagogik,
    München 2002. + 
    * Verständnis, dass Sozialstaat Marktverteilung so zu korrigieren habe, dass auch
    Nicht-Marktteilnehmer am allgemeinen Einkommensniveau angekoppelt seien, löste
    erst mit der großen Rentenreform von 1957 ursprüngliche Funktion der Rente als
    begrenztem Einkommenszuschuss ab 
    * Abfall im erreichten Lebensstandard sollte vermieden und an Dynamik der Lohn-
    entwicklung angeknüpft werden 
    * Teilhabegerechtigkeit in Form der Teilhabeäquivalenz 
    * Belastung aktiver Generation mit Beiträgen, entsprechende Verringerung der
    Nettoentgelte 
    * trotz großer Zahl niedriger (vor allem Frauen-)Renten Altersarmut nicht weit
    verbreitet: Ende 1999 bezogen 181.515 Personen im Rentenalter ergänzende oder
    ausschließliche Hilfe zum Lebensunterhalt 
    * gemessene Armutsquote betrug 1998 für 61- bis 75-Jährige 4,8%, für über 75-
    Jährige 3,3%, während Armutsquote der Gesamtbevölkerung bei 9,1% 
    * bei Altenhaushalten besonders schlecht versorgt: ehemalige Arbeitnehmerhaus-
    halte mit niedriger beruflicher Position, alleinstehende ledige oder geschie-
    denene Frauen und Witwen aus dieser Gruppe, ehemalige kleine Selbstständige,
    Arbeitsmigranten ohne ausreichende Rentenanwartschaften 
    * besonders begünstigt: Bezieher von Einkommen aus mehreren Quellen und Vermögens-
    besitzer 
    * in aktiver Generation ist Lage vor allem für Alleinerziehende prekär (Armuts-
    quote 29%) 
    * besonders begünstigt hier: mittlere Lebensalter ohne Kinder oder nur mit 1 Kind,
    besonders, wenn beide Partner erwerbstätig 
    * führt demografischer Umbruch zu einer nicht akzeptablen Benachteiligung nach-
    rückender Jahrgänge? 
    * kapitalfundierte Alterssicherung erscheint als unempfindlich gegen Verschie-
    bungen in Bevölkerungsstruktur 
    * beim prognostizierten Produktivitätsfortschritt aus Zuwächsen der Bruttoein-
    kommen höhere Beiträge auch ohne Konsumverzicht zu tragen 
    * Finanzierungspotenzial: nur rund 50% der Personen im erwerbstätigen Alter zahlt
    tatsächlich Beiträge zur GRV: die anderen sind arbeitslos, in Ausbildung, früh-
    verrentet, Hausfrauen oder nicht-sozialversicherungspflichtig erwerbstätig
    (Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte) 
    * nachrückende Kohorten profitieren auch von anderen Leistungen ihrer Vorgänger:
    Bestand an Realkapital und öffentliche Infrastruktur 
    * was Gesellschaft für Versorgung Nicht-Erwerbstätiger aufwendet, muss immer vom
    Sozialprodukt der laufenden Periode abgezweigt werden (Mackenroth-These) 
    * Gesellschaft insgesamt kann spätere Ausgaben nicht durch "Sparen" vorfinan-
    zieren und damit die Belastungen zeitlich verschieben 
    * jedem Schuldner steht ein Gläubiger gegenüber 
    * auch Zinsen und Dividenden müssen von dann Aktiven erwirtschaftet werden 
    * demografische Probleme auch bei KDV: Steigerung der Lebenserwartung zwingt zu
    höheren Sparleistungen; Rückgang nachwachsender Geburtsjahrgänge führt zu
    negativer "Age-wave" auf Aktien- und Kapitalmärkten 
    * ökonomisch gesehen kann es keinen Entwicklungsverlauf geben, bei dem alle
    Generationen gleich behandelt werden 
    * nicht-obligatorische private Altersvorsorge ist nicht flächendeckend und wirkt
    nicht sozial ausgleichend: Einkommensunterschiede im Alter werden sich
    vergrößern 
    * Dilemma: Anhebung der Altersgrenzen macht rentenfinanzpolitisch Sinn, verschärft
    aber die Beschäftigungsprobleme 
Bae04
    G. Bäcker: Die Frage nach der Generationengerechtigkeit: Zur Zukunftsfähigkeit
    der umlagefinanzierten Rentenversicherung. Univ. Duisburg-Essen, 2004. + 
    * Frage der Lastenverteilung zwischen Generationen 
    * Konzentration auf Kohorten (Geburtsjahrgänge) statt Altersgruppen 
    * familiäre monetäre Generationentransfers laufen entgegengesetzt zu sozial-
    staatlichen Transfers als Sach- und Geldgeschenke und Vermögensübertragungen
    von Eltern und Großeltern zu Kindern und Enkeln 
    * Generationengerechtigkeit als Auftrag, allen Altersgruppen in der Gesellschaft
    Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesamtwirtschaftlichen Wohlstand
    einzuräumen 
    * GRV = Absicherung abhängig Erwerbstätiger und ihrer Familienangehörigen im
    Alter und bei Erwerbsminderung 
    * Teilhabeäquivalenz: Rangstelle in der Hierarchie der Erwerbseinkommen beim
    Rentenbezug beibehalten 
    * Rente / durchschnittlich erzieltes Arbeitsentgelt: ist für Versicherte mit
    gleicher Anzahl von Beitragsjahren gleich (unabhängig davon, wann Anwartschaften
    erzielt wurden und wie hoch Beitragssatz war) 
    * Lebensstandardsicherungsfunktion: auch nach Renteneintritt fortlaufende
    Anpassung an Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitsentgelte (Lohndynamik) 
    * dieses Sozialstaatsverständnis galt erst seit großer Rentenreform 1957 (vorher
    Rente nur als Einkommenszuschuss) 
    * entscheidende Stellgröße für finanzielles Gleichgewicht der GRV ist Beitrags-
    satz 
    * seit 1992: Teil der Belastungen auch an Rentnergeneration (entsprechend den
    Beitragssatz-Erhöhungen vermindert sich Rentenanpassung) 
    * Nettoniveau der Eckrente (Rentenniveau) ist Ausdruck verteilungspolitischer
    Zielsetzung (durch Eingriffe in Rentenformel veränderbar) 
    * Nettorentenniveau aus GRV wird bis 2030 auf 64,5% absinken, taugt also nur noch
    begrenzt als Lebensstandardsicherung 
    * 2001 mussten 24,6 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst vorliegen, um
    Netto-Rente von rund 612 Euro zu erreichen 
    * bei Verdienst von nur 0,75 Entgeltpunkten / Jahr mussten es schon 32,8 Versi-
    cherungsjahre sein 
    * Legitimation und Akzeptanz eines Versicherungssystems gefährdet, wenn Rente
    trotz langjähriger Beitragspflicht Grundsicherung nicht übersteigt 
    * Sozialhilfe- und Armutsrisiken älterer Bevölkerung sind in zurückliegenden
    Jahren stark zurückgegangen 
    * Absenkung des Rentenniveaus würde Risiko der Altersarmut vergrößern, aber nicht
    Einkommensproblem der Alleinerziehenden lösen (Defizite und Fehlorientierungen
    in der Familienpolitik werden auch beim späteren Rentenbezug der Alleinerzie-
    henden nachwirken!) 
    * Widerspruch zwischen Ziel gleichberechtigter Teilhabe der Altersgruppen am
    gesamtgesellschaftlichen Wohlstand heute und Wunsch, nachfolgende Kohorten
    trotz ungünstiger werdender Bevölkerungsstruktur nicht stärker zu belasten 
    * "jeder ist Gefangener" seines Geburtsjahrgangs 
    * Benachteiligung nachrückender Kohorten bezieht sich auf relative Größen: es ist
    zu erwarten, dass aufzuteilendes Sozialprodukt größer wird, und die Vorgänger-
    kohorten haben für ihre Rentenanwartschaft weit länger gearbeitet 
    * bei jedem Finanzierungssystem wird darüber entschieden, welche Belastungen
    Jüngeren durch Einbußen beim Konsum auferlegt werden und welche Belastungen auf
    Ältere durch Minderung der Zuwachsraten ihrer Rentenansprüche zukommen: beim UV
    über politischen Prozess, beim KDV über Marktprozesse 
    * empirische Hinweise, dass Kapitaldeckung Wachstumspfad auf höherem Niveau
    begründet, finden sich nicht 
    * private Vorsorge sollte Niveau-Absenkung der GRV ausgleichen: ob dies gelingt,
    muss eher negativ beantwortet werden 
    * trotz großzügiger öffentlicher Förderung können nicht alle Arbeitnehmer
    erforderliche Mindestbeiträge einsetzen 
    * Einkommensdifferenzen im Alter werden sich wohl vergrößern 
    * durch Einstieg in KDV sind Einkommenseinbußen bei Beitragszahlern und Rentnern
    unvermeidbar (Übergangskosten) 
    * Eitenmüller (2001): Nettoentlastung um so höher, je jünger der Geburtsjahrgang
    * Renteneintrittsalter: möglichst frühe Berufsaufgabe selbst dann nicht erstre-
    benswert, wenn damit Entlastungseffekte auf Arbeitsmarkt verbunden 
BBT01
    T. Boeri, A. Börsch-Supan, G. Tabellini: Would you like to shrink the welfare state?
    A survey of European citizens. Welfare state reform: A survey of what Europeans
    want. Economic Policy, April 2001. + 
    * Teil 5: Pensions (Renten) 
    * das UV braucht zukünftig (mindestens) eines von: starke Erhöhung der Beiträge,
    starke Erhöhung der Steuern, Einschnitte in bereits zugesagte Renten 
    * alle 3 verlangen "Schmerzen jetzt", um "Schmerzen in der Zukunft" zu vermeiden -
    das lässt Politiker zögern; die Öffentlichkeit auch? 
    * 1. Frage: wie hoch schätzen Sie die Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-
    beiträge? 
    * in Deutschland schätzten 45% zu niedrig, 42% korrekt und 13% zu hoch 
    * 2. Frage: reichen die Beiträge, um die gegenwärtigen Renten zu bezahlen? 
    * in Deutschland schätzten 54%: Defizit, 39%: ausreichend, 7%: Überschuss 
    * nur 47% der Deutschen war klar, dass die laufenden Beiträge zur Finanzierung der
    laufenden Renten verwendet werden (und das waren eher die weniger Gebildeten!) 
    * 3. Frage: erwarten Sie eine Rentenkrise? 
    * in Deutschland bejahten das 81% (aber von den Arbeitnehmern sogar 91%) 
    * 4. Frage: wird es in den nächsten 10 Jahren eine einschneidende Reform des Renten-
    systems geben? 
    * 75% der Deutschen bejahten das 
    * 5. Frage: würden Sie wünschen, in Zukunft nur noch ½ der Rentenbeiträge an die GRV
    zahlen zu müssen, auch wenn Sie dadurch ab jetzt nur noch den halben Rentenzuwachs
    dafür bekämen? 
    * 47,2% der Deutschen stimmten zu 
    * 66,2% von ihnen würden das ganze eingesparte Geld als Altersvorsorge sparen, 28%
    den größten Teil davon 
    * Zusatzfrage: würden Sie es akzeptieren, wenn Ihre Pflichtbeiträge, statt auf Ihr
    Entgeltpunktekonto angerechnet zu werden, in einem Investmentfonds Ihrer Wahl
    angelegt würden? 
    * 71% der Deutschen bejahten dies 
    * die Zustimmung zum Ausstieg aus dem UV nimmt mit dem Alter ab und steigt mit
    Einkommen und Ausbildung, sie ist in Ostdeutschland geringer als im Westen 
    * die Zustimmung zum Umstieg auf ein KDV steigt erstaunlicherweise von 47% auf
    71%, wenn die Beiträge zum KDV verpflichtend sind 
    * Rätsel: 36% sagten nein zum bedingungslosen Umstieg, aber ja zur verpflichtenden
    Investition (mehrheitlich Frauen und Ostdeutsche) 
    * Frage an diejenigen, die sich für die bedingungslose Halbierung der Beiträge
    zum UV ausgesprochen hatten, zu den Umstiegslasten: würden Sie dafür auch eine
    noch kleinere Rente in Kauf nehmen? 
    * 75% waren total dagegen, 27,9% wären dazu noch bereit, wenn die Rente so berechnet
    würde, als wenn sie nur zu 45% ihres Lohns gearbeitet hätten, und nur wenige würden
    noch tiefer gehen 
    * diese Antworten legen nahe, dass die Frage 5 wohl nicht richtig verstanden wurde 
    * Konsequenz der Autoren: der Übergang zu einem vollen KDV könnte politisch
    schwierig sein, soweit die Last nicht über mehrere Generationen verteilt wird und
    die Vorzüge der Reform der Öffentlichkeit nicht sorgfältig erklärt werden 
Beitragsbemessungsgrenze [wiki9]
    Wikipedia: Beitragsbemessungsgrenze. 2009. + 
    * Sind die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen höher als die Beitragsbemes-
    sungsgrenze, wird zur Beitragsberechnung nur die Beitragsbemessungsgrenze
    herangezogen 
    * 2009 West: 5.400 Euro monatlich, Ost: 4.550 Euro monatlich 
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
    http://www.guckmal.de/beitragssaetze-sozialversicherung.htm
Ber08
    J. Berger ("Spiegelfechter"): Nebenkriegsschauplatz Demographie. Sozial-Klau,
    2008. + 
    * Thomas Malthus war 1798 der Erste, der die Überbevölkerung als "Kern allen
    politischen und gesellschaftlichen Übels" ausmachte 
    * seit den ersten brauchbaren statistischen Aufzeichnungen 1870 prognostiziert
    man einen baldigen Zusammenbruch der Gesellschaft und der Solidarsysteme 
    * Friederich Burgdörfers 1932 erschienenes Buch "Volk ohne Jugend" gleicht in der
    demografischen Prognose frappierend den Katastrophenszenarien von Meinhard
    Miegel und Frank Schirrmacher 
    * Miegel will als Lobbyist der Versicherungs- und Bankenbranche die Rente privati-
    sieren und Schirrmacher konservative Werte stärken 
    * man kann feststellen, dass die Lebenserwartung seit 1870 stetig stieg und die
    Zahl der Lebendgeburten pro Frau stetig zurück ging 
    * die logische Folge der demografischen Zahlen ist ein Bevölkerungsrückgang 
    * wesentlich wichtiger als die demografischen Faktoren sind die ökonomischen
    Faktoren 
    * der Anteil der Einzahler in die Solidarsysteme sinkt, "unten" fällt das immer
    größere Heer der Niedrigverdiener aus dem Kreis der Einzahler heraus, es gibt immer
    mehr Freiberufler und Selbstständige, und die Löhne der Einzahler steigen wesent-
    lich geringer als die Gesamteinnahmen der deutschen Bevölkerung 
    * die Demografie verstärkt dieses Grundproblem nur 
    * würde man nicht nur die Bezieher sozialabgabenpflichtiger Löhne heranziehen,
    sondern die gesamten Einkommen oder die gesamte Wertschöpfungskette, so könnte
    man ohne weitere Probleme die Rationalisierung und die Effizienzsteigerung der
    Volkswirtschaft im Umverteilungsverfahren zur Aufrechterhaltung des Renten-
    systems heranziehen 
bkv07
    Altersvorsorge - Die Herausforderungen der Kapitaldeckung meistern.
    bankenverband, 2007. + 
    * Übergang von Leistungs- zu Beitragszusage 
    * Reaktionen auf Unterdeckung 
    * neue Investitionsstrategien für Pensionseinrichtungen 
    * Beitrag der Portfoliotheorie 
    * Risiko-Diversifikation 
    * Langlebigkeitsrisiko - Herausforderung für die Kapitalmärkte? 
    * Etablierung vorsichtiger Investment-Prinzipien 
    * Einfachheit, Transparenz und Flexibilität 
    * Aktienhausse in 90er Jahren hat einige spezifische Probleme der KDV überdeckt 
    * betriebliche Pensionsfonds mit festen Leistungszusagen in mehreren Ländern
    wiesen dann erhebliche Unterdeckung auf (bis hin zur Insolvenz garantierender
    Unternehmen) 
    * Probleme durch gestiegene Lebenserwartungen 
    * Probleme durch Niedrigzinsumfeld: steigender Barwert zukünftiger Zahlungsver-
    pflichtungen 
    * nicht nur Aktien-Kurse sanken, sondern auch deren Renditen 
    * neue Bilanzierungsrichtlinien für betriebliche Altersvorsorge machten
    Pensionsverpflichtungen unkalkulierbar 
    * Form jedes KDV: Rente = Beitragszahlungen + Anlagerendite 
    * Unternehmen sind nicht mehr bereit, Risiken des KDV allein zu tragen 
    * damit Risiken privater Haushalte: Zins- und Kursrisiko, Inflationsrisiko,
    Wiederanlagerisiko, Volatilitätsrisiko (Höhe des Renteneinkommens hängt aus-
    schließlich von Lage an Finanzmärkten zum Zeitpunkt des Eintritts in Ruhestand
    ab), das Langlebigkeitsrisiko 
    * IWF Global Financial Stability Report 2005: private Haushalte mehr und mehr
    "Schock-Aufnehmer des letzten Auswegs" des Finanzsystems! 
    * für KDV müssen private Haushalte eine Basisqualifizierung in langfristiger
    Finanzplanung unter Risiken haben 
    * alle Studien zeigen, dass finanzielle Allgemeinbildung nicht ausreicht 
    * wenn private Haushalte zu wenig oder falsch sparen, kommt es zu Altersarmut mit
    staatlicher Verpflichtung zur Grundsicherung 
    * Goldman Sachs®, 2005: vollständige Anpassung der Vermögensstruktur der
    Pensionsfonds an Struktur ihrer Zahlungsverpflichtungen würde Investitionen in
    Höhe von 4,5 Bill. $ in festverzinslichen Wertpapieren mit Laufzeit von 10
    Jahren erfordern - solches Volumen steht am Markt nicht zur Verfügung 
    * durch Anstieg der Nachfrage würden auch Renditen für besonders langlaufende Wert-
    papiere sinken 
    * beträchtliche Unterdeckung betrieblicher Pensionseinrichtungen: Zweifel an
    deren Risikomanagement 
    * Separationstheorem: Portfolios lassen sich in risikobehafteten und risiko-
    freien Teil aufteilen, um gegebenes Renditeziel zu erreichen 
    * ein Teilportfolio hat die Aufgabe, die Erfüllung zukünftiger Zahlungsver-
    pflichtungen in ihrer zeitlichen Struktur zu sichern (liability driven investment) 
    * das 2. Teilportfolio enthält große Vielfalt verschiedener Vermögenswerte -
    je größer Risikotoleranz des Investors, desto mehr 
    * dieses Teilportfolio soll vom Träger des Pensionsfonds vorgegebene Rendite
    erwirtschaften 
    * durch Aufteilung auf unterschiedliche Vermögensformen kann Ertrag und Risiko
    einer Investition gesteuert werden 
    * die Erfüllung langfristiger Zahlungsversprechen kann durch Kauf laufzeit-
    kongruenter Anleihen höchster Bonität praktisch risikolos erfolgen 
    * dieser Ansatz gilt aber als zu anspruchsvoll, da auch Wert der Zahlungsver-
    pflichtungen im Zeitablauf nicht konstant (durch Veränderungen der Lebenserwar-
    tung, der Inflationsrate und des Zinssatzes) 
BMAS Rentenlexikon: Äquiv.-Rentner und Äquiv.-Beitragszahler
    http://www.rentenlexikon.bmas.de/sites/generator/20338/A.html
Boe00
    A. Börsch-Supan: Rentabilitätsvergleiche im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren:
    Konzepte; empirische Ergebnisse, sozialpolitische Konsequenzen. Beiträge zur
    angewandten Wirtschaftsforschung No. 585-00, Univ. Mannheim, 2000. + 
    * US-Literatur (vorherrschend): Pareto-effizienter Übergang zum KDV ist möglich 
    * deutsche Literatur (vorherrschend): Pareto-effizienter Übergang zum KDV ist
    ausgeschlossen (Fenge 1995) - eine Kompensation der Übergangsgeneration macht
    den Vorteil des KDV exakt wieder zunichte 
    * Renditevergleiche nur sinnvoll, wenn die Risiken gleich sind 
    * interne Verzinsung von 1950-1970 etwa 3,5% real 
    * die derzeitige makroökonomische Rendite des UV eher bei 2% - sie dürfte sich in
    Zukunft weiter verschlechtern 
    * 1. Szenario "starker Anstieg der Erwerbstätigenquote" 
    * 2. Szenario "schwacher Anstieg der Erwerbstätigenquote" 
    * 3. Szenario "mittlerer Anstieg der Erwerbstätigenquote" 
    * Grafiken: Anzahl und Wachstum der Erwerbstätigen in der BRD 1997-2050 
    * implizite Renditen in der GRV für verschiedene Kohorten 1930-1980 
    * die implizite Rendite sinkt für spätere Jahrgänge dramatisch ab: für die Kinder
    der Babyboom-Generation (Jahrgang 1980 und später) auf etwa 1% oder weniger 
    * reale Bruttorenditen auf dem deutschen Kapitalmarkt 1975-1994 nach Unter-
    nehmenssteuern, vor Einkommensteuern: 7,4% (Anleihen, Aktien, Direktplat-
    zierungen), ca. 8% (Aktien, DAX-Rückrechnung), ca. 4,8% (festverzinsliche
    Anleihen) 
    * Autor hält politische Risiken des UV für vergleichbar mit denen moderner Kapital-
    märkte 
    * alternativ werden in der Literatur reale Bruttokapitalrenditen von 6,5%
    (Anlagen von Versicherungsunternehmen) und 5,0% (leicht über Verzinsung fest-
    verzinslicher Wertpapiere und Sachkapitalrendite des Sachverständigenrats)
    genannt 
    * von der Bruttorendite müssen die Kosten der Versicherungsleistungen abgezogen
    werden (versicherungsmathematisch berechnete Risiken, Verwaltungsleistungen
    und Unternehmensgewinne) 
    * mit einem Zinsabschlag dafür von etwa 2 Prozentpunkten ergibt sich eine Netto-
    rendite von 3-5,5%, die aber langfristig sinken wird (um 0,25-0,7 Prozentpunkte
    wegen der Altersstrukturverschiebung, weniger als 0,5 Prozentpunkte durch Rück-
    kopplungseffekte) 
    * der Übergang zur Teil-KDV im Simulationsmodell beschränkt die Übergangsbelas-
    tung auf die Jahrgänge 1948-1960 (bei einer Nettokapitalrendite von 4,5%: < DM 50
    im Monat) bzw. auf die Jahrgänge 1948-1965 (bei einer Verzinsung von 3%: < DM 75
    im Monat), während bereits ab den Jahrgängen danach Vorteile aus dem Übergang
    entstehen 
Boe02
    A. Börsch-Supan: Eine Blaupause für eine nachhaltige Rentenreform in Deutschland.
    MEA, Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel, 01-2002,
    2002. + 
    * Nachhaltige Rentenreform nur auf 3 Elementen aufzubauen: 1) reformierte
    Pflichtversicherung nach dem UV (versicherungsmathematisch angepasst, transpa-
    rente Konten, eingefrorene Beitragssätze), 2) Gruppenversicherungen nach dem KDV
    (finanziert die Alterslast), 3) Erweiterung durch Umverteilungselemente
    (garantiert Mindestrente, verstärkt Bildung von Humankapital, sorgt für konsi-
    stente steuerliche Behandlung) 
    * nur ein höherer Anteil des KDV "kann die demographische Last verteilen, die nega-
    tiven Anreize zur Frührente auf das Arbeitskräfteangebot vermindern" und den
    Kapitalmarkt stärker institutionalisieren 
    * staatliche Renten machen in Deutschland 12% des BIP aus (2½ mal so groß wie in
    den USA) 
    * Fertilität fiel in einem Jahrzehnt von 2,4 auf 1,5 
    * Grafik: 4 Berechnungen für den Rentnerquotienten (Anzahl der Rentner in % der
    Zahl der Beschäftigten) 1995-2050 
    * einschließlich der Kofinanzierung durch indirekte Steuern müsste der Gesamt-
    beitrag zur GRV bei konstantem Rentenniveau 2035 27% des Bruttoeinkommens
    ausmachen 
    * als Steuern aufgefasst, haben sie einen negativen Anreizeffekt auf das Arbeits-
    angebot 
    * ein sehr teurer negativer Anreizeffekt wird durch das Fehlen einer versi-
    cherungsmathematisch fairen Anpassung der Rente an das Renteneintrittsalter
    bewirkt 
    * Arbeitnehmern, die später in Rente gehen, entgehen dadurch mehr als 50% des
    Einkommens (nach 2004: 20-30%) -> Verminderung des Durchschnittsrentenalters um
    2,5-3,5 Jahre -> etwa 20% der Rentenausgaben 
    * Versicherungsmathematische Fairness im UV nicht leicht erzielbar, da dauernde
    Anpassung z.B. an die Lebenserwartung nötig - politischer Entscheidungsprozess
    meist zugunsten der Rentner auf Kosten der Beitragszahler 
    * am wirksamsten hilft gegen die Altersstrukturänderung eine Erhöhung des fakti-
    schen Renteneintrittsalters - mehrere Gesetzesänderungen nach 1992 könnten eine
    Erhöhung um bis zu 3 Jahren bewirken 
    * Prognos (1998): ein Drittel der Beschäftigten wird sich dem durch eine Inva-
    liditätsrente entziehen 
    * um die Folgen der Alterung der Bevölkerung allein durch Erhöhung des Durch-
    schnittsrentenalters aufzufangen, wäre eine Erhöhung um 9,5 Jahre auf 69 Jahre
    erforderlich 
    * auch eine Zunahme der Frauenerwerbsquote würde gegen die Rentenlast helfen ->
    senkt Beitragssatz maximal um ein Drittel, und nur vorübergehend 
    * weitere schon ergriffene Maßnahmen waren Minderanrechnung von Ausbildungs-
    zeiten und Verschärfung der Berechtigung zu Invaliditätsrenten 
    * die Senkung des Rentenniveaus und die parallele Erhöhung des Beitragssatzes
    wird das UV weniger attraktiv machen (implizite Renditen für Männer etwa ab
    Geburtsjahrgang 1985 negativ) 
    * theoretisch kann die Einführung eines KDV nicht Pareto-wohlfahrtsverbessernd
    sein 
    * Breyer (1989), Brunner (1994), Fenge (1995), Sinn (2000): Beibehaltung des UV und
    Übergang zum KDV sind gleichwertig 
    * aber Effekte 2. Ordnung (imperfekte Kapitalmärkte, Erhöhung des Produktions-
    niveaus) haben bedeutende Langzeitwirkungen beim Übergang zum KDV 
    * erhöhte Kapitaldeckung steigert das Kapitalmarktrisiko, UV ist eine
    automatische Versicherung gegen einen Kapitalmarktzusammenbruch 
    * die Diversifikation in einem Mischsystem verringert das Gesamtrisiko 
    * Vorschlag: Beitragsatz einfrieren, um Mechanismus für Übergang zu mehr Eigen-
    vorsorge zu schaffen -> vermindertes Rentenbudget pro Rentner, wenn sich Alters-
    quotient erhöht 
    * die dadurch entstehende "Rentenlücke" soll durch eine KDV-Säule gefüllt werden 
    * Grafik: Mischung von UV und KDV, nach Geburtskohorten 1940-2010 
    * es soll gezeigt werden, dass die Übergangskosten zu einem Teil-KDV nur für die
    1948-1960 Geborenen anfallen und etwa 3% des Bruttoeinkommens ausmachen - ab
    Geburtsjahrgang 1961 werden Übergangsgewinne erreicht 
    * Übergangslast sollte sowohl kalenderzeitlich wie zwischen Geburtsjahrgängen
    variieren 
    * die private KDV-Säule als Gruppenversicherung (wegen der geringeren Verwal-
    tungskosten) deckt alle 3 biometrischen Risiken ab (Langlebigkeit, Erwerbsunfä-
    higkeit, Überleben), zahlbar als Leibrente 
    * das Renten- oder Versicherungsunternehmen investiert das akkumulierte Kapital
    in den Markt mit einer Bruttorendite von 6,5% (= Durchschnittsrente der Branche
    1980-1995) mit Verwaltungskosten von 6% 
    * Einführung einer Besteuerung aller Rentenzahlungen bei steuerlicher Abzugs-
    fähigkeit aller Beiträge 
    * nach Schätzung aus einem überlappenden Generationenmodell ergibt sich eine
    Nettorendite von real 4,5% zu Beginn bis 4,2% im Jahr 2035 
    * Grafik: Gesamtbeiträge im Übergangsmodell und im weitergeführten UV (Zusatz-
    belastung / Übergangsgewinn) 
    * [Anmerkung: welches Lohnsummenwachstum wird dem modellierten UV zugrunde
    gelegt?] 
    * Grafik: Übergangsbelastung und langfristige Entlastung nach Geburtskohorten
    1940-1990 
    * die signifikante Übergangsbelastung von 1,1% des Bruttoeinkommens (2,2% des
    Nettoeinkommens) einiger Kohorten ist jedenfalls keine "Doppelbelastung" ->
    innerhalb der Grenzen historischer Steueränderungen 
    * "Diese Simulationen hängen natürlich sehr von der angenommenen Rendite ab." 
    * Grafik: Übergangsbelastung und langfristige Entlastung 
    * Grafik: Akkumulierte Beiträge zu privaten Pensionsfonds 2000-2050 
    * die Sozialversicherungen erfüllen auch soziale Aufgaben 
    * jede Rentenänderung hat Umverteilungswirkungen zwischen Bund (Bundeszuschus
    zur GRV) und Gemeinden (Sozialhilfe) 
Boe09
    S. Böll: Krise der Sozialversicherung: Rente verkommt zum Hungerlohn. SPIEGELONLINE
    WIRTSCHAFT, 24.11.2009. + 
    * Der Standardrentner (verdient 45 Jahre lang stets das Durchschnittseinkommen)
    erhält z.Zt. im Westen 1224Euro und im Osten 1086Euro monatliche Rente 
    * die Zeiten, als die Renten noch Jahr für Jahr stiegen, sind erstmal vorbei 
    * Rentenniveau (Bezüge des Standardrentners / Durchschnittseinkommen aller
    Beitragszahler) sinkt: 1955: >57%, 2005: >48%, 2040: ~40% -> weit unter gewohnten
    Lebensstandard 
    * bis 2016 werden die Renten kaum steigen 
    * die Renten 2008 sind stärker gestiegen, als per Gesetz vorgesehen - dafür fallen
    die Erhöhungen in den besseren Zeiten so lange geringer aus, bis der Rückstand
    wieder aufgeholt ist 
    * wer 2020 mit einem Bruttoverdienst von 2500Euro (Standardrentner) in den Ruhe-
    stand geht, wird voraussichtlich gut 1280Euro Rente bekommen (nach Abzug der Infla-
    tion entspricht das heutigen knapp 1030Euro !) 
    * zudem haben heute immer mehr Lebensläufe Brüche, und mehr als 6 Mio. Menschen
    arbeiten mittlerweile im Niedriglohnsektor 
    * bereits heute erhalten rund 410.000 Rentner zusätzlich zu ihren Altersbezügen
    Geld vom Staat (Grundsicherung) 
    * je mehr prekäre Lebensformen zunehmen, desto höher wird auch der Anteil der
    Rentner mit Grundsicherung 
    * wer als Geringverdiener nur 1500Euro monatlich verdient, muss bereits heute 43
    Jahre arbeiten, um das Niveau der Grundsicherung zu erreichen 
    * wer wie der Standardrentner 2500Euro verdient, muss 26 Jahre Rentenbeiträge
    zahlen, bevor er sich besser stellt als ein lebenslanger Hartz-IV-Empfänger 
    * dabei sind die Annahmen über künftige Rentenniveaus und Beitragssätze noch
    optimistisch: sie gehen von einem stetigen Wirtschaftswachstum und nahezu Voll-
    beschäftigung aus 
    * wer also als Arbeitnehmer im Alter seinen Lebensstandard annähernd sichern will,
    der muss zusätzlich zur gesetzlichen Rente sein privates Sparprogramm machen 
Bof99
    P. Bofinger: Wie zukunftsfähig ist das Alterssicherungssystem in Deutschland?
    In: HWWA-Wirtschaftsdienst, 79, 1999. + 
    * Vertrauen in das UV muss wieder gewonnen werden 
    * Entpolitisierung der GRV: Versicherungscharakter stärken, Bestimmungen in
    einer "Rentenverfassung" fixieren 
    * spezifische Vorteile des UV: optimale Lösung für die Anfangsphase, Vermeidung
    der bei Umstieg auf KDV unvermeidlichen Doppelbelastung, hohe Risikodiversifi-
    kation (frei vom Risiko eines Wertverlustes von Geld- oder Sachvermögensbeständen)
    * portfoliotheoretisch als ein Beteiligungsmodell, bei dem sich die Aktiven
    durch die Beitragszahlung einen Rechtsanspruch auf die Erträge des Humankapitals
    in der Zukunft sichern 
    * es kann nur vom Staat angeboten werden 
    * keine Sicherheit über das zukünftige Niveau der Rentenzahlungen zu erwarten: vom
    Humankapital (Investitionen in Kinder und deren Ausbildung) und dem Sachkapital-
    stock abhängig 
   Tabelle "Wachstum":[«»
    «»
    «<0,5 %><16 %><22 %>»
    «<1,0 %><35 %><48 %>»
    «<1,5
    %><56 %><81 %>»
    «<2,0 %><81 %><121 % >»
    «<2,5 %><110 % ><169 % >»]
     
    * in den 90er Jahren wurden aufgrund politischer Maßnahmen die Beitragspflichtigen
    gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen benachteiligt (insbesondere durch Früh-
    verrentung und zu hohe Bewertung ostdeutscher Rentenansprüche) 
    * Zweckentfremdung: Absenkung des Rentenniveaus zur Haushaltssanierung 
    * Rentenformeln sind kein wirksamer Schutz gegen politische Willkür 
    * ein glaubwürdiges Rentensystem müsste langfristig verbindliche Festlegungen
    treffen über die Höhe des Bundeszuschusses, den Kreis der Versicherungspflich-
    tigen, den Zeitpunkt des Rentenzugangs und die Höhe der Beitragssätze 
    * das relative Rentenniveau wird zu einer endogenen Größe des Systems: die Summe
    der Rentenauszahlungen wird durch die Einnahmen bestimmt 
    * versicherungsfremde Leistungen im umfassenden Sinn: alle "nicht-beitragsäqui-
    valenten" Rentenzahlungen 
    * Anbindung der Renten an die Nettolöhne ein systemwidriges Element aus einer mit
    dem Versicherungsprinzip unvereinbaren Rentenpolitik 
    * die Summe der nicht-beitragsäquivalenten Leistungen dürfte weit über dem derzei-
    tigen Bundeszuschuss liegen 
    * Kreis der Versicherungspflichtigen ist auf Selbstständige und verheiratete
    Frauen auszudehnen 
    * für die wichtigsten Demografie-Determinanten, Fertilität und Mortalität, ist
    zu entscheiden, wieweit sie von den Aktiven bzw. den Rentnern zu tragen sind 
    * Tabelle Veränderung der Lebenserwartung und der Rentenbezugsdauer Männer /
    Frauen 
    * nach 2010 dürfte es bei dem drastischen Rückgang der Zahl der Erwerbsfähigen
    kaum noch ein nennenswertes Arbeitsproblem geben 
    * das vorgeschlagene Versicherungsmodell könnte einen Beitragssatz von 19% fest-
    schreiben 
    * mit einer Investitionsquote von 20,6% sorgt Deutschland weit mehr für zukünf-
    tige Generationen vor als andere Industrieländer (außer Japan) 
    * wenn man für jeden Anstieg der realen Einkommen um 20% gegenüber dem Niveau von
    2000 eine Anhebung der Beiträge um 1 Prozentpunkt vorsieht, würde das bei einem
    Wachstumspfad von 2% 2030 einen Beitragssatz von 23% bedeuten 
    * Einbau eines gewissen Progressionselements in die zukünftige Abgabenbelastung 
bpb04
    Rentenbezugsdauer und Renteneintrittsalter. Bundeszentrale für politische
    Bildung  bpb, www.docfin.de/_admin/files/, 2004. + 
    * das tatsächliche Renteneintrittsalter lag 2003 bei 61 Jahren, steigt jedoch
    schwach an 
    * die durchschnittliche Rentenbezugsdauer nimmt kontinuierlich zu 
    * die Doppelwirkung von frühem Renteneintritt und steigender Lebenserwartung
    führt zu wachsenden Ausgaben und belastet die GRV 
bpb08
    http://www.bpb.de/wissen/1ITQWQ,0,0,Ausgew%E4hlte_Erwerbst%E4tigenquoten.html
Bre09
    K. Brenke: Reallöhne in Deutschland über mehrere Jahre rückläufig. Wochenbericht
    des DIW Berlin Nr. 33/2009, 12.8.2009. + 
    * Schwache Lohnentwicklung seit der Jahrtausendwende 
    * Verhandlungsmacht der Gewerkschaften hat deutlich nachgelassen 
    * Grafik: preisbereinigte Arbeitnehmerentgelte pro Stunde sinken seit 1971
    relativ zum BIP mit Zwischenhochs um 1987 und 1992 
    * 48% des Bruttoarbeitnehmerentgelts entfielen auf Abgaben (Sozialbeiträge und
    Steuern) - dieser Satz hat sich in den letzten Jahren kaum verändert 
    * 1972-1977, 1981-1985 und 1993-1997 waren Zeiten, in denen die Abgaben kräftig ange-
    zogen hatten 
    * zu berücksichtigen: bei den Beamten fallen keine Sozialabgaben an und bei den
    geringfügig Beschäftigten nur geringe Sozialbeiträge und Steuern 
    * zwischen den Wirtschaftszweigen und Tätigkeiten gibt es große Entlohnungs-
    unterschiede 
    * sektoraler Wandel: Beschäftigung in den gut entlohnenden Wirtschaftszweigen
    nimmt ab und steigt in den anderen 
    * aus Mikrozensus: Berufe mit manuellen Tätigkeiten oder auch einfachen nicht-
    manuellen Tätigkeiten haben an Bedeutung verloren => Verlagerung zu den qualifi-
    zierten Tätigkeiten: erklärt nicht den schwachen Lohnanstieg 
    * im EU-Vergleich hat Deutschland die schlechteste Lohnentwicklung: -9% seit 2000
    * die Bundesrepublik bildet auch das Schlusslicht bei den Arbeitskosten je
    geleisteter Stunde 
    * die doppelt bereinigte (um Veränderungen des Anteils der Arbeitnehmer an allen
    Erwerbstätigen und um Änderungen des Anteils am Arbeitsvolumen) Lohnquote ist
    seit 2000 gesunken, ab 2004 sogar besonders rasant 
    * auch schon in der 80ern ist sie schon deutlich gesunken, nach 1990 aber kurz-
    zeitig gestiegen 
    * früher zeigte die Lohnquote meist eine antizyklische Entwicklung 
BrH09
    F. Breyer, S. Hupfeld: Neue Rentenformel - mehr Gerechtigkeit und weniger Alters-
    armut. DIW Berlin, Wochenbericht 76(5), 2009. + 
    * Rüttgers' Vorstoß, gegen die drohende Altersarmut einen steuerfinanzierten
    Zuschlag zur Rente bei langjährigen Beitragszahlern einzuführen, vermeidet noch
    Eingriff in die Rentenformel 
    * eine solche Lösung wird für die zukünftigen Beitragszahler teuer: sie müssen die
    normalen Beiträge und zusätzlich die Steuermittel für die Garantierente
    aufbringen 
    * aufgrund der systematischen Unterschiede in der Lebenserwartung für die
    Einkommensgruppen ist das bisherige Konzept der Teilhabeäquivalenz ungerecht 
    * daher Vorschlag einer neuen Rentenformel zur Wahrung der Verteilungsneutra-
    lität, für Männer für das Jahr t und den Versicherten i: Rentenhöhet(jährliche
    Entgeltpunktei) = volkswirtschaftliche Komponente der Rentenhöhet · jährliche
    Entgeltpunktei · Versicherungsdauer · 10,16 / (5,17 + 4,05 · jährliche Entgelt-
    punktei) 
    * der Bruch auf der rechten Seite ist der vom DIW vorgeschlagene Korrekturfaktor 
    * 65-jähriger Rentner mit 0 Entgeltpunkten kann noch 5,17 Jahre erwarten; für jeden
    Entgeltpunkt pro Jahr mehr sind es zusätzliche 4,05 Jahre 
    * bisher: Teilhabeäquivalenz soll systematische Umverteilung in der GRV
    verhindern 
    * Verteilungsneutralität aber erst, wenn gesamte erwartete Rentenleistung auf
    gesamte gezahlte Beiträge bezogen wird 
    * Lebenserwartung nimmt systematisch mit steigendem Einkommen zu 
    * durch Anwendung der neuen Formel auf das im Jahre 2030 um 15% gesunkene Renten-
    niveau würde der Anteil der Bezieher von Grundsicherung von 2,4% auf 0,6% sinken 
    * Vertrauensschutz: drastische Änderungen der Rentenformel bedürfen eines langen
    Übergangszeitraums 
    * Möglichkeit einer eigenständigen Rentenformel für Frauen 
    * durch neue Rentenformel 3 Ziele gleichzeitig erreicht: Reduktion des Risikos für
    Altersarmut, Stärkung der Teilhabeäquivalenz, Vermeidung einer zusätzlichen
    Belastung;; => Rentenhöhe in Abhängigkeit vom beitragspflichtigen Einkommen in
    Deutschland, der Schweiz und den USA mit Reformvorschlag 
BRW04
    A. Börsch-Supan, A. Reil-Held, C.B. Wilke: Der Nachhaltigkeitsfaktor und andere
    Formelmodifikationen zur langfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes zur
    GRV. MEA, Mannheim Research Institute for the Economics of Aging, (2003) 2004. + 
    * Die der Riester-Reform zugrunde liegenden Annahmen erwiesen sich als unrealis-
    tisch 
    * die Rentenanpassungsformel betrifft nicht nur die Rentenzugänge, sondern auch
    den Rentenbestand 
    * Neuberechnungen prognostizieren für 2020 einen Beitragssatz über 21% und 2030
    sogar über 24% sowie ein Nettorentenniveau unter 67% 
    * bereits geringe Modifikationen der Rentenanpassungsformel betreffen nicht nur
    die Rentenzugänge, sondern auch den Rentenbestand 
    * der fundamentale Zusammenhang zwischen Beitragssatz und Rentenniveau ist dem
    Grunde nach unabhängig von der Rentenanpassungsformel (bestimmt durch Budget-
    beschränkung) 
    * Rentenanpassungsformel als Versuch, die zu wählende Kombination aus Beitrags-
    satz- und Rentenniveauänderungen plausibel zu machen und zeitlich anzupassen 
    * mögliche Alternativen und ihre unterschiedlichen Wirkungen: Rentenlaufzeit-
    faktor, Altersquotientenfaktor, Lohnsummenfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor 
    * der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene Nachhaltigkeitsfaktor vermittelt
    zwischen beiden Zielen und wirkt dabei selbstkorrigierend, reagierend auf Ände-
    rungen in der Demografie als auch auf dem Arbeitsmarkt 
    * selbst-stabilisierende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors: Anzahl der Leis-
    tungsempfänger und Anzahl der Beitragszahler als Regulierungsgrößen 
    * 3 Faktoren der demografischen Entwicklung: Fertilität, Mortalität (bestimmt
    hauptsächlich durch Lebenserwartung) und Wanderungen 
    * Altersquotient steigt von 24,5 (2001) auf 52,6 (2040) 
    * ob langfristig das Arbeitsangebot der Arbeitsnachfrage folgt oder umgekehrt,
    ist unklar 
    * mit dem Aktuellen Rentenwert, der über die Rentenanpassungsformel jeweils zum
    1. Juli berechnet wird, werden die in Entgeltpunkten ausgedrückten Rentenanwart-
    schaften jedes Jahr neu in Geldbeträge umgerechnet 
    * untersucht werden der Rentenlaufzeitfaktor, der Altersquotientenfaktor, der
    Erwerbstätigenfaktor und der Nachhaltigkeitsfaktor 
    * der Nachhaltigkeitsfaktor ist am systemgerechtesten 
    * Heraufsetzung der Altersgrenze hebt das Standard-Bruttorentenniveau um etwa
    1,5 Prozentpunkte 
    * da trotzdem ein geringeres Rentenniveau erzielt wird, ist eine zusätzliche
    Altersvorsorge unabdingbar 
BSG09
    Bundessozialgericht, Urteil vom 21.1.2009 - B 12 R 1/ 07 R. lexetius.com, 2009. + 
    * Anlass: Aussetzung der Rentenanpassung 2005 
    * verfassungsrechtliche Bewertung von Altersvorsorgeanteil und Nachhaltig-
    keitsfaktor (offenbar nur betrachtet unter der Aufgabe des Staates als Beklagte, die
    Finanzierung der GRV zu sichern) 
    * 17 "Die gleichbleibende Höhe des aktuellen Rentenwerts trotz der Veränderung
    der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeit-
    nehmer im Jahre 2004 gegenüber dem Jahre 2003 um 0,12 vH beruht auf der Dämpfung
    des Rentenanstiegs durch die Einführung des Altersvorsorgeanteils durch das
    Altersvermögensergänzungsgesetz ... und die Einführung des Nachhaltigkeits-
    faktors durch das RVNG." 
    * 17 "Der Altersvorsorgeanteil soll die Steigerung des aktuellen Rentenwerts
    jährlich um ca 0,6 vH vermindern und der Nachhaltigkeitsfaktor sollte für das
    Jahr 2005 zu einer Verminderung der Rentenerhöhung um ca 0,5 vH führen" 
    * 24 "Der Senat kann weiterhin offenlassen, ob eine Rentenanpassung überhaupt in
    den Schutzbereich des Art 14 Abs 1 GG fällt oder aber eine nicht eigentums-
    geschützte bloße Erwartung auf zukünftige Teilhabe an steigenden Einkünften der
    Rentenbeitragszahler darstellt" 
    * 24 "Die Einführung des Altersvorsorgeanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors
    verstößt jedenfalls nicht gegen Art 14 Abs 1 GG." 
    * 26 "Auch wenn man den Schutzbereich des Art 14 Abs 1 GG ... ansieht, wäre die
    Eigentumsgarantie durch die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils oder
    des Nachhaltigkeitsfaktors nicht verletzt. Beides dient der Sicherung des
    Vertrauens der jüngeren Generation in die Zukunftsfestigkeit der Rentenversi-
    cherung und gewährleistet einen gerechten Ausgleich der finanziellen Belastungen
    zwischen den Generationen." 
    * 27 "... muss dem Gesetzgeber eine ausreichende Flexibilität erhalten bleiben, um
    das Rentenversicherungssystem und insbesondere dessen Finanzierung zu gewähr-
    leisten." 
    * 28 "Der Gesetzgeber ging sowohl bei der Einführung des Altersvorsorgeanteils
    als auch des Nachhaltigkeitsfaktors davon aus, dass das Vertrauen in die
    Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung nur gewährleistet ist, wenn der
    Beitragssatz für die Rentenversicherung für die jüngere Generation bezahlbar
    bleibt ..." 
    * 30 "Bei der Einführung des Altersvorsorgeanteils im Jahre 2001 ... stand aus
    Sicht des Gesetzgebers die Problematik der rückläufigen Geburtenzahl einerseits
    und die steigende Lebenserwartung und damit die immer länger werdende Renten-
    laufzeit andererseits im Vordergrund ..." 
    * 30 "Der jüngeren Generation drohte eine Beitragsbelastung von 24 vH bis 26 vH im
    Jahre 2030 ..." 
    * 30 "Das Vertrauen in die Zukunftsfestigkeit der gesetzlichen Alterssicherung
    konnte deshalb durch eine Beitragsbegrenzung geschaffen werden." 
    * 30 "Die Einführung des Altersvorsorgeanteils ist im Zusammenhang mit der
    Einführung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) zu
    sehen." 
    * 30 "Nur durch den Abschluss dieser und anderer Altersvorsorgemaßnahmen kann die
    künftige Niveauabsenkung der gesetzlichen Rentenversicherung für die jetzigen
    Beitragszahler kompensiert werden." 
    * 31 "Die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils bei der Berechnung der
    Rentenanpassung gewährleistet, dass Rentenempfänger an der steigenden Belas-
    tung der Erwerbstätigen für die Altersvorsorge durch eine geringere Rentenanpas-
    sung beteiligt werden." 
    * 36 "Das Vertrauen des Klägers im Hinblick auf eine Rentenerhöhung ... muss gegen-
    über den gewichtigen öffentlichen Interessen an einer Finanzierbarkeit des
    Rentenversicherungssystems zurückstehen." 
    * 37 "Für die kontinuierliche Erhöhung des Rentenniveaus in der Vergangenheit
    war ... die günstige wirtschaftliche Entwicklung verantwortlich. Deshalb ist in
    Vergessenheit geraten, dass mit der Mitgliedschaft in der Rentenversicherung ...
    nicht nur Chancen, sondern auch Risiken verbunden sind ..." 
    * 37 "Zu diesen gehören die Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähig-
    keit und der Produktivität genauso wie die Veränderung der Lohn- und Gehaltssumme
    oder die Veränderungen im demografischen Bereich." 
    * (Anmerkung: es ist interessant zu sehen, dass das BSG die Absenkung durch den
    Altersvorsorgeanteil nicht als "Extrakosten des Teilumstiegs" auf das KDV
    erkannt hat, während bei der Lehrbuch-Lösung des Umstiegsproblems den Beitrags-
    zahlern die volle Doppelbelastung aufgebürdet worden wäre - sie hätten neben der
    privaten Rente noch einmal den gleichen Betrag in die GRV einzuzahlen, ohne dafür
    einen Rentenanspruch zu erwerben - und das wäre sicher als nicht verfassungs-
    konform angesehen worden) 
Bun08a
    Bundestag: Gesetz zur Rentenanpassung 2008 vom 26.6.2008. Bundesgesetzblatt,
    Jahrgang 2008 Teil I Nr. 26, www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/. + 
    * Tabelle Altersvorsorgeanteil (Riester-Faktor) 2002-2012: 
   Tabelle
    "Riestersätze":[«»«<0,0 vom Hundert>»
    «<2002><0,5 vom Hundert>»
    «<2003><0,5 vom
    Hundert>»
    «<2004><1,0 vom Hundert>»
    «<2005><1,5 vom Hundert>»
   
    «<2006><2,0 vom Hundert>»
    «<2007><2,0 vom Hundert>»
    «<2008><2,0 vom
    Hundert>»
    «<2009><2,5 vom Hundert>»
    «<2010><3,0 vom Hundert>»
   
    «<2011><3,5 vom Hundert>»
    «<2012><4,0 vom Hundert>»]
Bun09
    Schutzklauseln in der Rentenformel. REGIERUNGonline, 6.5.2009. + 
    * Begründung für den 2003 eingeführten Riester-Faktor: "Beschäftigte, die privat
    mit der Riester-Rente für ihre Altersvorsorge sparen ("riestern"), haben weniger
    netto für ihre private Lebensführung übrig. Da dies eine Belastung für die
    Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen. Jede
    Rentenerhöhung wird daher durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozentpunkte
    gemindert." 
    * mit dem Rentenanpassungsgesetz 2008 wurde beschlossen, den Riester-Faktor in
    2008 und 2009 auszusetzen 
    * die 2 ausgesetzten Stufen sollen bei den Rentenanpassungen 2012 und 2013
    nachgeholt werden 
    * mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 2004 wurde eine Schutz-
    ­klausel in das Gesetz eingefügt, dahingehend, dass die Rentner keine Renten-
    kürzungen aufgrund der Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeits- und Riester-
    Faktor) hinnehmen sollen 
    * mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist 2006
    die Schutzklausel modifiziert worden: die "ausgefallene Dämpfungswirkung
    wird ab dem Jahr 2011 solange durch eine Halbierung der sich dann ergebenden
    positiven Rentenanpassungen realisiert oder nachgeholt, bis die ausge-
    fallene Dämpfungswirkung ausgeglichen ist" (Nachholfaktor) 
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zum Wohn-Riester
    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54010/DE/Buergerinnen__und__Buerger/
    Alter__und__Vorsorge/Altersvorsorge/113__Wohnriester__FAQ.html
Bundeszentrale für politische Bildung
    http://www.bpb.de/wissen/G46JLT
Bundeszuschuss zu Rente steigt
    http://www.welt.de/print-welt/article201351/
    Bundeszuschuss_zur_Rente_steigt_stetig_weiter.html
Current world population
    http://www.geohive.com/earth/population2.aspx
Dep08
    H.-U. Deppe: Sozialmedizin, S. 12: Tatsächliches Rentenzugangsalter in Deutschland
    1960-2006. www.klinik.uni-frankfurt.de/zgw/arbeitsmedizin/pdf/vorlesung/vorl_kap
    _02.pdf, Seite 12. 2008; => Sozialpolitik: Kabinett beschließt Rente mit 67. FAZ.NET,
    29.11.2006. + 
    * Beschäftigungsquote der Personen zwischen 55 und 64 Jahren zwar seit 2000 wieder
    von 37,5% auf 45,4% gestiegen, aber durch die Einrechnung von Minijobs verzerrt 
    * das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt z.Zt. bei 63,2 Jahren; bei Berück-
    sichtigung der Erwerbsminderungsrentner bei rund 61 Jahren 
Der Nachholberg in der GRV
    http://www.springerlink.com/content/6x015q8440843273/
Deutsche Rentenversicherung
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung
DGB05
    Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und demografischer Wandel. DGB profil'05, 2005.
    + 
    * Arbeitsanforderungen und -belastungen verschieben sich 
    * Rangfolge der gefühlten Arbeitsbelastungen: Termin- und Zeitdruck, schlechtes
    Führungsverhalten, Angst vor Arbeitsplatzverlust, mangelnde Planbarkeit der
    Arbeitszeit, schlechtes Betriebsklima, häufige Überstunden 
    * Anzahl Tage der Arbeitsunfähigkeit 
    * 
   Tabelle "Frühverrentung":[«»«<>»
    «<>»
    «<><>< ><-><->»
  
    «<><>< >< +6 %>< 5 %>»
    «<><>< ><+23 %><19 %>»
    «<+32 %><24 %>< ><><>»
    «<+45 %><31 %>< ><-><->»
   
    «<+44 %><30 %>< ><><>»
    «<+139 % ><58
    %>< ><+37 %><27 %>»
    «<+385 % ><79 %>< ><><>»
    «<>»
    «<+38 %><27 %>< ><+58 %><37 %>»
    «<+62 %><38 %>< ><+78 %><44 %>»
    «<+161 %
    ><62 %>< ><+60 %><38 %>»
    «<+61 %><38 %><
    ><+27 %><21 %>»]
     
    * Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen 2000 und 2004 
    * 
   Tabelle "Zugangsalter":[«»
    «<>»
    «<>»
   
    «<1997><62,3><60,9><><62,8><60,4>»
    «<1998><62,4><61,0><><62,6><60,4>»
   
    «<1999><62,4><61,0><><62,6><60,4>»
    «<2000><62,4><61,2><><62,8><60,5>»
   
    «<2001><62,6><61,5><><62,9><60,7>»
    «<2002><62,8><61,7><><63,1><60,9>»
   
    «<2003><63,1><62,0><><63,3><61,0>»] 
DIW09
    Höhere Renten für Geringverdiener: Rentenreform soll Altersarmut entgegenwirken.
    DIW Berlin, Pressemitteilung vom 28.01.2009. + 
    * Die Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 kann in Ostdeutschland und bei Gering-
    verdienern zu Altersarmut führen (Rente unter Armutsgrenze) 
    * Gutverdiener haben statistisch eine höhere Lebenserwartung und erhalten dadurch
    mehr Rente 
    * Berücksichtigung der Lebenserwartung in der Rentenformel führt zu höherer
    Verteilungsneutralität und weniger Altersarmut 
    * Reformvorstoß von F. Breyer: Wer sehr wenig verdient, erhält bei seiner
    Monatsrente etwas mehr als den "eingezahlten Euro" - bei Spitzenverdienern umge-
    kehrt 
    * kritische Schwelle da, wo Alterseinkommen unter das Niveau der Grundsicherung
    gerät 
    * Ausgleich durch Stärkung der privaten Altersvorsorge klappt bei den Gering-
    verdienern nicht (niedriges Einkommen, Anrechnung privater Altersvorsorge, Frei-
    beträge im Fall längerer Arbeitslosigkeit zu gering, kaum Vermögen) 
    * Rüttgers Vorschlag einer Sockelrente - von der Großen Koalition aufgenommen und
    in Aussicht gestellt - enthält die Zusatzbelastung durch eine Steuerfinanzierung 
DRV/BA
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/
    Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Vorruhestand-Altersrente.pdf
DRV: Bundeszuschuss
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/
    Servicebereich2/Lexikon/B/bundeszuschuss.html
DRV: häufige Irrtümer
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/
    Leistungen/rentenirrt_C3_BCmer__node.html__nnn=true
DRV06
    Entwicklung des durchschnittlichen Rentenzugangsalters 1994-2006. DRV, 2007
    Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen, 56(2), 2006. Insbesondere:
    G. Färber:  Generationengerechtigkeit - Teil I. S. 24-31. + 
    * Nachhaltigkeitsbegriff aus Forstwirtschaft: nie mehr Holz einschlagen, als in
    gleicher Periode auch nachwachsen kann -> Substanzerhalt im Zeitablauf 
    * Raffelhüschen: Nachhaltigkeit, "wenn zukünftige Generationen bei gleicher
    Abgabenlast die selben Leistungen von der ... Gemeinschaft erhalten können wie die
    heute noch lebenden Generationen" 
    * 1) Konzept Generationenbilanzen: auf Basis altersspezifischer Steuer- und
    Transferprofile sowohl durchschnittlicher Steuerzahlungen und Sozialversiche-
    rungsbeiträge als auch durchschnittlicher Transferleistungen und Sozial-
    versicherungsauszahlungen für Menschen verschiedener Jahrgänge ermittelt und
    unter Berücksichtigung eines realen Produktivitätsfaktors Abdiskontierung auf
    Gegenwartszeitpunkt 
    * diese Generationenkonten der Durchschnittsindividuen werden mit ihren
    Jahrgangsstärken multipliziert und für alle zukünftigen Kohorten aufaddiert: Wert
    gibt implizite Staatsschuld an, die zusammen mit expliziter Staatsschuld die
    Nachhaltigkeitsdifferenz angibt 
    * bei Nachhaltigkeitslücke - wenn also Summe abdiskontierter zukünftiger Trans-
    ferleistungen größer ist als die der ermittelten Steuer- und Beitragszahlungen -
    kann derzeitiges Ausgabenniveau langfristig nicht durch laufende Einzahlungen
    finanziert werden 
    * 2) Instrument Primärsalden: Ausmaß des Verzichts späterer Generationen auf
    öffentliche Leistungen dadurch, dass lebende Generation mehr öffentliche
    Leistungen in Anspruch nimmt, als sie durch Steuer- und Beitragsleistungen finan-
    ziert (berücksichtigt zukünftige Zinszahlungen und in Zukunft verschobene
    Zahlungsverpflichtungen sowie Entwertung öffentlicher Infrastruktur) 
    * zukünftige Bevölkerungsentwicklung kann in diesem Modell nicht eingebaut werden
    * 3) Berechnung interner Renditen: jede Generation sollte ähnliche Verzinsung
    ihrer Beiträge erzielen wie vorherige, die jetzt Auszahlungen bekommt 
    * besonders Generationenbilanzen sagen aus, welche Alterskohorten durch verschie-
    dene Reparaturmaßnahmen wie betroffen werden 
    * Generationenbilanz des gesamten öffentlichen Sektors 2002 lässt erkennen, dass
    damals 45-Jährige mehr Transfers erhalten, als sie an Steuern und Beiträgen zahlen;
    am meisten erhielten damals 60-70-Jährige; auch damals bis zu 5-Jährige haben Netto-
    transfers zu erwarten 
    * nur die damals 10-40-Jährigen werden insgesamt mehr Steuern und Abgaben
    entrichten, als sie an Transferleistungen erhalten 
    * diese Generationenbilanz zeigt außerdem, dass heute Lebenden mehr Leistungen ver-
    sprochen sind, als insgesamt an Abgaben gezahlt wird 
    * Defizite in öffentlichen Haushalten steigen von etwa 0,4% des Bruttoinlands-
    produkts 2002 auf rund 7% 2050 
    * Tragfähigkeitslücke insgesamt machte 2002 das 3,3-fache des BIP aus (60,8% des
    BIP aus expliziter Staatsschuld, 270,5% des BIP aus impliziten Schulden vor allem
    der Sozialversicherung, vor allem der GRV) 
    * zu schließen(?) wäre Lücke von 2002 durch 12,1% Ausgabenkürzungen oder 14,5%
    Steuer- und Abgabenerhöhungen 
    * Hauptprobleme: wenige Kinder und längere Lebensdauer 
    * soziale Sicherungssysteme doppelt betroffen: es fehlen Kinder zum Generationen-
    erhalt, und Erwerbstätige müssen nicht nur "Kinder" und "Großeltern", sondern
    zunehmend auch "Urgroßeltern" alimentieren: aus dem 3-Generationen-Vertrag wird
    ein 4-Generationen-Vertrag 
DRV08
    Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2008 (Seiten gedreht).
    Deutsche Rentenversicherung, 2008. + 
    * Zahl der Versicherten 2006, 2007 
    * Zahl der aktiv Versicherten 2006, 2007 (35 Mio.) 
    * Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2006, 2007 
    * Renten- und andere Ausgaben 2006, 2007 
    * Standardrente: 1039 Euro Ost, 1182 Euro West 
    * aktueller Rentenwert 2006, 2007 (23,09 Euro Ost, 26,27 Euro West) 
DRV10
    Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2010 (Seiten gedreht).
    Deutsche Rentenversicherung, 2010. + 
    * Zahl der Versicherten 2008, 2009 
    * Zahl der aktiv Versicherten 2008, 2009 (35 Mio.) 
    * Beitragssumme, Bundeszuschuss und Gesamteinnahmen 2008, 2009 
    * Renten- und andere Ausgaben 2008, 2009 
    * Standardrente 2009: 1086 Euro Ost, 1225 Euro West 
    * aktueller Rentenwert 2008, 2009 (24,13 Euro Ost, 27,20 Euro West) 
Eit01
    S. Eitenmüller: Rentenreform 2001: Jüngere Jahrgänge profitieren durch Riester-Rente
    . www.prognos.com, 2001. + 
    * Da jüngere Geburtsjahrgänge mehr Zeit zum Aufbau privater Zusatzrente haben,
    Nettogewinner Geburtsjahrgänge ab 1971 
    * Ältere können die zusätzlichen Belastungen privater Vorsorge nicht ausgleichen 
    * Geringere Belastung von älteren Beitragszahlern und Rentnern durch gesetzliche
    Rentenversicherung für Beamte und Selbstständige möglich: fast 10 Geburtsjahr-
    gänge werden von Umverteilungsverlierern zu Gewinnern 
EKD, Her [Her]
    V. Hergenhan: Alterssicherung und Finanzmärkte. ¥ Evangelische Sozialakademie
    Schloss Friedewald ¥: Positionen des Sozialen Protestantismus, Beiträge zu aktu-
    ellen Problemen und Grundsatzfragen, 200x?. + 
    * Die auf privater Vorsorge aufbauenden angelsächsischen Systeme galten als
    reformbedürftig, weil sie das Problem wachsender Altersarmut nicht lösen können 
    * UV: "innere" Reformmaßnahmen (z.B. Einbeziehung bisher nicht sozialversiche-
    rungspflichtiger Arbeitsverhältnisse) und Alternativen (steuerfinanzierte
    Grundrentenmodelle) zum Erhalt des Umlagesystems bisher nicht ernsthaft in Erwä-
    gung gezogen 
    * ordnungspolitischer Systembruch: private Vorsorge als 2. Säule Einstieg in
    Ausstieg aus Solidarvertrag der Generationen 
    * Privatisierung der Kosten erhöht im Alter Armutsrisiko der weniger Leistungs-
    fähigen und entlastet Leistungsfähigere 
    * grundlegend: für jedes arbeitslose Einkommen muss an anderer Stelle gearbeitet
    werden 
    * Konsum der Rentenbeziehenden immer ein Abzug vom möglichen Konsum der Nicht-
    rentner -> KDV und UV unterscheiden sich also nur bzgl. Verteilungsschlüssel, der
    Zuweisung der Renten aus der laufenden Produktion regelt 
    * auch Renditen der Kapitalanlagen hängen von Wachstumsraten des Bruttoinlands-
    produkts ab (ihrerseits von der Entwicklung der Produktivität bestimmt) 
    * Rentenniveaustudie des amerikanischen Brookings-Instituts: Höhe einer Leib-
    rente für 89 Jahrgänge zwischen 1911 und 1999 berechnet -> bei langfristiger Anlage
    über mehrere Generationen Rendite beim KDV nicht deutlich über der des UV 
    * mit Ausweitung des KDV steht immer mehr Kapital immer weniger sicheren und gewinn-
    trächtigen Anlagemöglichkeiten gegenüber 
    * vollständiges Mackenroth-Zitat 
    * weder das UV noch das KDV wird fundamentale wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten
    außer Kraft setzen können 
EnK08
    U. Engelen-Kefer: Rauf mit der staatlichen Rente. taz.de, 17.03.2008. + 
    * In einer Untersuchung der "Rentenversicherung Bund" wie bereits durch das
    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurde kürzlich die Gefahr
    drohender Altersarmut beschworen 
    * Untersuchung von W. Schmähl: auch die Mitte der Gesellschaft wird in den nächsten
    Jahrzehnten zunehmend von Altersarmut betroffen sein 
    * Frage, wie die umlagefinanzierte gesetzliche Rente auch künftig vor Armut
    schützen kann 
    * gefährlicher Vorschlag von Bert Rürup, dass eine steuerfinanzierte Mindestrente
    notwendig sei - wenn nur eine niedrige, steuerfinanzierte Sockelrente übrig
    bleibt, bietet sich den Versicherungskonzernen in der privaten Altersvorsorge das
    Geschäft der Zukunft 
    * nach Angaben der Deutschen Bundesbank würde ab 2009 die Förderung der privaten
    Altersvorsorge zu Steuerausfällen von 12,5 Mrd. Euro führen - von den Kosten für
    den riesigen Werbeaufwand ganz zu schweigen 
    * also etwa 2% der Beiträge 
    * der Staat hat massiv daran mitgewirkt, die Beitragsquellen der GRV auszu-
    trocknen: die Mini-Jobs vermehren sich explosionsartig und verdrängen die sozial-
    versicherungspflichtige Beschäftigung 
    * auch die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung entzieht den
    Rentenkassen Mittel, weil die Arbeitnehmer damit ihren sozialversicherungs-
    pflichtigen Bruttolohn um bis zu 4% senken können 
    * wenn die Löcher geschlossen würden, die der Gesetzgeber selbst bei der gesetz-
    lichen Altersrente gerissen hat, könnten ALG II-Bezieher und Geringverdiener höhere
    Rentenleistungen erhalten 
Entwicklung des Beitragssatzes
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_45396/DRV/de/Navigation/Deutsche__RV/
    Finanzen/Kennzahlen__Rechengroe_C3_9Fen/
    entwicklung__beitragssatz__node.html__nnn=true
Ergebnis Haushalt 2009
    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/
    2010/01/20101401__PM03.html
Erwerbsquote international
    http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/
    Statistiken/Internationales/InternationaleStatistik/Thema/Tabellen/
    Basistabelle__Erwerbstaetige,templateId=renderPrint.psml
Erziehungszeiten
    http://www.cecu.de/638+M5000b2d93ab.html
FeJ01
    H. Fehr, H. Jess: Die rot-grüne Rentenreform in Deutschland: Ein erster Schritt in
    Richtung Kapitaldeckung. Die Angestelltenversicherung, Jg. 48/5-6, 2001. + 
    * Modifizierte Nettolohnanpassung: Rentenanpassung nicht mehr durch Änderungen
    in Steuerrecht und Beitragssätzen tangiert 
    * Anstieg des fiktiven Sparbeitrags dämpft auch das für Niveauberechnung rele-
    vante Arbeitnehmereinkommen -> hebt Niveau an 
    * gehobene Einkommensschichten durch Sonderausgabenregelung massiv begünstigt! 
    * intergenerative Belastunsverschiebungen: Verlierer sind Rentner und Jahrgänge
    kurz vor der Rente (niedrigere Renten, kein bzw. kaum Vorteil von Beitrags-
    senkungen, Negativwirkung der Sparförderung wegen Finanzierung durch Konsum-
    steuern), Gewinner die Jüngeren (weil schlechter verzinste Beiträge sinken und wegen
    Sparförderung) 
    * Absenkung des Rentenniveaus belastet wegen geringer Rendite der GRV untere
    Einkommensklassen relativ weniger, jedoch profitieren höhere Einkommensklassen
    sehr von (Konsumsteuer-finanzierter) Sparförderung 
    * insgesamt Effizienzgewinne durch niedrigere Beitragssätze und vor allem Spar-
    förderung 
    * zu befürchten, dass obere Einkommensschichten übermäßig profitieren 
Fla00
    H. Flassbeck: Gesamtwirtschaftliche Paradoxa und moderne Wirtschaftspolitik. 1)
    Renten: S. 2-4. 2) Steuersenkung und Unternehmensgewinne: S. 4-8. 3) Wettbewerb
    der Nationen: S. 8-13. www.flassbeck.de, 2000. + 
    * Zu 1: 
    * wendet sich gegen Behauptung mancher Ökonomen, ein privates KDV sei dem UV bei
    Lösung des demografischen Problems überlegen 
    * gesamtwirtschaftliche Logik: Einzelner kann zwar "sparen" (Akkumulation von
    Geldkapital), nicht aber die Volkswirtschaft als Ganzes 
    * jedem gesparten Euro steht genau 1 Euro Geldschulden gegenüber 
    * das Einkommen einer Volkswirtschaft kann nur einmal verkonsumiert werden 
    * buchhalterisch: Geldvermögen einer Volkswirtschaft immer = 0 
    * obige Aussagen so nur für geschlossene Volkswirtschaften; bei offenen Volks-
    wirtschaften gelten sie für Gesamtheit der Staaten: also jedem ins Ausland verlie-
    henen Euro (Geldvermögensanspruch) steht 1 Euro Geldschulden des Auslands gegen-
    über 
    * Geldvermögen der Gesamtheit immer = 0 -> eine Änderung der Finanzmodalitäten
    kann kein Rentenproblem lösen 
Förderung
    http://www.riester-rente.net/riester-rente/foerderung.htm
FR08d
    R. Bunzenthal: Allianz: Betriebsrente gestärkt. + 
    * Seit 1. Juli gilt neue Veröffentlichungspflicht für Provisions- und Abschluss-
    kosten 
    * gute Kooperation mit IG Metall ("konstruktive Rolle") 
    * 2 Drittel der Arbeitnehmer haben Versorgungsanspruch 
    * Antrieb: Steuer und Sozialabgaben sparende Entgeltumwandlung 
Fra04
    H.-H. Francke: Risikovorsorge in alternativen volkswirtschaftlichen Finanzie-
    rungssystemen - das deutsche Dilemma. In: E. Welteke, G.A. Schröder, M.B. Hofer
    (Hrsg.): Perspektiven der Märkte für Finanzdienstleistungen. Festschrift zum 60.
    Geburtstag von Prof. Dr. Diethard B. Simmert. Deutscher Sparkassen Verlag,
    Stuttgart, 2004. + 
    * Institutionelle Unterschiede zwischen Kapitalmarkt-orientiertem US-Finanz-
    system und Banken-orientiertem deutschem Finanzsystem 
    * grundsätzlich gibt es für auf Ungewißheit beruhenden Risiken keine indivi-
    duelle Vorsorgemöglichkeit 
    * Kollektiv kann jedoch - notfalls durch zwangsweisen Rückgriff auf Steuerzahler
    - Katastrophen kompensieren 
    * individuelle Vorsorgestrategien sind nur gegen quantifizierbare Risiken mög-
    lich 
    * gegen objektspezifische Risiken kann man sich schützen, indem man Portfolio nach
    Kriterium unterschiedlicher Risikoquellen schützt 
    * gegen systematische Risiken - wie makroökonomische Schocks - kann man sich nur
    durch intertemporalen Risikoausgleich schützen, z.B. zwischen Generationen
    durch institutionelle Kapitalakkumulation oder im UV 
    * dieser Schutz kann als öffentliches Gut vom Allmendetyp interpretiert werden -
    damit staatliche Bereitstellung trotz Rivalität im Konsum gerechtfertigt 
    * die staatlich instrumentalisierte Risikoträgerschaft in den USA ist funda-
    mental verschieden: Regulierungen und Institutionen im Bereich des selbst
    genutzten Wohneigentums ("Ginny Mae", "Fanny Mae", "Freddy Mac") mit besonderen
    Offenlegungspflichten sowie Organisation der Pensionsfonds (Anteil an risi-
    koärmeren staatlichen Rentenpapieren) 
    * deutsche Risikoträger - vor allem Banken - werden gestützt durch das Kredit-
    wesengesetz, das nach unterschiedlichen Rechtsformen gegliederte Bankensystem
    und die besonderen Beziehungen zur Zentralbank 
    * kapitalgedeckte Pensionskassen bzw. Sozialversicherungssysteme geraten bei
    längeren Wirtschaftskrisen und/oder größeren Schocks in ökonomische Schwierig-
    keiten 
Frankfurter Rundschau Spezial zum Thema Rente (1.7.2008) [FR08]
    Frankfurter Rundschau Spezial zum Thema Rente. 1.7.2008. Enthält folgende Artikel:
Franz Ruland [NRS08]
    F. Nullmeier, F. Ruland, W. Schmähl: Alterssicherung im Umbruch. Symposium zur
    Ehrung und Verabschiedung von Prof. Dr. Winfried Schmähl, Zentrum für Sozial-
    politik, Univ. Bremen, ZeS-Arbeitspapier Nr. 2/2008, 2008. + 
    * F. Nullmeier: Die kritischen Jahre der Alterssicherungspolitik - zugleich eine
    Würdigung der Tätigkeit von Prof. Dr. Winfried Schmähl 
    * Sozialversicherung ist die Mischung aus einem Versicherungssystem mit inter-
    temporaler Umverteilung und Risikoausgleich und einem Steuer-Transfer-System mit
    interpersoneller Umverteilung 
    * jede intertemporale Umverteilung ist legitimer Weise über Beiträge, jede inter-
    personale Umverteilung dagegen über Steuern zu finanzieren 
    * man sollte gerade dann Vorsicht walten lassen, wenn eine Lösung als alternativlos
    bezeichnet wird 
    * Schmähl war besonders dem Sozialbeirat verbunden, bis die neue Regierung im
    Jahre 2000 alle 3 Wissenschaftler (Schmähl, Ursula Köbl, Norbert Andel) nicht
    wieder berief - es folgte der Bruch in der Alterssicherungspolitik 
    * in letzter Zeit Perspektive der Risikoverlagerung in der Alterssicherung: vom
    Staat zu den privaten Haushalten, von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern 
    * nunmehr eine Lage entstanden, in der Altersarmut nicht mehr zu vermeiden sein
    wird, aber kein geeignetes Auffang- oder Sicherungssystem existiert  
    * F. Ruland: Die Zukunft der Alterssicherung aus heutiger Perspektive 
    * Anstieg des Altersquotienten von 24,2% auf 45,5% bis 2030, bedingt durch das
    Ansteigen der Lebenserwartung um weitere 3 Jahre und Absinken der Geburtenzahlen
    auf z.Zt. 1,4 Kinder pro Frau 
    * unsere Lösung muss in Zukunft in den europäischen Rahmen eingebunden sein 
    * Lohn- und Sozialpolitik werden zu Faktoren des europäischen Wettbewerbs und auch
    weltweit 
    * während des Booms der Aktienmärkte Ende der 1990er Jahre wurde das UV der GRV
    schlechtgeredet und eine stärkere kapitalgedeckte Finanzierung der Alterssiche-
    rung gefordert 
    * die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus um 17% bis 2030 hat die Renten-
    versicherung viel Vertrauen gekostet 
    * sie soll lt. Bundesregierung für die jüngeren Jahrgänge durch die geförderte
    betriebliche und private Vorsorge ausgeglichen werden 
    * von niedrigen Einkommensbeziehern wird davon kaum Gebrauch gemacht, und es droht
    eine ansteigende Altersarmut 
    * von den Jahrgängen 1942-1961 haben 96% der Männer und 98% der Frauen Anwart-
    schaften aus der GRV 
    * von der Abschaffung der GRV zu Gunsten eines Grundrentensystems ist nicht mehr
    die Rede 
    * das angestrebte Mischungsverhältnis zwischen UV und KDV von 60% zu 40% wird als
    zielführend angesehen 
    * 2008 haben die Schweizer Pensionskassen viel Geld in Aktien der UBS verloren,
    deren Wert sich halbiert hat 
    * Angela Merkel: es beruhigt, dass die deutschen Sozialsysteme auch auf dem UV
    beruhen 
    * 2-3 Millionen Selbstständige sind ohne obligatorische Alterssicherung 
    * ein Anfang könnte sein, Solo-Selbstständige solange versicherungspflichtig zu
    machen, als ihre Rentenanwartschaft 30 Entgeltpunkte nicht überschreitet ->
    Rente von knapp 800 Euro 
    * mit jeder Entscheidung über die Anpassungsformel wird das Sicherungsziel der
    GRV konkretisiert oder neu definiert 
    * in der Bruttoanpassungsformel bleibt die Entwicklung des Beitragssatzes rele-
    vant 
    * der Nachhaltigkeitsfaktor spiegelt neben der demografischen Entwicklung auch
    die Arbeitsmarktsituation wider 
    * Aufgabe der GRV ist es nur noch, zusammen mit der betrieblichen und privaten
    Altersvorsorge ein angemessenes Alterseinkommen zu sichern 
    * 1/6 bis ¼ der 1957-1961 Geborenen bleiben der privaten Altersvorsorge fern 
    * allein mit der Rente auskommen müssen auch die Rentner wegen Erwerbsminderung -
    bei ihnen kommen auch noch Abschläge vor dem 60. Lebensjahr bis zu 10,8% hinzu 
    * Armutsrisiko = 60% des bedarfsgewichteten Nettoäquivalenzeinkommens -> z.Zt.
    13% der Gesamtbevölkerung mit unter 781 Euro 
    * 2,3% der Personen über 65 beziehen Grundsicherung (36% davon Altersrente, mehr
    als 12% Erwerbsminderungsrente, knapp 9% Hinterbliebenenrente) 
    * Frauen und Ausländer haben vor allem zu kurze Versicherungszeiten 
    * im Osten werden die Biografien mit sehr langen Versicherungszeiten seltener,
    Lücken häufiger 
    * Langzeitarbeitslose werden zunehmend in die Grundsicherung rutschen: ihre
    Versicherung von 205 Euro monatlich bringt pro Jahr 2,17 Euro mehr Rente 
    * die Problemgruppen müssen gezielt angegangen werden 
    * Langzeitarbeitslosen würde helfen, die Zeit der Arbeitslosigkeit als renten-
    steigernde Anrechnungszeit mit Beiträgen von der Bundesanstalt für Arbeit gutzu-
    bringen (wie vor 1991) 
    * eine Reform war angesichts der demografischen Entwicklung notwendig 
    * je früher die Umsetzung beginnt, desto besser lassen sich ihre Auswirkungen über
    mehrere Generationen verteilen 
    * Beitrag der Rentner über die Niveausenkung ist der Preis dafür, dass sich die
    Rentenlaufzeiten seit 1960 um im Durchschnitt fast 74% verlängert haben 
    * durch diesen Wertzuwachs bleibt auch die Rendite der GRV positiv, wenn auch
    sinkend (für ledige Männer von 3,5% auf 2,5% 2030, für Frauen und verheiratete
    Männer von 4,1% auf 3,1%) 
    * man wird also auch in Zukunft "mehr aus der GRV herausbekommen, als man einge-
    zahlt hat" 
    * die Anhebung der Regelaltersgrenze ist unverzichtbar 
    * das durchschnittliche Rentenzugangsalter ist inzwischen wieder auf 63,2 Jahre
    gestiegen 
    * die hohe Altersarbeitslosigkeit (80%) lässt vielen keine Chance, bis 65 arbeiten
    und die Rente abschlagsfrei in Anspruch nehmen zu können 
    * der zu erwartende Anstieg der Lebenserwartung kann weder über einen Anstieg des
    Beitragssatzes noch über ein weiteres Absinken des Rentenniveaus aufgefangen
    werden 
    * der Zeitpunkt der Umsetzung der Anhebung der Altersgrenze sollte dann anhand
    der Arbeitsmarktsituation überprüft werden 
    * Einspareffekt der Maßnahme: 0,5 bis 0,6 Beitragssatz-% 
    * Kindererziehungszeiten werden aus dem Familienlastenausgleich und damit aus
    Steuern bezahlt 
    * Berücksichtigung von Kindererziehung auch bei den Beiträgen wäre sehr proble-
    matisch und mit der Teilhabeäquivalenz nicht zu vereinbaren 
    * durch ihre Beitragsfinanzierung geniessen die Renten einen verfassungsrecht-
    lichen Eigentumsschutz 
    * die Beamtenversorgung beruht auf einem steuerfinanzierten UV 
    * die Beamten dürfen nicht von den Mehrbelastungen ausgenommen werden (so auch
    BVerfG)  
    * W. Schmähl: Auf dem Weg zum Paradigmenwechsel? - Einleitung zum Zeitzeugen-
    gespräch am 31.5.2008 zur Alterssicherungspolitik in den letzten vier Jahren der
    Regierung von Helmut Kohl 
    * das Thema "Untertunnelung" des Rentnerberges durch Kapitalansammlung war auch
    schon in der Regierung Kohl ein Diskussionsthema 
    * Ergänzung oder Ersatz der GRV? 
    * Kurt Biedenkopf, Meinhard Miegel, Heide Simonis und Gerhard Schröder für Übergang
    zu einer steuerfinanzierten einheitlichen Grundrente ohne Bedürftigkeits-
    prüfung, andere in SPD und Grünen für Einfügung eines bedürftigkeitsgeprüften,
    steuerfinanzierten Sockels in die GRV, wieder andere für eine organisatorisch
    von der GRV getrennte, bedürftigkeitsgeprüfte Transferzahlung (Sozialhilfe) 
    * schleichende Transformation des Systems, wenn durch Beitragszahlung erworbene
    Renten selbst nach langjähriger Versicherungsdauer unter einer armutsvermei-
    denden Sozialhilfe liegen 
    * strittig diskutierte Fragen waren auch Reduzierung der Frühverrentung, Anhe-
    bung von Altersgrenzen, bremsende Faktoren in der Rentenformel, Arten der Berück-
    sichtigung der Kindererziehung, Einbeziehung weiterer Personenkreise 
    * unterschiedliche Vorstellungen selbst innerhalb der Regierung 
    * SPIEGEL-Titelblatt "Ausplünderung der Jungen durch die Alten" 
    * ab Sommer/Herbst 1996 längerfristige strukturelle Fragen der zukünftigen
    Entwicklung der Alterssicherung im Zentrum 
    * noch bevor die CDU/CSU-FDP-Koalition 1998 abgewählt wurde, hatte sie im Alleingang
    Entscheidungen über beträchtliche Einschnitte in das Leistungsniveau der GRV
    getroffen: Reduktion des Eckrentenniveaus von 70% auf 64% des durchschnittlichen
    Nettoarbeitsentgelts über den "demografischen Faktor" in der Nettoanpassungs-
    formel 
    * nach dem Regierungswechsel 1998 wurde dieser zurückgenommen und durch 2 andere,
    noch stärker niveausenkende Faktoren ersetzt 
    * als Folge des Richtungswechsels in der Sozialpolitik personelles Auswechseln in
    den beiden großen Parteien: Norbert Blüm und Rudolf Dreßler 
    * die Wurzeln für den folgenden "Paradigmenwechsel" könnten in der Zeit der Regie-
    rung Kohl gelegt worden sein 
Gan02
    H. Ganßmann: Der Großvater, sein Enkel und die Rentenreform. Institut für Sozio-
    logie, FU Berlin, 2002. + 
    * Die moralische Ökonomie des Generationenvertrags 
    * die politische Ökonomie des Generationenvertrags 
    * die 'reine' Ökonomie des Generationenvertrags 
    * angeführte Gründe gegen das UV: der demografische Schock beim UV und die angeb-
    lich höheren Erträge beim KDV 
    * dabei helfen gegen das Problem der Alterung keine Finanzierungsmodalitäten 
    * wie konnte es zu einer Teilprivatisierung der Altersversorgung kommen? 
    * "Unter demokratischen Bedingungen handelt es sich um ein Absurdität, erstens
    weil sich jede Aussteigergeneration aus dem Umlagesystem (normalerweise also
    die Wählermehrheit) wegen der Übergangskosten entweder zusätzlich belastet oder
    die Staatsverschuldung hochtreibt oder von der Folgegeneration den Vorwurf der
    Unfairness einhandeln muß, und zweitens weil die Systemumstellung gegen die
    Belastungen durch die Alterung der Gesellschaft nichts hilft." 
    * wäre der Gesamtvorgang transparent, würde sich keine Generation freiwillig aus
    dem Umlagesystem bewegen 
    * wahrscheinlich nur deshalb möglich, weil die ökonomischen Bedingungen der
    Altersversorgung nicht verstanden werden 
    * je mehr Politiker Probleme auf den Markt abschieben können, umso weniger müssen sie
    die Folgen eigenen Entscheidungen zurechnen lassen 
    * die Belastungen treten nicht zufällig erst später auf 
    * die Teilprivatisierung der Altersversorgung täuscht eine Individualisierung
    von Leistungen und Gegenleistungen vor, doch der Transfer zwischen den Genera-
    tionen bleibt notwendig 
Gibt es den Status ArbeiterIn noch?
    http://ver-und-entsorgung.verdi.de/abfallwirtschaft/br-pr-konferenz_1/
    arbeiterinnenpolitik/data/ArbeiterInnenpolitik.pdf
Grundsicherung
    http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsicherung.html
GRV
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_%28Deutschland%29
Gute Preise, goldene Jahre: Die Zukunft ist bezahlbar! [Mul02]
    P. Mullan: Gute Preise, goldene Jahre: Die Zukunft ist bezahlbar! (The Imaginary
    Time Bomb: Why an Ageing Population Is Not a Social Problem). NOVO 71, Juli/August
    2004. + 
    * Kann die Gesellschaft sich so viele alte Menschen leisten? Antwort am Beispiel
    Großbritanniens 
    * das Altern ist ein Prozess, der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in bemerkens-
    wert konstanter Weise in den industrialisierten Ländern fortschreitet und früher
    nie problematisiert wurde 
    * dass trotz dieser Entwicklung der Lebensstandard von Jung und Alt enorm
    zugenommen hat, beweist: das Altern der Gesellschaft ist keineswegs unbezahlbar 
    * mit großer Sorge wird diskutiert, dass unsere Altersvorsorge sowohl der Dauer als
    auch der Höhe nach nicht dem entsprechen wird, was wir bislang erwartet haben 
    * eigentlicher Grund der Rentendiskussion, dass die Verwalter einiger Pensions-
    kassen und Rentenfonds nur noch einen Ausweg sahen: die Auszahlungen irgendwie zu
    drosseln, um die Gesamtverbindlichkeit zu reduzieren 
    * die aktuelle Panik über niedrige Geburtenraten behindert eine konstruktive
    Diskussion darüber, was sie eigentlich bedeuten 
    * die Beitragszahlerquote ist das Zahlenverhältnis zwischen den einzahlenden
    Arbeitnehmern und den daraus finanzierten Rentnern 
    * die statistische Veränderung dieser Quote in GB von derzeit 3,4 auf 2,4 in 40
    Jahren wird immer wieder herangezogen, um einen drohenden alterungsbedingten
    Bankrott der Sozialsysteme vorherzusagen 
    * aber wenn jedes Mitglied einer Bevölkerungsgruppe in Zukunft mehr Ressourcen zur
    Verfügung hat, nehmen wir an, doppelt so viel wie heute, dann ist es kein Problem,
    die Unterstützung für ihre Rentner absolut anzuheben, damit jedes Mitglied der
    Gruppe mehr Unterstützung erhalten kann, denn jedem aktiven Mitglied der Gruppe
    werden immer noch mehr Ressourcen zur Verfügung stehen als heute 
    * Hochrechnungen auf Grundlage der Beitragszahlerquote lassen außer Acht, dass
    zurzeit eine große Anzahl von Menschen im "Arbeitsalter" überhaupt nicht arbeitet,
    d.h. die reale Beitragszahlerquote ist in GB somit nicht 3,4, sondern 0,84 
    * bliebe die absolute Anzahl der Arbeitenden auf heutigem Niveau, würde das
    Verhältnis von Arbeitenden zu Nicht-Arbeitenden 2030 von 0,84 auf 0,71 absinken 
    * die Beschäftigungsquote von 80% wieder auf knapp 90% anzuheben, würde ausrei-
    chen, um die Beitragszahlerquote im Jahr 2040 auf heutigem Niveau zu stabilisieren
    * die Betrachtung der Beitragszahlerquote lässt den Anstieg der Produktivität
    völlig außer Betracht 
    * bei einer sehr bescheidenen Produktivitätsrate von 1,75% im Jahr wird ein
    Arbeiter in 40 Jahren durchschnittlich doppelt so viel Wohlstand produzieren wie
    heute 
    * das bedeutet somit auch, dass durchaus 50% mehr ältere Menschen in einem Land leben
    können, das um 100% reicher ist 
    * ständig wachsende Produktivität war der entscheidende Grund, weshalb indu-
    strialisierte Länder im letzten Jahrhundert keine Probleme mit der noch viel drama-
    tischer fallenden Beitragszahlerquote hatten 
    * Projektionen: in den entwickelten Wirtschaften werden in den nächsten 50 Jahren
    zusätzliche 4 bis 8% des Bruttosozialprodukts für ältere Menschen aufgewendet 
    * wenn wir ein anständiges Gesundheitssystem für alle, Pflege für die, die sie
    dringend benötigen, und ein großzügiges staatliches Rentensystem auch in den
    nächsten 40 bis 50 Jahren haben wollen, muss man auch offen sagen, dass dafür
    Steuern, Beiträge oder Abgaben zu zahlen sind 
    * bei weniger Kindern, die auszubilden sind und weniger Nicht-Arbeitenden, die auf
    Sozialhilfe angewiesen sind, können die öffentlichen Ausgaben sogar sinken 
Hag08
    P. Hagen: Altersvorsorge: Streit um die Umlage-Rente. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND,
    3.7.2008. + 
    * Jochen Pimpertz, Institut der Deutschen Wirtschaft (IW): Langfristiger Wechsel
    über mehrere Generationen ist angesichts wechselnder politischer Mehrheiten
    kaum machbar und wäre sehr teuer. "Wenn man die anfallenden Kosten betrachtet, ist
    ein Umstieg wenig reizvoll" 
    * es wäre falsch, das Umlagesystem in Bausch und Bogen zu verdammen 
    * Claudia Bogedan (WSI): wenn gesetzliche Vorsorge schwächer wird, wächst Ungleich-
    heit der Einkommen im Alter 
    * von einem Systemwechsel sei kein Nettogewinn zu erwarten, schreibt die Bundes-
    bank in ihrem Monatsbericht für April 2008 
Historic, current and future population
    http://www.geohive.com/earth/his_proj.aspx
Höchstrente
    http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/
    page&atype=ksArtikel&aid=1207622138522
http://www.riester-rente.net/riester-rente/foerderung.htm
    http://www.riester-rente.net/riester-rente/foerderung.htm
Huj98
    M. Hujer: Rentenpolitik nach Voodoo-Art. Die ideenreiche Suche der SPD nach dem
    optimalen Konzept. www.uni-giessen.de, SZ vom 30.05.1998. + 
    * "Die moderne SPD will die Welt und die Rente neu erfinden" 
    * Vorschlag Gerhard Schröder: für alle heutigen Schulabgänger nur noch eine Grund-
    versorgung bezahlen 
    * Heide Simonis: eine ökosteuerfinanzierte Grundrente als Ergänzung 
    * Walter Riester: eine "Mindestrente", die unterhalb von 1500 DM, aber oberhalb
    der Sozialhilfe liegen müsse 
    * Ottmar Schreiner und Gerd Andres sind in der Rentenfrage praktisch abgetaucht 
    * Oskar Lafontaine bekennt sich zum bestehenden System und zum Konzept Dreßlers und
    läßt sich von Landeszentralbankchef Prof. Hans-Jürgen Krupp beraten: Die Senkung
    des Rentenniveaus wird abgelehnt, das beitrags- und leistungsbezogene Renten-
    system muss auf der Einnahmenseite gestärkt und dann so weiterentwickelt werden,
    dass es eine eigenständige Alterssicherung für Frauen bietet 
    * genau das vertritt auch Dreßler, genauso steht es heute im SPD-Parteiprogramm 
    * Dreßler hat auch noch den Vorschlag, einen Kapitalstock in der GRV anzusparen 
IMK09
    C. Logeay, V. Meinhardt, K. Rietzler, R. Zwiener: Gesamtwirtschaftliche Folgen
    des kapitalgedeckten Rentensystems. Zwischen Illusion und Wirklichkeit. IMK in
    der Hans-Böckler-Stiftung, IMK. Report Nr. 43, November 2009. + 
    * Bei langfristig positivem Wirtschaftswachstum lassen sich auch bei einem zuneh-
    menden Anteil an Rentnern die realen Renten steigern oder konstant halten mittels
    steigender Rentenbeiträge 
    * ist das langfristige Wirtschaftswachstum höher als die Zunahme der Rentnerzahl
    und verschlechtert sich die Einkommensverteilung nicht deutlich zu Lasten der
    Arbeitnehmer, so erzielen die Erwerbstätigen einen Zuwachs ihrer realen Netto-
    einkommen 
    * die nach dem UV finanzierte GRV verfügt mit der Bruttolohnsumme über eine stabi-
    lere Einnahmenbasis und kann nicht insolvent werden 
    * bei kapitalgedeckten Systemen hängt die Rendite (und damit die Höhe der Alters-
    einkünfte) stark von der konjunkturellen Situation ab 
    * die OECD schätzt für 2008 den Verlust der privaten Pensionspläne auf 23% gegen-
    über dem Vorjahr - in Irland sogar über 37%, in Deutschland nur rund 7% 
    * durch den krisenbedingten Renteneinbruch kommt es vor allem in den USA zu einem
    Konsumrückgang und damit zur Verschärfung der Krise 
    * KDV und UV sind alternative Formen, Ansprüche auf die Produktion der Zukunft zu
    erwerben (KDV: Erwerb von Finanzanlagen, deren Wert einschließlich Verzinsung den
    Konsum während des Ruhestands finanzieren soll; UV: Konsum der Rentner aus
    laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen) 
    * eine alternde Gesellschaft muss zwangsläufig für die Älteren eine größeren Teil
    ihres Volkseinkommens für die anwachsende Rentnergeneration zur Verfügung
    stellen 
    * Doppelbelastung: die Erwerbstätigen müssen zusätzlich zur Finanzierung der
    gegenwärtigen Rentnergeneration auch noch durch Konsumverzicht und zusätzliche
    Ersparnisbildung einen Kapitalstock aufbauen 
    * Absenkung des Rentenniveaus von 2000 bis 2030 für Personen mit 45 Versicherungs-
    jahren: brutto 48%->39,7% = netto 70,8%->58,5% 
    * diese Renten werden noch nachversteuert (reduziert das Nettorentenniveau um 6,3
    Prozentpunkte) und zusätzlich ½ Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflege
    erhoben 
    * ohne Reform würde der Beitragssatz bis 2030 auf knapp 25% steigen - die Deckelung
    bei 22% führt zwangsläufig zu einer permanenten Reduzierung des Rentenniveaus 
    * Deutsche Bank: Riester-Rente reicht auch nicht, sondern die private Vorsorge muss
    eine Netto-Rentenlücke von 10-15% schließen 
    * auch diese Berechnungen nach Ansicht des IMK zu optimistisch aus gesamtwirt-
    schaftlicher Sicht: die Riester-Sparer müssen auch für den entfallenden Arbeit-
    geberbeitrag aufkommen: beim Beitragssatz von 22% müssten sie 15% (11% GRV und 4%
    Riester) aufbringen - höher als wenn der Beitragssatz ohne Riester auf 24-26% ange-
    hoben würde 
    * die durch diesen Konsumverzicht ausgelösten makroökonomischen Effekte werden in
    den Modellrechnungen des Sachverständigenrats nicht berücksichtigt 
    * die in einer bestimmten Phase beobachtete Rendite von 4% darf so nicht auf Dauer
    fortgeschrieben werden, da sie mit einer Umverteilung von Arbeit zu Kapital
    verbunden war 
    * auch dürfen bei einem Vergleich nur "sichere" deutsche Staatsanleihen zugrunde
    gelegt werden 
    * die Effekte der Riester-Reform sowie des infolge der erwarteten Rentenkürzungen
    erhöhten Vorsorgesparens erklären die Hälfte des Anstiegs der Sparquote von 2,2%
    seit 2001 
    * im makroökonomischen Modell des IMK hängen die Investitionen von der Nach-
    frage, dem Zinsniveau und den Lohnkosten ab (und nicht von den Ersparnissen) 
    * die Erhöhung der Ersparnisse kann also nur über die praktisch unmerkliche Redu-
    zierung des deutschen Kapitalmarktzinses und eher über verstärkte Kapitalexporte
    einwirken 
    * die verstärkten Sparanstrengungen der privaten Haushalte haben mit den realen
    Kürzungen bei den Rentenzahlungen zu einer Dämpfung des realen Konsums um fast 1½%
    geführt: das dämpfte das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum; das reale BIP
    stieg um 1% weniger als ohne Riesterreform 
    * die induzierte Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung hat die
    Einsparungen bei den Ausgaben der GRV wieder zunichte gemacht, also zu Lasten der
    Gebietskörperschaften und der anderen Zweige der Sozialversicherung 
    * auch die private Investitionstätigkeit litt unter dem Nachfragemangel 
    * durch die Rentenreformen wird die Gefahr von Altersarmut zunehmen, auch durch die
    Zunahme von Lücken im Erwerbsverlauf 
    * heute sind schon 33 Beitragsjahre zu 75% des Durchschnitts notwendig, um die
    Grundsicherung zu erhalten 
    * ein volles Erwerbsleben zu 50% des Durchschnittseinkommens reicht heute nur zu
    59,2% des früheren durchschnittlichen Nettoeinkommens, während es im OECD-Durch-
    schnitt 82,1% sind 
    * ein gesetzliches Rentenniveau, das nicht vor Altersarmut schützt, ist nicht
    akzeptabel, und der Staat spart am Ende auch nicht dabei, sondern verliert die
    Legitimität der GRV 
    * viele glauben fälschlich, dass sie durch die Kombination aus GRV und Riester-
    sparen noch ein akzeptables Rentenniveau erreichen werden - dazu darf das gesetz-
    liche Rentenniveau aber nicht so stark abgesenkt werden! 
    * der gewählte Übergang zu verstärkter Kapitaldeckung erzeugt Wachstumsprobleme
    und führt zu ungenügender Sicherung im Alter - ist also zur Kompensation der
    demografischen Belastungen ungeeignet 
    * das System der GRV wurde "bewusst in seiner Funktion der Lebensstandardsiche-
    rung geschwächt, um so die Erwerbstätigen zum Aufbau eines individuellen Finanz-
    kapitalstocks" zu zwingen 
    * die (auch durch Minijobs, Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs, statt allgemeiner Mindest-
    löhne, mitverursachte) Senkung der Lohnquote und der Wechsel zur KDV schwächten die
    Wirtschaftsentwicklung und die GRV; => M. Sievers: Institut: "Riester-Rente
    schadet deutscher Wirtschaft". Frankfurter Rundschau, 17.11.2009. + 
    * IMK: der Ausbau der privaten Altersvorsorge hat Deutschland insgesamt geschadet 
    * es wäre effizienter gewesen, die Stärken der GRV zu erhalten und das UV zu unter-
    stützen 
    * die Riester-Rente hat von 2002 bis 2007 rund ein Prozent der Wirtschaftsleistung
    gekostet 
    * verstärkte Sparanstrengungen schwächten den Konsum um 1½%, die nicht durch höhere
    Unternehmensinvestitionen ausgeglichen werden konnten 
    * die jeweils Jungen müssen immer für die Rentenzahlungen eines Jahres aufkommen
    (per Sozialabgaben oder per Zinsen und Dividenden), egal welches Rentensystem
    gilt 
    * Anlage des Kapitals im Ausland wäre ein kleiner Ausweg, wenn die anderen Staaten
    nicht auch vor demografischen Problemen stünden 
    * höhere Lasten für die Rentner lassen sich in einer alternden Gesellschaft nicht
    wegreformieren 
    * auch eine höhere Rendite der privaten Altersvorsorge ist anzuzweifeln 
KaM08
    M. Kaganovich, V. Meier: Wachstumswirkungen umlagefinanzierter Rentenversi-
    cherungssysteme. Projekt. www.cesifo-group.de/, 2008 + 
    * Gemeinhin wird vermutet, dass die Einführung und Ausdehnung umlagefinanzierter
    Rentenversicherungssysteme negative Auswirkungen auf das Wachstum hat (sinkende
    Ersparnisse -> sinkende Akkumulation von Sachkapital) 
    * aber für das Wachstum sind auch die Bildungsinvestitionen wichtig - da also die
    künftigen umlagefinanzierten Renten mit höheren Investitionen in das öffentliche
    Bildungswesen ansteigen, werden die Erwerbstätigen und Rentner für höhere
    Bildungsausgaben stimmen 
    * damit kann der negative Effekt der geringeren Sachkapitalakkumulation
    überkompensiert werden 
    * Untersuchung der Wirkungen unterschiedlicher Rentenformeln im Rahmen eines Modells
    mit überlappenden Generationen 
    * eine Grundrentenformel führt zu einem höheren Wachstum als eine beitragsbezogene
    Rentenformel, wenn der Medianwähler weniger als den Durchschnittslohn bezieht, und
    umgekehrt 
    * wenn das Rentensystem von oben nach unten umverteilt, haben unterdurchschnittlich
    arme Individuen einen stärkeren Anreiz, für die Ausdehnung des öffentlichen
    Bildungssystems zu stimmen 
    * Fazit: umlagefinanzierte Systeme führen i.Allg. zu einer höheren Wachstumsrate als
    kapitalgedeckte Systeme; => M. Kaganovich, V. Meier: Social Security Systems, Human
    Capital, and Growth in a Small Open Economy. CESifo Working Paper No. 2488, 2008
Karriereende Ratgeber
    http://www.blog.de/tb/a/r/karriereende/
    frueher-in-rente-gehen-vorzeitig-rente-beantragt-beachten/4918477/
KDV [wiki5]
    Wikipedia: Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Ver-
    sicherungen. Dabei werden Sparanteile aus Beiträgen der Versicherten am Kapital-
    markt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet.
    2008. + 
    * Enthält auch Umlage der Einzahlungen an Leistungsbezieher 
    * Mackenroth -> jeweils erwerbstätige Generation muss stets zugunsten der Rentner
    auf Teile des gesamtwirtschaftlich verfügbaren Gütervolumens verzichten, unab-
    hängig vom Finanzierungsverfahren 
    * Risiko von Kapitalverlusten 
Kib08
    E. Kibele: Determinanten von regionalen Mortalitätsunterschieden in der Rentner-
    bevölkerung. Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock, 2008. + 
    * Problem der Datenbasis in Deutschland 
    * Faktoren für Mortalitätsvariationen: sozioökonomischer Status (Einkommen,
    Bildung, Beruf, Beschäftigung), Lebensweise, Lebensbedingungen (Haushalts-
    zusammensetzung, Wohnumfeld), genetische Faktoren 
    * Forschungsdaten der Rentenversicherung aus Vollerhebungen des Rentenwegfalls
    und des Rentenbestandes 
    * Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben ein um 36% höheres
    Sterberisiko als privat oder freiwillig Versicherte 
    * Arbeiter haben ein etwa 13% höheres Mortalitätsrisiko als Angestellte (Unter-
    scheidung nach Arbeiter-/Angestellten-RV) 
    * auch frühere Bergleute haben ein erhöhtes Risiko (7%, Knappschaftsversicherung)
    * für Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem
    60. Lebensjahr ist das Mortalitätsrisiko um 74% erhöht 
Kli06
    J. Klinge: Lebenserwartung, Geburtenrate und Rentenfinanzierung. nestor,
    Forschungsinstitut für Neue Alterssicherungssysteme und Rechtsbiometrik, Humboldt-
    Universität Berlin, 2006. + 
    * Unterschiedliche Prognosen zur Lebenserwartung 
    * Einheitliche Prognosen zur Geburtenrate 
    * Steigerung der Geburtenrate - keine Lösung 
KNF03
    Modifikation der Rentenanpassungsformel zur Begrenzung des Beitragssatzanstiegs.
    Geschäftsstelle der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der
    Sozialen Sicherungssysteme, 2003. + 
    * Das Ziel von Beitragssätzen nicht über 20% bis 2020 und nicht über 22% sowie ein
    Netto-Standardrentenniveau nicht unter 67% lassen sich nicht gemeinsam erreichen 
    * Dämpfung des Beitragssatzanstiegs über Anhebung der Altersgrenzen oder über
    Anpassung der Renten (die schnelle Wirkung hätte) 
    * problematisch, dass Rentenanpassungsformel schon wieder geändert wird 
    * Nachhaltigkeitsfaktor wirkt durch Einbeziehung der Anzahl der Rentner und
    Beitragszahler als "regelgebundener Stabilisator" 
    * der Nachhaltigkeitsfaktor unterscheidet sich vom "demografischen Faktor", der
    an die steigende Lebenserwartung gekoppelt war, die aber bereits durch die Anhe-
    bung der Altersgrenzen berücksichtigt ist 
    * Relation zwischen Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt sowohl Entwick-
    lung der Geburten als auch der Erwerbstätigkeit 
    * Beitragssatzziel von 22% in 2030 geht mit Reduktion des Bruttorentenniveaus von
    ca. 2% einher 
    * vom Rückgang des Bruttorentenniveaus von 47,8% in 2003 auf 39,8% in 2030
    entfallen etwa 6% auf den Riesterfaktor und 2,2% auf den Nachhaltigkeitsfaktor 
    * durch die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte bei Anhebung der Altersgrenzen
    steigt das Bruttorentenniveau wieder um 1,5% 
    * Gesamtbelastung für Altersvorsorge inklusive Riester-Rente: ca. 26% in 2030
    (ohne die steuerliche Förderung) - also mindestens 4% mehr als ohne Riester-
    Rente! 
Knu05
    A. Knut: Rentenniveau. www.rentenreform-alternative.de, 2005. + 
    * Rentenniveau-Angaben sind direkt nicht mehr vergleichbar durch neue Definitionen
    und Berechnungsregeln 
    * das für 2030 offiziell angegebene Rentenniveau von 67% schrumpft auf vergleich-
    bare 58% des Nettoeinkommens 
    * K. Schwenn (FAZ): Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung
    von Ausbildungszeiten usw. führen dazu, dass das Nettorentenniveau bis 2030 auf
    58,5% sinkt 
    * mit dem Alterseinkünftegesetz wird die Steuerpflicht auf die Rentenzeit verla-
    gert 
    * die individuelle Besteuerung dann stark variiert, lässt sich kein allgemein-
    gültiges Nettorentenniveau mehr bestimmen 
    * das Bruttorentenniveau verringert sich durch die Rechtsänderungen von 2005 bis
    2030 von 47% auf 39,2% 
    * die Nettorente vor Steuern beschreibt das Verhältnis der Bruttoeckrente unter
    Abzug der Sozialbeiträge (für Krankenkasse und Pflege) zu den Bruttoeinkommen der
    aktiven Beschäftigten, von denen Sozialbeiträge (für Krankenkasse, Pflege,
    Arbeitslosenversicherung und Rente) und Kapitalvorsorgeanteil (für die
    "Riester-Rente") abgezogen werden 
    * die Reform von 2001 senkt das steuerbereinigte Nettorentenniveau von heute
    (2004) 53% bis 2030 auf 46,6%, der neue Nachhaltigkeitsfaktor wird es auf 43,2%
    senken 
    * die entstehende Lücke müssten die künftigen Rentner über die zusätzliche Alters-
    vorsorge schließen 
    * Studie der Dresdner Bank: künftige Rentner müssen sich mit rund 15% weniger
    Einnahmen aus der GRV abfinden 
    * ihr Volkswirt Jürgen Stanowsky: "Niemand sagt einem, was die Rentenreform netto
    wirklich bedeutet" 
    * Hintergrund für den deutlichen Rückgang ist der Nachhaltigkeitsfaktor 
Kon01
    D. Konietzka: Abbildungen zum Aufsatz: Hat sich das duale System in den neuen
    Ländern erfolgreich etabliert? Arbeitslosigkeit und Berufseinstieg in Ost- und
    Westdeutschland in der Mitte der 1990er Jahre. Kölner Zeitschrift für Soziologie
    und Sozialpsychologie, 53(1), 2001. + 
    * Grafik: Alter im Jahr der Beendigung der Berufsausbildung 
    * Grafik: Ausbildungsabsolventen, die anschließend ohne Beschäftigung waren 
    * beide aufgrund seiner eigenen Berechnungen nach der IAB-Beschäftigtenstichprobe
    1975-1995 
KrS09
    T. Krieger, S. Stöwhase: Diskretionäre rentenpolitische Maßnahmen und die Entwick-
    lung des Rentenwerts in Deutschland von 2003-2008. Zeitschrift für Wirtschafts-
    politik, 58(1), 2009. + 
    * In den letzten Jahren eine Reihe von diskretionären Eingriffen in die Renten-
    anpassungsformel 
    * Während die Formel "mit Ausnahme des problematischen intergenerativen Umvertei-
    lungsgewichts alpha einen Glaubwürdigkeitsanker darstellt, wurde dieser ... durch
    die Renten(tages)politik ... systematisch untergraben" 
    * Versuch, den Einfluss dieser Maßnahmen zu quantifizieren und zu beurteilen 
    * Vergleich alternativer demografischer Faktoren 
    * "Die hauptsächliche Schwierigkeit der Riester-Treppe liegt darin, dass sie ...
    fast zwangsläufig die Anwendung der Schutzklausel auslöst, sobald die wirt-
    schaftliche Entwicklung ... schwach bzw. der demografische Wandel ... stark" ist 
    * Fortschreibung des Rentenwertes mit Hilfe der Bruttolohnanpassung ist nicht
    äquivalent zur Fortschreibung anhand einer modifizierten Bruttolohnanpassung
    mit konstantem Riester-Faktor 
    * der Riester-Faktor hat einen deutlich höheren Einfluss auf den Rentenwert gehabt
    als der Nachhaltigkeitsfaktor 
    * "Insbesondere das Aussetzen der Riester-Treppe im Jahr 2008 hat den Rentenwert
    stark erhöht", indem sie den aktuell wichtigsten Bremsfaktor bei der Entwicklung
    des Rentenwerts eliminierte 
    * mit der Abkoppelung von der Rentenanpassungsformel wird die Teilhabeäqui-
    valenz untergraben 
    * allein das Aussetzen der Riester-Treppe hatte einen rentenwerterhöhenden Effekt
    von 0,18Euro (West) bzw. 0,15Euro (Ost) 
    * das dadurch überhöhte zukünftige Rentenniveau lässt ein Verfehlen des Beitrags-
    ziels und damit der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik erwarten 
    * der als Kompensation gedachte Nachholfaktor kann als Lösungskonzept nicht über-
    zeugen 
    * die Folge könnte nach 2011 statt der Anwendung des Nachholfaktors eine erneute
    Rentenreform oder eine Anpassung des Beitragssatzziels 2030 auf über 23% sein 
    * die Glaubwürdigkeit leidet, weil die Formel in immer kürzeren Abständen neujus-
    tiert wird 
    * die komplexen Zusammenhänge zwischen der Formel und den diskretionären Maßnahmen
    haben 2004-2007 trotz Gültigkeit derselben Formel zu einer Bevorteilung der west-
    deutschen und Benachteiligung der ostdeutschen Rentner geführt 
Kru05
    P. Krugman¹: The Iceberg Cometh. The New York Times, January 11, 2005. + 
    * On Peter Wehner's memo, "how to sell Social Security privatization": 
    * the public must be convinced that "the current system is heading for an iceberg" 
    * administration expects us to believe that drastic change is needed because of the
    looming cost of paying for the baby boomers' retirement 
    * administration expects us not to notice that the supposed solution would do nothing
    to reduce that cost 
    * Krugman: the benefits of privatization wouldn't kick in until most of the baby
    boomers were long gone - for the next 45 years, privatization would cost much more
    money than it saved 
    * by the time privatization started to save money, if it ever did, the federal
    government would have run up around $15 trillion in extra debt 
    * privatization wouldn't even begin to reduce the budget deficit until 2050; => B.
    DeLong: P.H. Wehner's  White House Social Security Memo. econ161.berkeley.edu,
    January 06, 2005. + 
    * Wehner's e-mail from January 03, 2005: Some Thoughts on Social Security 
    * latest thinking on Social Security reform - "one of the most important conservative
    undertakings of modern times" 
    * strategy to establish an important premise: "the current system is heading for an
    iceberg" 
    * to be seared into the public consciousness: younger workers will receive less
    benefits unless significant reforms are undertaken 
    * the government's aim is to introduce market reforms in Social Security and the
    creation of Personal Retirement Accounts 
    * advocacy for a commitment to an Ownership Society 
    * this "is clearly the crucial new conservative idea in the history of the Social
    Security debate" 
    * wage indexation, created under the Carter Administration, makes it impossible to
    "grow our way" out of the Social Security problem 
    * "If we borrow $1-2 trillion to cover transition costs for personal savings accounts
    and make no changes to wage indexing, we will have borrowed trillions and will still
    confront more than $10 trillion in unfunded liabilities" 
    * "For the first time in six decades, the Social Security battle is one we can win" 
Kur06
    O. Kurer: Grundlagen der Sozialpolitik, Kapitel 12: Rentenversicherung (Folien).
    Univ. Erlangen, Vorlesung SS 2006. + 
    * Da Arbeitnehmer inkonsistente Zeitpräferenz haben, versagt marktmäßige Lösung
    mit privater Vorsorge 
    * Rentenversicherung wird in Deutschland auch dafür benutzt, Umverteilungsziele
    zu verfolgen 
    * Alterssicherung beruht in Deutschland weit mehr als in anderen Ländern auf GRV
    ("1. Säule") 
    * 2003 machten Pflichtbeiträge 62,2% der Einnahmen aus, Steuern (vor allem aus
    Ökosteuer) ein Drittel 
    * Elemente eines Versicherungssystems durch Koppelung an das Bruttoeinkommen,
    aber keine Beitragsäquivalenz, sondern nur Teilhabeäquivalenz 
    * Entwicklung Lebenserwartung Neugeborener seit 1871 
    * Entwicklung Alterslastquotient (= (Steuern aktiver Bevölkerung - Transfer-
    leistungen an aktive Bevölkerung) / Sozialleistungen für Rentner) bis 2030 
    * bei Arbeitslosigkeit entfallen Arbeitnehmerbeiträge, aber zukünftige Leistungen
    sinken um weniger als die Beiträge, da sie weiter versichert bleiben -> sowohl
    kurzfristige wie langfristige Auswirkungen auf GRV 
    * GRV verringert Spartätigkeit (Modigliani-Hypothese), verursacht hohe Lohn-
    kosten, reizt zu Schwarzarbeit an 
    * intergenerationelle Gerechtigkeit schwer zu bewerkstelligen 
    * Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze oder Ausdehnung der Zwangsversiche-
    rungspflicht lassen Einnahmen nur zeitweilig steigen 
    * um Verhältnis 15-64-Jähriger zu über 64-Jährigen konstant zu halten, würden in
    Deutschland 3,4 Millionen Zuwanderer gebraucht 
    * zu erwartender Beitragssatz bis 2050 nach verschiedenen Rentenreformen 
    * wenn tatsächlich Arbeitnehmer bis 67 arbeiten und Beiträge zahlen, werden die
    Ziele Sicherung gegen Altersarmut und Entlastung der Rentenversicherung
    erreicht 
    * scheiden sie aber weiterhin vorzeitig aus Arbeitsprozess aus, wird Entlastung
    der Kassen geringer, und diese Arbeitnehmer erhalten geringere Renten 
    * mit Nachhaltigkeitsfaktor ist Ziel der Erhaltung gewohnten Lebensstandards
    bereits aufgegeben 
    * KDV: bei einer Rendite von 4% und einer Inflationsrate von 2% ist Realzins 2% -
    dieser Ertrag geht bei marginalem Steuersatz von 50% voll an Staat! 
    * bei nachgelagerter Besteuerung sinkt i.d.R. Steuerbelastung, weil Einkommen im
    Alter meist relativ gering 
    * Riester-Rente ist steuerlich gefördert und bezuschusst 
    * Riester-Rente wird ihr Ziel verfehlen, Abbau der GRV zu kompensieren 
    * Produktivitätsfortschritte sind entscheidend für absolute Höhe zukünftiger
    Rentenzahlungen (ebenso Abbau der Arbeitslosigkeit) 
    * hohe Belastung durch Beiträge wird bleiben (oder ansteigen), und gleichzeitig
    wird Rentenhöhe abgeschmolzen und Ruhestandsalter erhöht 
    * wachstumsfördernde Wirtschaftspolitik ist gute Sozialpolitik! 
Kus09
    A. Kussmann: Durchschnittliches Renteneintrittsalter. www.anita-kussmann.de
    /index.php?option=com_content?=article?=99:durchschnittliches-
    renteneintrittsalter?=36:sozialversicherung?=56, 20.7.2009. + 
    * DRV Bund bestätigt BILD: bei westdeutschen Männern Renteneintrittsalter inzwi-
    schen bei rund 63,5 Jahren - so hoch wie seit 31 Jahren nicht mehr 
    * jedoch hat nur jeder 14. (ca. 7%) zwischen 63 und 65 Jahren überhaupt noch eine
    sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle - bei den 58- bis 63-Jährigen liegt
    die Quote bei 26,6% 
    * Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente lag zuletzt bei westdeutschen Männern
    bei 50,1 Jahren 
    * bei den Frauen im Westen blieb das Renteneintrittsalter bei 63,2 Jahren, im Osten
    stieg es nur minimal auf 61,7 Jahre 
    * 1997 gingen Männer mit 62,3 Jahren in Altersrente, Frauen mit 62,6 Jahren - danach
    immer früheres Ausscheiden aus dem Berufsleben 
    * heute können selbst Arbeitslose i.d.R. frühestens mit 63 in Rente gehen 
Lau07
    K. Lauterbach: er Zweiklassenstaat Wie die Privilegierten Deutschland ruinieren.
    Rowohlt, Berlin, 2007 + 
    * Gutverdiener leben länger und lassen sich großen Teil ihrer Rente quasi von Armen
    bezahlen 
    * gilt insbesondere für Beamte 
    * eine steuerfinanzierte Grundrente wie in der Schweiz ist dagegen solidarisch,
    weil Reiche Arme unterstützen 
    * Privatisierung ist keine Alternative (nicht nur wegen Doppelbelastung der Über-
    gangsgeneration): sie ist auch teurer 
    * nur als Pflichtrente hätte Riester-Rente das Rentenniveau für alle halten können 
    * Rente mit 67 senkt Rente besonders derer, die im Alter arbeitslos sind oder krank-
    heitsbedingt keine Beiträge zahlen können 
LFD Thüringen
    http://www.thueringen.de/de/lfd/steuern/est/altersvorsorge/
LLS06
    K. Lauterbach, M. Lüngen, B. Stollenwerk, A. Gerber, G. Klever-Deichert: Zum
    Zusammenhang zwischen Einkommen und Lebenserwartung. Studien zu Gesundheit,
    Medizin und Gesellschaft Nr. 01/2006, IGKE, Univ. Köln, 2006. + 
    * Vollständige Beitragsäquivalenz nicht möglich, da Beitragssatz steigen kann und
    damit Entgeltpunkte unterschiedlich teuer erworben 
    * daher Teilhabeäquivalenz: zum gleichen historischen Zeitpunkt durch gleich
    hohe Beträge gleichwertige Anrechte auf Rentenleistungen erworben 
    * damit Gleichbehandlung unterschiedlicher Jahrgänge nicht gewährleistet 
    * in Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt dagegen stärker das Soli-
    daritätsprinzip 
    * als Grundlage: Daten des SOEP des DIW 2000-2003, sowie die WHO-Sterbetafeln für
    Deutschland 2001-2004 
    * nur Daten von erwerbstätigen Angestellten (und Arbeitern) herangezogen 
  
    Tabelle "Erlebensdauer":[«< Jahre Lebenserwartung der
    Erwerbstätigen  Frauen Männer | 65 Jahre>»
    «<< 1500 Euro >< 78,4 Jahre>»
   
    «<  71,1 Jahre>»
    «<1500-2500 Euro >< 83,5 Jahre>»
    «< 75,5 Jahre>»
   
    «<2500-3500 Euro >< 85,0 Jahre>»
    «< 76,5 Jahre>»
    «<3500-4500 Euro >< 86,0
    Jahre>»
    «< 77,8 Jahre>»
    «<> 4500 Euro >< 87,2 Jahre>»
    «< 80,0
    Jahre>»]
     
    * die Bestverdienenden leben rund 9 Jahre länger als die Schlechtestverdienenden
    Tabelle "Rentenbezugsdauer":[«<% Differenz zur
    höchsten Einkommensgruppe>»
    «<< 1500
    Euro >< 10,8 Jahre-><-7,4 Jahre><-69 % >< 15,0%><79,1 % >»
    «<1500-2500 Euro ><
    13,8 Jahre><-4,4 Jahre><-32 % >< 17,6%><85,2 % >»
    «<2500-3500 Euro >< 15,0
    Jahre><-3,2 Jahre><-21 % >< 19,1%><87,3 % >»
    «<3500-4500 Euro >< 16,3 Jahre><-
    1,9 Jahre><-12 % >< 20,7%><89,0 % >»
    «<> 4500 Euro >< 18,2 Jahre><0 Jahre><0 %
    ><  23,1%><91,0 % >»]
     
    * einkommensstarke Männer haben eine um 69% längere Rentenbezugsdauer als einkom-
    mensschwache 
    * Zusammenhang auch für USA und Schweden bestätigt, in Schweden aber deutlich
    abgemildert: die bestverdienenden Männer lebten 10 Jahre (USA) bzw. 2 Jahre
    (Schweden) länger als die schlechtestverdienenden 
Lobbyismus und Rentenreform [Weh09]
    D. Wehlau: Lobbyismus und Rentenreform (Broschiert). Der Einfluss der Finanz-
    dienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung. VS Verlag
    für Sozialwissenschaften, 2009. 381 Seiten, 39,90Euro=10¢/Seite. + 
    * Die Rentenreform 2001 markierte mit der Teil-Privatisierung der Alterssicherung
    einen Systembruch in der deutschen Rentenpolitik 
    * es profitierten insbesondere Banken, Versicherungen und Investmentfonds von
    diesem rentenpolitischen Paradigmenwechsel: deren Gewinnaussichten haben sich
    infolge der Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Rente und der Förderung der
    privaten "Riester-Rente" massiv verbessert 
    * es stellt sich die Frage nach dem Einfluss der Finanzdienstleistungsbranche im
    Politikfeld Alterssicherung 
    * im Zentrum der Analyse stehen der Zugang der zentralen Akteure der Finanzbranche
    zum rentenpolitischen Policy-Netzwerk sowie deren lobbyistische Aktivitäten
    und Beziehungsstrukturen 
    * die empirischen Befunde zeigen den Einfluss privatwirtschaftlicher Verbände und
    Großunternehmen auf und erklären, warum die Teil-Privatisierung der Alters-
    sicherung in Deutschland überhaupt politisch durch- und umgesetzt werden konnte 
    * Nähe zu Finanzdienstleistern oder zu den Ideen der Privatvorsorge wird aufge-
    zeigt für Bundeskanzler Gerhard Schröder (S. 147f: niedersächsische Wahlkampf-
    unterstützung durch den Finanzdienstleister AWD, Ziel einer "Modernisierung" in
    Richtung Privatvorsorge), Staatsminister Hans Martin Bury (S. 228: "14 Thesen zur
    Reform der Altersversorgung", Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, Lehman
    Brothers), Staatssekretäre Caio Koch-Weser (S. 229f: Weltbank, Bundesminis-
    terium der Finanzen, Deutsche Bank) und Ulrike Mascher (freigestellte Angestellte
    Allianz, Bundesministerium für Arbeit: intensive Förderung der privaten Alters-
    vorsorge, Sozialverband VdK) sowie Regierungssprecher Béla Anda (S. 230: BILD,
    Regierung, Finanzdienstleister AWD) 
Lom04
    A. Lompe: Einfügung eines demographischen Faktors oder Nachhaltigkeitsfaktors in
    die Rentenformel: Auswirkungen und politische Durchsetzbarkeit. Georg August
    Universität Göttingen, Volkswirtschaftliches Seminar, Aktuelle Fragen der
    Bildungs- und Sozialpolitik, WS 2004/2005. + 
    * Demografischer Faktor (*1998) für das Jahr t: DFt=(LE65t-9/LE65t-8-1)/2+1, wobei
    LE65 die Lebenserwartung der 65jährigen ist 
    * durch die Division durch 2 wird die multiplikative Auswirkung in der Renten-
    anpassungsformel halbiert 
    * gesetzlich ausgeschlossen sollten eine negative Anpassung und ein Absinken des
    Rentenniveaus unter 64% sein 
    * der Nachhaltigkeitsfaktor (*2004) zielt nicht auf die Lebenserwartung, sondern
    auf die Verschiebung im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern ab 
    * der Quotient aus der Veränderung der Rentneranzahl und der Veränderung der
    Anzahl der Beitragszahler fließt zu alpha=¼ in die Rentenanpassung ein; 1-alpha=¾
    gehen zu Lasten der Beitragszahler und des Bundeszuschusses 
    * die jährlichen Abschläge beim demografischen Faktor würden bei konstanter
    Entwicklung der Lebenserwartung konstant bleiben 
    * die Abschläge durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden bis zum Renteneintritt der
    letzten geburtenstarken Jahrgänge ansteigen 
    * der mindernde Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors ist auch bei der Gewichtung
    mit ¼ größer als der des demografischen Faktors 
    * der Faktor allein ist für die Masse der Rentner zu verkraften, aber nicht für die
    besonders betroffenen Frauen 
    * dagegen begründen die gleichzeitig beschlossenen Verschlechterungen der Anrech-
    nungsmöglichkeiten für Viele ein Armutsrisiko 
    * Gewinner sind die junge Generation und die Unternehmen 
    * Verlierer sind die Rentner und diejenigen, die bald in Rente gehen, und damit die
    Mehrheit 
    * für die politische Durchsetzbarkeit spricht die Komplexität der Materie 
    * der Widerstand richtet sich aber gegen Nullrunden 
Loo08
    V. Looman: Die Vermögensfrage: Kein Anlass zum Jubeln für Riester-Sparer. FAZ.NET,
    27.12.2008. + 
    * BfA: 12 Mio. Riester-Verträge abgeschlossen, 950.000 schon wieder gekündigt 
    * Beispiel durchgerechnet für 37 Jahre alten Anleger, verheiratet, 2 Kinder 5 und 7
    Jahre alt, 38.000Euro brutto im Jahr, Festlegung bis zum 67. Geburtstag 
    * Subventionen entweder als Sparzulage oder Steuervorteil 
    * unter 29 Angeboten nur 2 sehr gut, aber beide werben mit falschen Zahlen 
    * fließt die Rente bis zum 85. Lebensjahr, ergibt sich Basisverzinsung von 3,41% 
    * garantierte Verzinsung aber nur 0,4% 
    * mit Subventionen und Steuern ergibt sich Verzinsung von 3,7% 
    * alternative Anlage in einem Rentenfonds zu 4% ergibt einen Gesamtnachteil von
    4500Euro 
    * alternative Anlage in einer Kapitallebensversicherung ergibt eine Gesamt-
    rendite nach Steuern von 3,9% 
LRW06
    T. Lueg, W. Ruprecht, M. Wolgast: Altersvorsorge und demographischer Wandel: Kein
    Vorteil für das Kapitaldeckungsverfahren? Gesamtverband der Deutschen Versiche-
    rungswirtschaft, GDV Volkswirtschaft: Themen und Analysen, 1, 2006. + 
    * Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland bis 2050 
    * trotz Mackenroth-These: über höhere reale Ersparnis, Investitionen und damit
    stärkere reale Kapitalbildung kann Volkswirtschaft höheren Wachstumspfad
    erreichen 
    * wenn Ersparnis durch Kapitaldeckung aber zu Lasten anderer Sparziele geht, wären
    Kapitalstock und Volkseinkommen nicht notwendig höher 
    * die Mackenroth-These bezieht sich auf Nettoinlandseinkommen, nicht auf Brutto-
    inlandseinkommen - doch durch Unterlassen notwendiger Ersatzinvestitionen können
    Nettoinvestitionen negativ werden und damit verstärkten Konsum ermöglichen 
    * "neue Mackenroth-These": durch Rückgang und Alterung der Bevölkerung geht
    Erwerbstätigenzahl zurück, wird somit der Produktionsfaktor Arbeit knapper und
    Kapital -relativ- reichlicher, also steigen Löhne und Kapitalrenditen sinken 
    * vermutete ausgleichende Wirkung des internationalen Kapitalverkehrs 
    * weil angespartes Vermögen im Alter zu Konsumzwecken aufgelöst wird, kann es zu
    Verkaufswelle kommen, welche zu Kapitalverzehr und Wertverfall beiträgt 
    * Dividend Discount Model: Bestimmungsfaktoren des Aktienkurses sind zu erwar-
    tende Dividenden, wiederum abhängig von Möglichkeit, mit Hilfe des Kapitals die
    Produktivität der Arbeit zu erhöhen 
    * sinkende Kapitalrenditen aufgrund Verteuerung des knapper werdenden Faktors
    Arbeit führen zu sinkenden Wertpapierkursen bzw. Preisen für Realkapitalgüter 
    * Rendite an Aktienmärkten bleibt positiv, da Märkte Rückgang der Dividenden
    bereits im Kurs vorweg genommen haben 
    * Rendite des KDV = Realzins: um die Inflation bereinigte Rendite sicherer Kapital-
    marktanlagen 
    * Rendite des UV unter Annahme konstanter Beitragssätze = Wachstumsrate der Lohn-
    summe (bei konstanter Lohnquote = Wachstumsrate des Sozialprodukts), aufteilbar
    in Wachstumsrate der Erwerbsbevölkerung und Wachstumsrate der Produktivität 
    * in wachsender Wirtschaft muss Zinssatz über Wachstumsrate des Sozialprodukts
    liegen 
    * historisch "natürliche" reale Rendite auf sichere Kapitalanlagen von 3% (angeb-
    lich) 
    * schrumpft Erwerbstätigenzahl schneller als Pro-Kopf-Einkommen, wird Rendite des
    UV negativ 
    * Börsch-Supan (2000): bei durchschnittlich negativer Wachstumsrate der Beschäf-
    tigten ab 2009 kann makroökonomische Rendite des UV selbst bei Annahme hoher
    Produktivitätssteigerungen der Arbeit von durchschnittlich jährlich 2,5%
    höchstens 1,5% betragen! 
    * Umstieg auf KDV bringt Jüngeren deutliche Entlastung und den Älteren Zusatz-
    belastung 
    * kein System, das Alterssicherung Jahrzehnte im voraus verspricht, kann voll-
    ständig sicher sein 
Luy06
    M. Luy: Differentielle Sterblichkeit: die ungleiche Verteilung der Lebenserwar-
    tung in Deutschland. Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen
    Wandels, 2006. + 
    * Unterschied Periodensterbetafel (aus Lebensspannen aller im Beobachtungs-
    zeitraum Lebender oder Verstorbener hypothetisch konstruierte Kohorte) -
    Kohortensterbetafel (für gegenwartsnahe Beschreibung der Sterblichkeits-
    verhältnisse ungeeignet) 
    * Periodentafel bezieht sich auf alle zu einem Zeitpunkt Lebenden, Kohortentafel
    bezieht sich auf alle zu einem Zeitpunkt Geborenen 
    * Sterbewahrscheinlichkeit für Altersintervall x = Wahrscheinlichkeit, mit
    der eine x Jahre alt werdende Person vor Vollendung des Alters x+1 stirbt 
    * durchschnittliche Lebenserwartung = Fläche unter der Absterbeordnung (wurde
    im 19. Jahrhundert richtiger als mittlere Lebensdauer bezeichnet) 
    * wegen Rückgangs der Sterblichkeit verläuft Kohortentafel günstiger als Peri-
    odentafel 
    * nach 1950 blieb der Anstieg der Lebenserwartung bei Männern gegenüber Frauen
    zurück, seit 1980 schließt sich die Schere wieder etwas 
    * während Nonnen gleiche Lebenserwartung wie alle Frauen haben, leben Mönche im
    Schnitt 5 Jahre länger als andere Männer 
    * West-Ost-Unterschiede könnten verschwinden: extrem schnelle Verbesserung in Über-
    lebensbedingungen in neuen Bundesländern 
    * Schichtzugehörigkeit: Einfluss der Arbeitsbedingungen besonders bei Männern 
    * aber Berufsposition des Ehemanns beeinflusst Überlebensbedingungen auch bei
    Frauen 
    * "Bezüglich ... Lebenserwartung besteht in Deutschland die Schwierigkeit, dass
    die amtliche Statistik keine Mortalitätsdaten nach Bildung, Einkommen oder Beruf
    zur Verfügung stellt" 
    * daher nur Schätzungen anhand von Survey-Daten durchführbar (nach Lebenserwar-
    tungssurvey des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Wiesbaden; 1998-
    2005): 
   Tabelle "Renten-Erlebensrate":[«< Von den 45-
    Jährigen erreichen das Renteneintrittsalter 65 (Jahrgänge 1934-1952) >»
    «»
    «<77,8% ><69,8%:-8,0% ><82,0%:+4,2%
    ><82,9%:+5,1% ><86,2%:+8,4% ><64,4%:-13,4% ><81,7%:+3,9% ><74,2%:-3,6% ><86,9%:+9,1%
    ><87,5%:+9,7% >»
    «<91,9% ><91,1%:-0,8% ><91,9%: 0,0% ><94,0%:+2,1%
    ><95,9%:+4,0% ><88,5%: -3,4% ><93,4%:+1,5% ><91,1%:-0,8% ><93,7%:+1,8% ><93,4%:+1,5%
    >»]
     
    * damit erreichen von den 45-Jährigen rund 12% weniger männliche Arbeiter als
    Angestellte das Renteneintritsalter von 65 
    * von den männlichen Niedrigverdienern erreichen es sogar nur rund 17% weniger
    als bei den Gutverdienern 
    * bei den männlichen Schulabgängern beträgt der Unterschied zwischen Hauptschü-
    lern und Abiturienten mehr als 13% 
Mar03
    C. Marschallek: Die "schlichte Notwendigkeit" privater Altersvorsorge. Zur
    Wissenssoziologie der deutschen Rentenpolitik. Institut für Soziologie der
    Universität Leipzig, Arbeitsbericht Nr. 38, 2003 / Zeitschrift für Soziologie
    33(4), 2004. + 
    * Die demografischen Schwierigkeiten der GRV wurden ebenso überschätzt wie das
    Problemlösungspotenzial einer privaten Vorsorge 
    * wie konnte sich dennoch die "Gewissheit" von der Notwendigkeit kapitalgedeckter
    Vorsorge politisch durchsetzen? 
    * anhand ausgewählter rentenpolitischer Bundestagsdebatten werden die Deutungen
    politischer Akteure untersucht 
    * die Finanzierungsprobleme der Alterssicherung am Altersquotienten festzu-
    machen, basiert auf einem unzulänglichen Indikator 
    * es kommt auf die Relation von tatsächlich Erwerbstätigen zu Nicht-Erwerbs-
    tätigen an: dieses Zahlenverhältnis dürfte sich in den nächsten 40 Jahren kaum
    verschlechtern, während die Lohneinkommen vermutlich weiter steigen werden
    (Prognos 1998, Thiede 1986) 
    * das Argument der Lohnnebenkosten ist auch nur begrenzt stichhaltig: der Anteil
    der Rentenbeiträge an der gesamten Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge
    ist moderat, und die sind nicht die einzigen Lohnnebenkosten 
    * tatsächliche Probleme der Rentenfinanzen vor allem durch Arbeitslosigkeit, die
    rentenpolitische Abwicklung der Wiedervereinigung und die Gestaltung des
    Bundeszuschusses zur GRV; zukünftig auch die Höherbewertung familiärer
    Leistungen 
    * der oft beschworene Zusammenbruch des Umlageverfahrens ist unwahrscheinlich 
    * auch die kapitalgedeckte Eigenvorsorge schützt nicht vor der demografischen
    Entwicklung: die rückläufige Zahl junger Anleger könnte zu sinkender Nachfrage
    nach Kapital führen und Kursverluste nach sich ziehen 
    * der Renditevorsprung privater Anlagen wird durch die niedrigen Verwaltungs-
    kosten der GRV relativiert 
    * sollten sich aus einem verschlechterten Verhältnis von Produktivität und demo-
    grafischer Belastung Wohlstandsverluste ergeben, müssen diese gesellschaftlich
    verteilt werden 
    * maßgeblich ist die Karriere eines sozialen Problems: der Prozess, in dem aus
    einem Sachverhalt ein Problem konstituiert wird 
    * die Debatten der 1990er Jahre betonen: das demografische Problem ist langfristig
    unumstritten und hoher Rentenbeitrag -> höhere Arbeitslosigkeit 
    * Konsens, dass den Finanzproblemen ausgabenseitig zu Lasten des Rentenniveaus zu
    begegnen sei 
    * Rentenreform 1992: Renten zukünftig nur noch an die Entwicklung der Nettolöhne
    anzupassen; Beitragssätze, Rentenniveau und Bundeszuschuss in einem sich selbst
    steuernden Regelkreislauf aufeinander zu beziehen 
    * das aus den rot-grünen Vorschlägen zur Rentenreform resultierende Rentenniveau
    fiel noch niedriger aus als nach dem RRG 1999, was durch eine geänderte Berech-
    nungsweise kaschiert wurde 
    * Günther und Biedenkopf 1992: Generationenvertrag kann bei sinkenden Geburten-
    jahrgängen nur aufrecht erhalten werden, wenn die durch das unterbliebene
    Aufziehen der Kinder eingesparten Aufwendungen zur Vermögensbildung verwendet
    werden (Sachkapital statt Humankapital) 
    * FDP, CDU/CSU 1992, 1999: wegen der Verlangsamung des Rentenwachstums ist für die
    Sicherung des Lebensstandards im Alter nunmehr eine zusätzliche freiwillige
    private Vorsorge erforderlich 
    * Konsens: mit der Einführung einer staatlich geförderten kapitalgedeckten
    privaten Altersvorsorge sollte das Niveau der gesamten Alterssicherung auf lebens-
    standardsicherndem Niveau gehalten werden, definiert durch Kombination von GRV und
    "Riester-Rente" 
    * damit konnte der prospektive Beitragssatz zur GRV verringert werden 
    * Einigkeit über die Rentenreform 2001 zwischen allen Parteien (außer PDS) - Unter-
    schiede nur beim Umfang der Regulierung der privaten Zusatzvorsorge 
    * angesichts des derart selbst beschränkten politischen Handlungskorridors (lang-
    fristig festgeschriebene Beitragsobergrenzen und zugesichertes Rentenniveau
    innerhalb der GRV) müssen weitere Anpassungen wenigstens eines der beiden Ziele
    torpedieren 
    * die Rentenreform 2001 kann nicht einfach auf Grund demografischer oder ökono-
    mischer Zwänge verstanden werden: entscheidend sind die spezifischen Deutungen
    solcher Sachverhalte und deren langfristiger Wandel 
    * "...standen bei der Begründung der Riester-Rente auch nicht etwaige Renditevor-
    teile im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, durch die teilweise Privatisie-
    rung der Altersvorsorge die Lohnnebenkosten dauerhaft zu stabilisieren und
    gleichzeitig das neu definierte Ziel der Lebensstandardsicherung zu erreichen"
    * erst aus der Verknüpfung von spezifischen Deutungen der demografischen
    Entwicklung, der Wirkung der Lohnnebenkosten auf die Arbeitslosigkeit und der
    Funktionsweise der GRV ergab sich die "Notwendigkeit" privater Altersvorsorge 
Mas09
    U. Mascher, VdK-Präsidentin: "Politik tut nicht genug für die Älteren". DER TAGES-
    SPIEGEL, 8.8.2009. + 
    * Materielle Situation von Rentnern hat sich in den letzten Jahren verschlechtert 
    * die Rentner haben 3 Nullrunden und eine Mini-Erhöhung hinter sich: sie mussten
    erhebliche Kaufkraftverluste hinnehmen 
    * "Wer Arbeitslosengeld II bekommt, erwirbt pro Jahr nur einen Rentenanspruch von
    2,17 Euro" 
    * vor allem in Ostdeutschland wird das Rentenniveau dramatisch abstürzen 
    * auch diejenigen, die im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind, sollten
    einen Freibetrag erhalten 
    * die Rentenreformen der letzten Jahre haben zu stark auf einen stabilen Beitrags-
    satz und zu wenig auf die Rentenhöhe geachtet 
    * wenn man mit über 50 seinen Job verliert, dann hat man kaum eine Chance mehr, einen
    neuen zu finden 
    * dann bedeutet die Rente mit 67 nach langen Jahren ALG-II-Bezug praktisch eine
    Rentenkürzung 
Max. Entgeltpunkte
    http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=109966
Mindestnettobeträge
    http://www.bmas.de/portal/41000/
Minijobs
    http://www.cecu.de/529.html
modifizierte Bruttolohnanpassung 
    http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42284/DRVBS/de/Inhalt/
    01__Deutsche__RV/05__Bibliothek/Informationen__der__DRV__Bayern/Archiv/
    baymitt0605,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/baymitt0605
MOr99
    M. Murthi, J.M. Orszag, P.R. Orszag: Administrative Costs under a Decentralized
    Approach to Individual Accounts: Lessons from the United Kingdom. Conf. on "New
    Ideas About Old Age Security", The World Bank, 1999. + 
    * Die Verwaltungskosten des britischen Systems mit persönlichen Versorgungs-
    konten verteilen sich auf: 
    * 1) Ansammlungsanteil - Fondsverwaltung und Verwaltungskosten des Erwerbs-
    tätigenbeitragsfonds - durchschnittlich 25% 
    * 2) Änderungsanteil - zusätzliche Kosten für Wechsel des Anbieters im Laufe der
    Karriere - durchschnittlich 15% 
    * 3) Leibrentenanteil - Kosten, um bei Eintritt in den Ruhestand das Versorgungs-
    konto in einen Leibrentenanspruch umzuwandeln - durchschnittlich 10% 
    * unter Berücksichtigung von Abwicklungskosten ergeben sich so 40-45% für
    Gebühren und Kosten 
    * Besonderheiten des britischen Systems persönlicher Versorgungskonten: 
    * 1) es umfasst privat verwaltete, dezentralisierte Versorgungskonten und Leib-
    renten 
    * 2) es ist freiwillig 
    * 3) es gibt keine Vorschriften über Gebühren 
Nettorentenniveau in Bezug auf Beitragsjahre
    http://www.sbuba.de/U_Kasse/sld006.htm
Neuanfänge
    http://www.faz.net/s/RubA24ECD630CAE40E483841DB7D16F4211/
    Doc~E77497A10652E4C78B0D77EC89E7D879B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Neue Rentenformel – mehr Gerechtigkeit und weniger Altersarmut [BrH09]
    F. Breyer, S. Hupfeld: Neue Rentenformel - mehr Gerechtigkeit und weniger Alters-
    armut. DIW Berlin, Wochenbericht 76(5), 2009. + 
    * Rüttgers' Vorstoß, gegen die drohende Altersarmut einen steuerfinanzierten
    Zuschlag zur Rente bei langjährigen Beitragszahlern einzuführen, vermeidet noch
    Eingriff in die Rentenformel 
    * eine solche Lösung wird für die zukünftigen Beitragszahler teuer: sie müssen die
    normalen Beiträge und zusätzlich die Steuermittel für die Garantierente
    aufbringen 
    * aufgrund der systematischen Unterschiede in der Lebenserwartung für die
    Einkommensgruppen ist das bisherige Konzept der Teilhabeäquivalenz ungerecht 
    * daher Vorschlag einer neuen Rentenformel zur Wahrung der Verteilungsneutra-
    lität, für Männer für das Jahr t und den Versicherten i: Rentenhöhet(jährliche
    Entgeltpunktei) = volkswirtschaftliche Komponente der Rentenhöhet · jährliche
    Entgeltpunktei · Versicherungsdauer · 10,16 / (5,17 + 4,05 · jährliche Entgelt-
    punktei) 
    * der Bruch auf der rechten Seite ist der vom DIW vorgeschlagene Korrekturfaktor 
    * 65-jähriger Rentner mit 0 Entgeltpunkten kann noch 5,17 Jahre erwarten; für jeden
    Entgeltpunkt pro Jahr mehr sind es zusätzliche 4,05 Jahre 
    * bisher: Teilhabeäquivalenz soll systematische Umverteilung in der GRV
    verhindern 
    * Verteilungsneutralität aber erst, wenn gesamte erwartete Rentenleistung auf
    gesamte gezahlte Beiträge bezogen wird 
    * Lebenserwartung nimmt systematisch mit steigendem Einkommen zu 
    * durch Anwendung der neuen Formel auf das im Jahre 2030 um 15% gesunkene Renten-
    niveau würde der Anteil der Bezieher von Grundsicherung von 2,4% auf 0,6% sinken 
    * Vertrauensschutz: drastische Änderungen der Rentenformel bedürfen eines langen
    Übergangszeitraums 
    * Möglichkeit einer eigenständigen Rentenformel für Frauen 
    * durch neue Rentenformel 3 Ziele gleichzeitig erreicht: Reduktion des Risikos für
    Altersarmut, Stärkung der Teilhabeäquivalenz, Vermeidung einer zusätzlichen
    Belastung;; => Rentenhöhe in Abhängigkeit vom beitragspflichtigen Einkommen in
    Deutschland, der Schweiz und den USA mit Reformvorschlag 
Nie09
    K. Niemietz: Der späte Sieg des Ernesto Guevara. Argentinien enteignet die
    privaten Pensionsfonds. ecaef.org, 2009. Erschienen als "The Nationalisation of
    Retirement Savings Accounts in Argentina" in: Economic Affairs, 29(2), 2009. + 
    * "Im Vergleich zu dem, was möglich gewesen wäre, und mit dem, was Chile erreicht
    hat, fällt die Bilanz" für das private Teilsystem der argentinischen Alters-
    vorsorge "durchwachsen aus" 
    * übermäßige Regulierung der Geschäftstätigkeit der Pensionsfonds wie auch
    strukturelle Defizite haben das System behindert 
    * diese Widrigkeiten der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen
    trafen auch auf Chile zu, wurden dort aber von einer Fülle von Reformen auf allen
    Ebenen begleitet 
    * den enteigneten Sparern in Argentinien wird suggeriert, sie hätten ihr Vermögen
    nicht verloren, sondern gegen Ansprüche aus dem UV eingetauscht 
    * es besteht das politische Risiko, dass die Rentenformel im UV willkürlich nach
    Gruppeninteressen geändert wird 
    * auf die argentinische Bevölkerung wird aufgrund der raschen Alterung eine hohe
    fiskalische Belastung zukommen 
    * in Ländern mit steigenden Altenquotienten können die Kosten des Übergangs auf
    das KDV zu hoch sein 
NRS08
    F. Nullmeier, F. Ruland, W. Schmähl: Alterssicherung im Umbruch. Symposium zur
    Ehrung und Verabschiedung von Prof. Dr. Winfried Schmähl, Zentrum für Sozial-
    politik, Univ. Bremen, ZeS-Arbeitspapier Nr. 2/2008, 2008. + 
    * F. Nullmeier: Die kritischen Jahre der Alterssicherungspolitik - zugleich eine
    Würdigung der Tätigkeit von Prof. Dr. Winfried Schmähl 
    * Sozialversicherung ist die Mischung aus einem Versicherungssystem mit inter-
    temporaler Umverteilung und Risikoausgleich und einem Steuer-Transfer-System mit
    interpersoneller Umverteilung 
    * jede intertemporale Umverteilung ist legitimer Weise über Beiträge, jede inter-
    personale Umverteilung dagegen über Steuern zu finanzieren 
    * man sollte gerade dann Vorsicht walten lassen, wenn eine Lösung als alternativlos
    bezeichnet wird 
    * Schmähl war besonders dem Sozialbeirat verbunden, bis die neue Regierung im
    Jahre 2000 alle 3 Wissenschaftler (Schmähl, Ursula Köbl, Norbert Andel) nicht
    wieder berief - es folgte der Bruch in der Alterssicherungspolitik 
    * in letzter Zeit Perspektive der Risikoverlagerung in der Alterssicherung: vom
    Staat zu den privaten Haushalten, von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern 
    * nunmehr eine Lage entstanden, in der Altersarmut nicht mehr zu vermeiden sein
    wird, aber kein geeignetes Auffang- oder Sicherungssystem existiert  
    * F. Ruland: Die Zukunft der Alterssicherung aus heutiger Perspektive 
    * Anstieg des Altersquotienten von 24,2% auf 45,5% bis 2030, bedingt durch das
    Ansteigen der Lebenserwartung um weitere 3 Jahre und Absinken der Geburtenzahlen
    auf z.Zt. 1,4 Kinder pro Frau 
    * unsere Lösung muss in Zukunft in den europäischen Rahmen eingebunden sein 
    * Lohn- und Sozialpolitik werden zu Faktoren des europäischen Wettbewerbs und auch
    weltweit 
    * während des Booms der Aktienmärkte Ende der 1990er Jahre wurde das UV der GRV
    schlechtgeredet und eine stärkere kapitalgedeckte Finanzierung der Alterssiche-
    rung gefordert 
    * die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus um 17% bis 2030 hat die Renten-
    versicherung viel Vertrauen gekostet 
    * sie soll lt. Bundesregierung für die jüngeren Jahrgänge durch die geförderte
    betriebliche und private Vorsorge ausgeglichen werden 
    * von niedrigen Einkommensbeziehern wird davon kaum Gebrauch gemacht, und es droht
    eine ansteigende Altersarmut 
    * von den Jahrgängen 1942-1961 haben 96% der Männer und 98% der Frauen Anwart-
    schaften aus der GRV 
    * von der Abschaffung der GRV zu Gunsten eines Grundrentensystems ist nicht mehr
    die Rede 
    * das angestrebte Mischungsverhältnis zwischen UV und KDV von 60% zu 40% wird als
    zielführend angesehen 
    * 2008 haben die Schweizer Pensionskassen viel Geld in Aktien der UBS verloren,
    deren Wert sich halbiert hat 
    * Angela Merkel: es beruhigt, dass die deutschen Sozialsysteme auch auf dem UV
    beruhen 
    * 2-3 Millionen Selbstständige sind ohne obligatorische Alterssicherung 
    * ein Anfang könnte sein, Solo-Selbstständige solange versicherungspflichtig zu
    machen, als ihre Rentenanwartschaft 30 Entgeltpunkte nicht überschreitet ->
    Rente von knapp 800 Euro 
    * mit jeder Entscheidung über die Anpassungsformel wird das Sicherungsziel der
    GRV konkretisiert oder neu definiert 
    * in der Bruttoanpassungsformel bleibt die Entwicklung des Beitragssatzes rele-
    vant 
    * der Nachhaltigkeitsfaktor spiegelt neben der demografischen Entwicklung auch
    die Arbeitsmarktsituation wider 
    * Aufgabe der GRV ist es nur noch, zusammen mit der betrieblichen und privaten
    Altersvorsorge ein angemessenes Alterseinkommen zu sichern 
    * 1/6 bis ¼ der 1957-1961 Geborenen bleiben der privaten Altersvorsorge fern 
    * allein mit der Rente auskommen müssen auch die Rentner wegen Erwerbsminderung -
    bei ihnen kommen auch noch Abschläge vor dem 60. Lebensjahr bis zu 10,8% hinzu 
    * Armutsrisiko = 60% des bedarfsgewichteten Nettoäquivalenzeinkommens -> z.Zt.
    13% der Gesamtbevölkerung mit unter 781 Euro 
    * 2,3% der Personen über 65 beziehen Grundsicherung (36% davon Altersrente, mehr
    als 12% Erwerbsminderungsrente, knapp 9% Hinterbliebenenrente) 
    * Frauen und Ausländer haben vor allem zu kurze Versicherungszeiten 
    * im Osten werden die Biografien mit sehr langen Versicherungszeiten seltener,
    Lücken häufiger 
    * Langzeitarbeitslose werden zunehmend in die Grundsicherung rutschen: ihre
    Versicherung von 205 Euro monatlich bringt pro Jahr 2,17 Euro mehr Rente 
    * die Problemgruppen müssen gezielt angegangen werden 
    * Langzeitarbeitslosen würde helfen, die Zeit der Arbeitslosigkeit als renten-
    steigernde Anrechnungszeit mit Beiträgen von der Bundesanstalt für Arbeit gutzu-
    bringen (wie vor 1991) 
    * eine Reform war angesichts der demografischen Entwicklung notwendig 
    * je früher die Umsetzung beginnt, desto besser lassen sich ihre Auswirkungen über
    mehrere Generationen verteilen 
    * Beitrag der Rentner über die Niveausenkung ist der Preis dafür, dass sich die
    Rentenlaufzeiten seit 1960 um im Durchschnitt fast 74% verlängert haben 
    * durch diesen Wertzuwachs bleibt auch die Rendite der GRV positiv, wenn auch
    sinkend (für ledige Männer von 3,5% auf 2,5% 2030, für Frauen und verheiratete
    Männer von 4,1% auf 3,1%) 
    * man wird also auch in Zukunft "mehr aus der GRV herausbekommen, als man einge-
    zahlt hat" 
    * die Anhebung der Regelaltersgrenze ist unverzichtbar 
    * das durchschnittliche Rentenzugangsalter ist inzwischen wieder auf 63,2 Jahre
    gestiegen 
    * die hohe Altersarbeitslosigkeit (80%) lässt vielen keine Chance, bis 65 arbeiten
    und die Rente abschlagsfrei in Anspruch nehmen zu können 
    * der zu erwartende Anstieg der Lebenserwartung kann weder über einen Anstieg des
    Beitragssatzes noch über ein weiteres Absinken des Rentenniveaus aufgefangen
    werden 
    * der Zeitpunkt der Umsetzung der Anhebung der Altersgrenze sollte dann anhand
    der Arbeitsmarktsituation überprüft werden 
    * Einspareffekt der Maßnahme: 0,5 bis 0,6 Beitragssatz-% 
    * Kindererziehungszeiten werden aus dem Familienlastenausgleich und damit aus
    Steuern bezahlt 
    * Berücksichtigung von Kindererziehung auch bei den Beiträgen wäre sehr proble-
    matisch und mit der Teilhabeäquivalenz nicht zu vereinbaren 
    * durch ihre Beitragsfinanzierung geniessen die Renten einen verfassungsrecht-
    lichen Eigentumsschutz 
    * die Beamtenversorgung beruht auf einem steuerfinanzierten UV 
    * die Beamten dürfen nicht von den Mehrbelastungen ausgenommen werden (so auch
    BVerfG)  
    * W. Schmähl: Auf dem Weg zum Paradigmenwechsel? - Einleitung zum Zeitzeugen-
    gespräch am 31.5.2008 zur Alterssicherungspolitik in den letzten vier Jahren der
    Regierung von Helmut Kohl 
    * das Thema "Untertunnelung" des Rentnerberges durch Kapitalansammlung war auch
    schon in der Regierung Kohl ein Diskussionsthema 
    * Ergänzung oder Ersatz der GRV? 
    * Kurt Biedenkopf, Meinhard Miegel, Heide Simonis und Gerhard Schröder für Übergang
    zu einer steuerfinanzierten einheitlichen Grundrente ohne Bedürftigkeits-
    prüfung, andere in SPD und Grünen für Einfügung eines bedürftigkeitsgeprüften,
    steuerfinanzierten Sockels in die GRV, wieder andere für eine organisatorisch
    von der GRV getrennte, bedürftigkeitsgeprüfte Transferzahlung (Sozialhilfe) 
    * schleichende Transformation des Systems, wenn durch Beitragszahlung erworbene
    Renten selbst nach langjähriger Versicherungsdauer unter einer armutsvermei-
    denden Sozialhilfe liegen 
    * strittig diskutierte Fragen waren auch Reduzierung der Frühverrentung, Anhe-
    bung von Altersgrenzen, bremsende Faktoren in der Rentenformel, Arten der Berück-
    sichtigung der Kindererziehung, Einbeziehung weiterer Personenkreise 
    * unterschiedliche Vorstellungen selbst innerhalb der Regierung 
    * SPIEGEL-Titelblatt "Ausplünderung der Jungen durch die Alten" 
    * ab Sommer/Herbst 1996 längerfristige strukturelle Fragen der zukünftigen
    Entwicklung der Alterssicherung im Zentrum 
    * noch bevor die CDU/CSU-FDP-Koalition 1998 abgewählt wurde, hatte sie im Alleingang
    Entscheidungen über beträchtliche Einschnitte in das Leistungsniveau der GRV
    getroffen: Reduktion des Eckrentenniveaus von 70% auf 64% des durchschnittlichen
    Nettoarbeitsentgelts über den "demografischen Faktor" in der Nettoanpassungs-
    formel 
    * nach dem Regierungswechsel 1998 wurde dieser zurückgenommen und durch 2 andere,
    noch stärker niveausenkende Faktoren ersetzt 
    * als Folge des Richtungswechsels in der Sozialpolitik personelles Auswechseln in
    den beiden großen Parteien: Norbert Blüm und Rudolf Dreßler 
    * die Wurzeln für den folgenden "Paradigmenwechsel" könnten in der Zeit der Regie-
    rung Kohl gelegt worden sein 
Ohs04
    S. Ohsmann, U. Stolz: Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung - Berech-
    nungsmethoden und Ergebnisse (Folien). Pressefachseminar der BfA, 2004; S.
    Ohsmann, U. Stolz:  Entwicklung der Rendite in der gesetzlichen Rentenversiche-
    rung - Betrachtungen zur Rendite der aktuellen und künftigen Altersrenten. Die
    Angestelltenversicherung, Heft 2/04, 2004. + 
    * Rendite als Vergleichsgröße für das Beitrags-/Leistungs-Verhältnis, als Messgröße
    für intragenerative und intergenerative Umverteilung 
    * als Umlageverfahren kann das GRV keine direkten Renditen abwerfen 
    * sieht man aber Beitragszahlung als Finanzinvestition, der Auszahlungen gegen-
    überstehen, lässt sich anhand von Modellfällen durch Vergleich der Barwerte der
    aufgezinsten Beiträge mit den abgezinsten Rentenauszahlungen eine "interne
    Rendite" berechnen 
    * zu beachten: nur 80% der Beiträge dienen der Finanzierung der Altersrenten - 20%
    für Rehabilitationsleistungen, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungs-
    renten 
    * interne Rendite der GRV (nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenz-
    prinzip) = Zinssatz, bei dem der Barwert der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt
    des Rentenbeginns = Barwert der Rentenleistungen 
    * unbekannte Einflussfaktoren: Beitragssätze, Bruttoentgelte, Lebenserwartung
    /Rentenlaufzeit, Rentenanpassungen 
    * niedrigste interne Rendite: lediger Mann (3,96%) 
    * höchste interne Rendite: Mann, verheiratet mit 3 Jahre jüngerer Frau (4,71%) 
    * ledige Frau etwas niedriger (4,62%) 
    * Rendite des ledigen Mannes wie der ledigen Frau nimmt bis 2040 um 1% ab (verhei-
    rateter Mann ähnlich) 
    * Alterung der Gesellschaft wird im KDV wohl eine Halbierung der Renditen bringen 
    * das schnelle Absinken der Rendite in den letzten Jahren wird sich verlangsamen
    (weil die Beitragssätze nicht mehr so stark steigen werden) 
    * Renditeminderung durch Nachhaltigkeitsfaktor: 0,1 bis 0,2% (bis Renten-
    zugängen etwa bis 2040 nicht durch niedrigere Beitragssatzanstiege kompensiert) 
Old-age population
    http://data.un.org/Data.aspx?d=PopDiv&f=variableID%3A44
OrS99
    P.R. Orszag, J.E. Stiglitz: "Rethinking Pension Reform: Ten Myths About Social
    Security Systems". Conf. on "New Ideas About Old Age Security", The World Bank,
    1999. + 
    * Das "3-Säulen-Modell" ist an sich genügend dehnbar, um alle möglichen Kombi-
    nationen politischer Maßnahmen wider zu spiegeln 
    * aber in der Praxis ist das "Weltbank-Modell" als eine spezifische Konstellation
    der 3 Säulen aufgefasst worden, und es wurden Mythen daraus abgeleitet 
    * #1: "Persönliche Vorsorgekonten erhöhen die Sparquote" 
    * #2: "Die Renditen sind höher bei persönlichen Vorsorgekonten" 
    * #3: "Fallende Renditen der Umlagesysteme spiegeln grundsätzliche Probleme
    wider" 
    * #4: "Das Investieren öffentlicher Treuhand-Fonds in Finanzkapital hat keine
    makroökonomischen Auswirkungen" 
    * #5: "Arbeitsmarkt-Anreize sind bei persönlichen Vorsorgekonten besser" 
    * #6: "Rentenhöhen-orientierte Sparpläne geben notwendigerweise Anreize für
    frühen Renteneintritt" 
    * #7: "Wettbewerb sichert niedrige Verwaltungskosten bei persönlichen Vorsorge-
    konten" 
    * #8: "Korrupte und ineffiziente Regierungen sprechen für persönliche Vorsorge-
    konten" 
    * #9: "Die Politik der Rettungsaktionen ist schlimmer unter öffentlicher Renten-
    höhen-Orientierung" 
    * #10: "Das Investieren unter öffentlichen Rentenfonds ist immer verschwenderisch
    und schlecht verwaltet" 
    * Kernfrage: ist der Übergang auf ein privates Beitragssystem (persönliche
    Vorsorgekonten) wirklich so vorteilhaft? 
    * 4 wichtige Unterscheidungen: 
    * Privatisierung ist das Ersetzen eines öffentlichen Rentensystems durch ein
    privates 
    * Vorfinanzierung bedeutet das Ansammeln von Wertpapieren für spätere Renten-
    auszahlungen 
    * Diversifizierung heißt Investieren in alle Arten von Wertpapieren, nicht nur
    Staats-Obligationen 
    * Rentenziel oder Beitragsziel 
    * bei Rentenziel-Orientierung liegt das Ansammlungsrisiko beim Staat (Rentenhöhe
    liegt fest), bei Beitragsziel-Orientierung liegt das Ansammlungsrisiko beim
    einzelnen Erwerbstätigen (Beitragshöhe liegt fest) 
    * jede Kombination dieser 4 ist möglich 
    * 4 weitere Punkte müssen beleuchtet werden: 
    * inhärente Eigenschaften gegenüber unvollständiger Durchführung 
    * sofortige Ersetzung gegenüber Transformation 
    * Intergenerationale Effekte 
    * Endziel Wohlfahrtssteigerung 
    * die Einführung eines UV vermindert die Sparquote, aber die Umstellung vom UV
    auf das KDV muss die Sparquote nicht erhöhen 
    * bei einer Produktivitätssteigerung von 2% ergibt sich in einem reifen UV eine
    Rendite von 3% 
    * in einer dynamisch effizienten Wirtschaft ohne riskante Wertpapiere übertrifft
    die reale Verzinsung die Wachstumsrate 
    * daher scheinen Systeme mit persönlichen Vorsorgekonten immer eine höhere Rendite
    zu bieten 
    * der simple Rendite-Vergleich ist aber aus 2 Gründen irreführend: 
    * Verwaltungskosten verzehren einen nicht unwesentlichen Teil der Rendite 
    * Übergangskosten wegen noch bestehender Rentenansprüche aus dem UV müssen
    berücksichtigt werden 
    * in den USA kamen die beiden extremen Fraktionen im 1994-1996 Advisory Council on
    Social Security, Beibehaltung des UV gegenüber Schaffung großer persönlicher
    Vorsorgekonten, auf ähnliche Renditeschätzungen 
    * zur Diversifizierung: auf effizienten Märkten kompensiert die höhere Durch-
    schnittsrendite gerade das zusätzliche Risiko 
    * sinkende Renditen im UV spiegeln nicht einen grundsätzlichen Fehler im System
    wider, sondern das Einpendeln in den reifen Gleichgewichtszustand 
    * der Netto-Barwert des UV über alle Generationen ist 0 [-> Geanakoplos, Mitchell,
    Zeldes, 1998] 
    * Schlussfolgerung: Schritte hin zum privat verwalteten, Rentenhöhe-orientierten
    Rentensystem können einen oder keinen nachteiligen Effekt haben auf Spartätig-
    keit, Arbeitsangebot oder Staatshaushalt 
Par07
    Thesen zur Entwicklung der Altersarmut. der paritätische gesamtverband, Januar
    2007. + 
    * Aktuell sind die älteren Menschen die am wenigsten von Armut betroffene Bevöl-
    kerungsgruppe 
    * da seit den 80er Jahren die Langzeit- und Mehrfacharbeitslosigkeit rasant
    zunahm, ist mit dem Hineinwachsen dieser Gruppe ins Rentenalter eine steigende
    Altersarmut zu erwarten 
    * hier wirkt sich die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus besonders aus 
    * während 2005 ein Durchschnittsverdiener 26 Beitragsjahre aufweisen musste, um
    eine Grundsicherung in Höhe von etwa 40% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
    zu erhalten, werden die Jahrgänge, die nach 2030 in Rente gehen, dafür bereits rund
    35 Beitragsjahre aufweisen müssen 
    * mit dem Renteneintrittsalter 67 brauchen sie sogar 37 Beitragsjahre, um eine
    Absicherung in Höhe der Grundsicherung zu erhalten 
    * bei diskontinuierlichen Erwerbsbiografien oder Niedriglohn können immer
    weniger Menschen die Absenkung des Rentenniveaus kompensieren 
    * das Grundsicherungsniveau liegt mit 630-750 Euro deutlich unter der rechne-
    rischen Armutsgrenze von 937 Euro für 1-Personen-Haushalte 
    * ausgehend von rund 20 Mio. Älteren in 2025 würde eine Quote von 10% Grundsiche-
    rungsbeziehern 2 Mio. Menschen umfassen 
    * bei heute schon über 10% Armen (Hartz IV plus Grundsicherung) mit einer
    geschätzten Dunkelziffer von 2,4 Mio. kämen wir dann 2025 auf eine Gesamtarmuts-
    quote von 20% 
Paradigmenwechsel [Boe05]
    F. Bönker: Der Siegeszug des Mehrsäulenparadigmas in der bundesdeutschen Renten-
    politik. Eine Analyse auf Grundlage der 'Ideenliteratur'. Zeitschrift für
    Sozialreform, Heft2/2005. + 
    * Ende der 1990er Jahre besonders günstige Bedingungen für einen Paradigmen-
    wechsel 
    * das alte Sozialversicherungsparadigma wurde als gescheitert wahrgenommen 
    * das neue Paradigma konnte an den ideologischen Zeitgeist anschließen, unter-
    stützt von mächtigen Interessengruppen und wirkungsvollen policy entrepreneurs 
    * einschneidender Elitenwechsel in der Sozialpolitik in der 2. Hälfte der 1990er
    Jahre 
Pauschalbeiträge
    http://www.400-euro.de/400/Pauschalbeitrag.html#rente
Population projections
    http://www.euphix.org/object_document/o5117n27112.html
Pre09
    M. Preu: Rürup verteidigt Rentensystem. biallo.de, 16.10.2009. + 
    * „Pension Day“ des Lebensversicherers Swiss Life 
    * Gysi: für ein ausschließliches Umlagesystem 
    * in diese Rentenkasse müssten auch die berufsständisch Versicherten einzahlen:
    "eine gesetzliche Rente für alle" 
    * die Beitragsbemessungsgrenze müsse aufgehoben werden 
    * da nur noch jeder 14. im Alter zwischen 63 und 65 in die Rente einzahlt -> führt in
    die Altersarmut 
    * Rürup, jetzt "Chefökonom" des AWD, widersprach: die Rente mit 67 bedeute ein
    Rentenplus von 4,5% 
    * er hält die Kombination von umlage- und kapitalfinanziertem System weiterhin für
    sinnvoll 
    * einig waren sich Gysi und Rürup in der Ablehnung von Ampelchecks für Alters-
    vorsorgeprodukte (wie von der Verbraucherzentrale Hamburg verwendet): der Komple-
    xität der Altersvorsorge nicht angemessen 
    * diese wurden allerdings von Achim Tiffe, stellvertretender Leiter des Hamburger
    Instituts für Finanzdienstleistungen (iff), verteidigt 
Produktivität
    http://de.wikipedia.org/wiki/Produktivität
RAG 2008 [Bun08a]
    Bundestag: Gesetz zur Rentenanpassung 2008 vom 26.6.2008. Bundesgesetzblatt,
    Jahrgang 2008 Teil I Nr. 26, www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/. + 
    * Tabelle Altersvorsorgeanteil (Riester-Faktor) 2002-2012: 
   Tabelle
    "Riestersätze":[«»«<0,0 vom Hundert>»
    «<2002><0,5 vom Hundert>»
    «<2003><0,5 vom
    Hundert>»
    «<2004><1,0 vom Hundert>»
    «<2005><1,5 vom Hundert>»
   
    «<2006><2,0 vom Hundert>»
    «<2007><2,0 vom Hundert>»
    «<2008><2,0 vom
    Hundert>»
    «<2009><2,5 vom Hundert>»
    «<2010><3,0 vom Hundert>»
   
    «<2011><3,5 vom Hundert>»
    «<2012><4,0 vom Hundert>»]
Rec04
    Nationalrat R. Rechsteiner: Der Schweizer Sparwahn verhindert Wirtschaftswachs-
    tum. Rote Revue, 2/2004. + 
    * Übersparen insbesondere der 2. Säule hat zur Folge, dass private und institutio-
    nelle Anleger unter akuter Anlagenot leiden 
    * überschüssiges Geld fließt einfach in Kapitalexport in verschuldete Länder,
    die mehr konsumieren als sie eigentlich sollten 
    * mehr Sparen = weniger Nachfrage = weniger Wachstum 
    * die Schweiz sollte angesichts der permanenten Wachstumsschwäche ihre Alters-
    sicherung vermehrt auf UV umstellen! 
    * überbordende Ersparnis erzeugt regelmäßige Strohfeuer auf Finanzmärkten: es
    kommt zu steigenden Kursen in einem bestimmten Segment, und anschließend folgt
    Zusammenbruch 
    * Bewertung der Börse überstieg Wirtschaftswachstum von 1987-2000 um ein Viel-
    faches, doch hoher Bewertung stand nur bedingt reale Vermehrung des Vermögens
    gegenüber 
    * wie viel das Kapital der Pensionskassen eines Tages Wert sein wird, ist unklar 
    * tiefe Mindestzinsen in der 2. Säule (z.Zt. 2,25%) belegen, dass nicht einmal ein
    Bruchteil der Gewinne den Versicherten garantiert zugesichert wird 
    * wenn Baby-Boomer eines Tages pensioniert werden und ihre Anlagen verflüssigen,
    werden Kurse einbrechen (evtl. auf ein Drittel ihres Werts) 
    * Lebensversicherungen und Pensionskassen arbeiten notorisch ineffizient, mit
    Verwaltungskosten von rund 10% der Prämien, also um mindestens einen Faktor 10
    höher als jene der AHV 
    * Gesetzgeber müsste UV stärken statt schwächen 
    * wenn Arbeitsproduktivität im Mittel 0,5 bis 1,5% wächst, spart man bei Umlage-
    finanzierung rund ein Drittel der Beträge allein durch späteren Zeitpunkt der
    Rente! 
    * Vorschlag einer Hochbetagten-Versicherung 
Rentenartfaktor
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenartfaktor
Rentenniveau
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenniveau
Report des IMK 2009 [IMK09]
    C. Logeay, V. Meinhardt, K. Rietzler, R. Zwiener: Gesamtwirtschaftliche Folgen
    des kapitalgedeckten Rentensystems. Zwischen Illusion und Wirklichkeit. IMK in
    der Hans-Böckler-Stiftung, IMK. Report Nr. 43, November 2009. + 
    * Bei langfristig positivem Wirtschaftswachstum lassen sich auch bei einem zuneh-
    menden Anteil an Rentnern die realen Renten steigern oder konstant halten mittels
    steigender Rentenbeiträge 
    * ist das langfristige Wirtschaftswachstum höher als die Zunahme der Rentnerzahl
    und verschlechtert sich die Einkommensverteilung nicht deutlich zu Lasten der
    Arbeitnehmer, so erzielen die Erwerbstätigen einen Zuwachs ihrer realen Netto-
    einkommen 
    * die nach dem UV finanzierte GRV verfügt mit der Bruttolohnsumme über eine stabi-
    lere Einnahmenbasis und kann nicht insolvent werden 
    * bei kapitalgedeckten Systemen hängt die Rendite (und damit die Höhe der Alters-
    einkünfte) stark von der konjunkturellen Situation ab 
    * die OECD schätzt für 2008 den Verlust der privaten Pensionspläne auf 23% gegen-
    über dem Vorjahr - in Irland sogar über 37%, in Deutschland nur rund 7% 
    * durch den krisenbedingten Renteneinbruch kommt es vor allem in den USA zu einem
    Konsumrückgang und damit zur Verschärfung der Krise 
    * KDV und UV sind alternative Formen, Ansprüche auf die Produktion der Zukunft zu
    erwerben (KDV: Erwerb von Finanzanlagen, deren Wert einschließlich Verzinsung den
    Konsum während des Ruhestands finanzieren soll; UV: Konsum der Rentner aus
    laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen) 
    * eine alternde Gesellschaft muss zwangsläufig für die Älteren eine größeren Teil
    ihres Volkseinkommens für die anwachsende Rentnergeneration zur Verfügung
    stellen 
    * Doppelbelastung: die Erwerbstätigen müssen zusätzlich zur Finanzierung der
    gegenwärtigen Rentnergeneration auch noch durch Konsumverzicht und zusätzliche
    Ersparnisbildung einen Kapitalstock aufbauen 
    * Absenkung des Rentenniveaus von 2000 bis 2030 für Personen mit 45 Versicherungs-
    jahren: brutto 48%->39,7% = netto 70,8%->58,5% 
    * diese Renten werden noch nachversteuert (reduziert das Nettorentenniveau um 6,3
    Prozentpunkte) und zusätzlich ½ Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflege
    erhoben 
    * ohne Reform würde der Beitragssatz bis 2030 auf knapp 25% steigen - die Deckelung
    bei 22% führt zwangsläufig zu einer permanenten Reduzierung des Rentenniveaus 
    * Deutsche Bank: Riester-Rente reicht auch nicht, sondern die private Vorsorge muss
    eine Netto-Rentenlücke von 10-15% schließen 
    * auch diese Berechnungen nach Ansicht des IMK zu optimistisch aus gesamtwirt-
    schaftlicher Sicht: die Riester-Sparer müssen auch für den entfallenden Arbeit-
    geberbeitrag aufkommen: beim Beitragssatz von 22% müssten sie 15% (11% GRV und 4%
    Riester) aufbringen - höher als wenn der Beitragssatz ohne Riester auf 24-26% ange-
    hoben würde 
    * die durch diesen Konsumverzicht ausgelösten makroökonomischen Effekte werden in
    den Modellrechnungen des Sachverständigenrats nicht berücksichtigt 
    * die in einer bestimmten Phase beobachtete Rendite von 4% darf so nicht auf Dauer
    fortgeschrieben werden, da sie mit einer Umverteilung von Arbeit zu Kapital
    verbunden war 
    * auch dürfen bei einem Vergleich nur "sichere" deutsche Staatsanleihen zugrunde
    gelegt werden 
    * die Effekte der Riester-Reform sowie des infolge der erwarteten Rentenkürzungen
    erhöhten Vorsorgesparens erklären die Hälfte des Anstiegs der Sparquote von 2,2%
    seit 2001 
    * im makroökonomischen Modell des IMK hängen die Investitionen von der Nach-
    frage, dem Zinsniveau und den Lohnkosten ab (und nicht von den Ersparnissen) 
    * die Erhöhung der Ersparnisse kann also nur über die praktisch unmerkliche Redu-
    zierung des deutschen Kapitalmarktzinses und eher über verstärkte Kapitalexporte
    einwirken 
    * die verstärkten Sparanstrengungen der privaten Haushalte haben mit den realen
    Kürzungen bei den Rentenzahlungen zu einer Dämpfung des realen Konsums um fast 1½%
    geführt: das dämpfte das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum; das reale BIP
    stieg um 1% weniger als ohne Riesterreform 
    * die induzierte Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung hat die
    Einsparungen bei den Ausgaben der GRV wieder zunichte gemacht, also zu Lasten der
    Gebietskörperschaften und der anderen Zweige der Sozialversicherung 
    * auch die private Investitionstätigkeit litt unter dem Nachfragemangel 
    * durch die Rentenreformen wird die Gefahr von Altersarmut zunehmen, auch durch die
    Zunahme von Lücken im Erwerbsverlauf 
    * heute sind schon 33 Beitragsjahre zu 75% des Durchschnitts notwendig, um die
    Grundsicherung zu erhalten 
    * ein volles Erwerbsleben zu 50% des Durchschnittseinkommens reicht heute nur zu
    59,2% des früheren durchschnittlichen Nettoeinkommens, während es im OECD-Durch-
    schnitt 82,1% sind 
    * ein gesetzliches Rentenniveau, das nicht vor Altersarmut schützt, ist nicht
    akzeptabel, und der Staat spart am Ende auch nicht dabei, sondern verliert die
    Legitimität der GRV 
    * viele glauben fälschlich, dass sie durch die Kombination aus GRV und Riester-
    sparen noch ein akzeptables Rentenniveau erreichen werden - dazu darf das gesetz-
    liche Rentenniveau aber nicht so stark abgesenkt werden! 
    * der gewählte Übergang zu verstärkter Kapitaldeckung erzeugt Wachstumsprobleme
    und führt zu ungenügender Sicherung im Alter - ist also zur Kompensation der
    demografischen Belastungen ungeeignet 
    * das System der GRV wurde "bewusst in seiner Funktion der Lebensstandardsiche-
    rung geschwächt, um so die Erwerbstätigen zum Aufbau eines individuellen Finanz-
    kapitalstocks" zu zwingen 
    * die (auch durch Minijobs, Leiharbeit, Ein-Euro-Jobs, statt allgemeiner Mindest-
    löhne, mitverursachte) Senkung der Lohnquote und der Wechsel zur KDV schwächten die
    Wirtschaftsentwicklung und die GRV; => M. Sievers: Institut: "Riester-Rente
    schadet deutscher Wirtschaft". Frankfurter Rundschau, 17.11.2009. + 
    * IMK: der Ausbau der privaten Altersvorsorge hat Deutschland insgesamt geschadet 
    * es wäre effizienter gewesen, die Stärken der GRV zu erhalten und das UV zu unter-
    stützen 
    * die Riester-Rente hat von 2002 bis 2007 rund ein Prozent der Wirtschaftsleistung
    gekostet 
    * verstärkte Sparanstrengungen schwächten den Konsum um 1½%, die nicht durch höhere
    Unternehmensinvestitionen ausgeglichen werden konnten 
    * die jeweils Jungen müssen immer für die Rentenzahlungen eines Jahres aufkommen
    (per Sozialabgaben oder per Zinsen und Dividenden), egal welches Rentensystem
    gilt 
    * Anlage des Kapitals im Ausland wäre ein kleiner Ausweg, wenn die anderen Staaten
    nicht auch vor demografischen Problemen stünden 
    * höhere Lasten für die Rentner lassen sich in einer alternden Gesellschaft nicht
    wegreformieren 
    * auch eine höhere Rendite der privaten Altersvorsorge ist anzuzweifeln 
Rie08a
    W. Riester: Die Wirkungen der Rentenreform 2001 im Vergleich zum Rentenrecht vor
    der Reform. spdnet.sozi.info/bawue/goeppingen/dl/Wirkungen_Rentenreform.pdf,
    22.4.2008. + 
    * Riester wehrt sich gegen die Unterstellung, die Schwächung der GRV sei durch die
    Rentenreform 2001 gezielt erfolgt, um eine private Altersversicherung zu
    erzwingen 
    * er begründet die Reform mit der gestiegenen Lebenserwartung, zunehmenden
    Zahlungsanforderungen wegen der Schwäche des Arbeitsmarkts, die geänderte
    Einstellung zu einer Lebensstandardsicherung und der Stärkung einzelner Leis-
    tungspositionen (Frauen, Erwerbsminderung, Grundsicherung) 
    * "Statt der Minderung durch den Demografiefaktor ... die Minderung der Renten-
    anhebung in acht Folgejahren von jeweils 0,65%" 
    * Hinweis auf "die Möglichkeit, die Absenkung des Rentenniveaus durch einen staat-
    lich geförderten Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge zu
    kompensieren" 
    * Missverhältnis 1997 zwischen versicherungsfremden Lasten von ca. 100 Mrd. DM und
    dem Bundeszuschuss von 88 Mrd. DM 
    * durch die Erhöhung des Bundeszuschusses von 44 Mrd. Euro auf 2008 80 Mrd. Euro
    konnte der GRV-Beitrag von 20,3% (1998) auf 19,1% (2001 und 2002) gesenkt werden 
    * alle Leistungsveränderungen 2001 waren Verbesserungen 
    * es gab keine Rentenabsenkung, und zusätzlich wurde eine vom Staat geförderte
    freiwillige ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut 
    * Zulagenförderung in der Riester-Rente: 
   Tabelle
    "Riesterzulagen":[«»«<2003><72,5>»«<2004><145,5>»
    «<2005><333,5>»
    «<2006><562,0>»
   
    «<2007><1070,8>»
    «»]
     
    * bei den Steuer-Mindereinnahmen durch die Riester-Förderung wird es durch die
    spätere Besteuerung zu einem entsprechenden Ausgleich kommen 
Riesterförderung
    http://www.ruerup-riester-rente.net/riesterfoerderung.html
Riester-Rente [wiki6]
    Wikipedia: Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben-
    abzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente -> Altersvermögens-
    gesetz (AVmG). Wikipedia, 2010. + 
    * Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 wurde das Netto-
    rentenniveau des Eckrentners von 70% auf 67% reduziert 
    * ein Anbieter eines Riester-Produkts muss zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes
    mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren 
    * bezahlt wird eine lebenslange Rente 
    * das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Anrechnung von Vermögen
    unberücksichtigt 
    * das angesparte Kapital kann übertragen werden 
    * es kann aber weniger Kapital angespart sein, als Sparbeiträge eingezahlt wurden
    (Abschlusskosten und Provisionen oder schlechte Kursentwicklung!) 
    * das Guthaben ist während der Ansparphase pfändungssicher 
    * staatliche Förderung: Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug (Güns-
    tigerprüfung des Finanzamts) 
    * zahlreiche Einschränkungen 
    * zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten 
    * die Altersvorsorgezulage fließt in den Vertrag und nicht direkt an den Beitrags-
    zahler 
    * die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden 
    * für den Anbieter Informationspflichten (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungs-
    kosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage) 
    * der Versicherte muss der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen - fällt sie
    weg, müssen die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden 
    * die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage
    zusammen (Tabelle der Beträge 2002-2008) 
    * jeder Ehegatte muss einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu
    erhalten 
    * nur wer den Mindesteigenbeitrag (mindestens so hoch wie der Sockelbetrag) in
    den Riestervertrag leistet, erhält die volle Zulage 
    * in vielen Fällen ergibt sich kein steuerlicher Effekt 
    * Berufseinsteiger-Bonus (nur für nach 1982 Geborene): im ersten Sparjahr eine um
    200 Euro erhöhte Grundzulage 
    * bei einigen Sachverhalten müssen Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt
    werden 
    * enthaltene Erträge sind auch noch zu versteuern 
    * nicht zurückzuzahlen ist bei Ruhestellung des Vertrages 
    * zuständig für alle Förderungsaufgaben ist die Zentrale Zulagenstelle für Alters-
    vermögen (ZfA) 
    * Unternehmen kommunizieren mit der ZfA im XML-Format (siehe Kommunikationshand-
    buch der ZfA) 
    * förderfähige Sparformen: Banksparplan, klassische Rentenversicherung, fonds-
    gebundene Rentenversicherung, Fondssparplan, Pensionskasse, Pensionsfonds und
    evtl. auch Direktversicherung 
    * erforderliche Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug sind aus Sicht
    des Datenschutzes bedenklich 
    * Kritikpunkte: 
    * Subvention der Versicherungsanbieter durch Riester-Förderung möglicherweise
    schwerer Verstoß gegen marktwirtschaftliche Ordnung 
    * nur scheinbarer Erfolg: eher starker Abzug von Kapital aus anderen Sparformen ->
    starke Mitnahmeeffekte 
    * Verlustgeschäft vor allem für Geringverdiener, aber auch für längere Zeit
    beschäftigungslose Personen, da nicht der Grundsicherung zugeschlagen, sondern
    verrechnet 
    * wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 Euro Rente schafft, für den ist die
    Riester-Rente ein Verlustgeschäft 
    * Riester-Zulage kein "Geschenk" des Staates, sondern dazu da, doppelte Besteuerung
    zu verringern, denn Leistungen aus Riester-Rente sind in Auszahlungsphase voll
    einkommensteuerpflichtig 
    * Beiträge in Einzahlungsphase stets sozialversicherungspflichtig: daher in Aus-
    zahlungsphase für freiwillig Versicherte in gesetzlicher Krankenversicherung
    nun Doppelverbeitragung in Krankenversicherung und Pflegeversicherung 
    * EU-Kommission sah EU-Vertragsverletzung wegen Gewährung nur an in Deutschland
    unbeschränkt Steuerpflichtige (Bindung der Förderung an dauernden Wohnsitz in
    Deutschland: kein Lebensabend im Ausland) 
    * Kapitalgarantie bringt Renditeeinbußen 
    * Auszahlung nur als lebenslange Rente, nicht als Einmalbetrag 
    * Albrecht Müller stellt insgesamt ein vernichtendes Urteil aus: das bisherige UV
    sei um vieles günstiger und effizienter sowie insgesamt sozialer 
    * Norbert Blüm: keine Antwort auf die Alterssicherheit derjenigen, die sich keine
    Riester-Rente leisten können - die 13 Mrd. Euro Förderung kommen "Allianz ? Co."
    zugute 
    * Prof. Klaus Jaeger: ein heute 30-jähriger Mann muss mindestens 92 Jahre alt
    werden, um seine eingezahlten Beträge samt Zinsen zurückzubekommen 
    * Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge 2010 ca. 14 Mio. 
RiW09
    Konzepte gegen Altersarmut. www.weltderarbeit.de/, 2009. + 
    * Wie Altersarmut im Ausland eingedämmt wird und welche Vorschläge für die Bundes-
    republik vorliegen 
    * die Zahl der älteren Menschen mit Hilfsbedarf ist von 2003-2006 schon von 258.000
    auf 392.000 gestiegen 
    * nun gehen geburtenstärkere Jahrgänge in den Ruhestand 
    * Phasen von Arbeitslosigkeit, atypischer Beschäftigung oder Familienzeiten und
    die Rentenkürzungen (durch die Reformen von 2001 und 2004) können eine ausrei-
    chende Rente verhindern 
    * die Autorinnen beleuchten 18 Vorschläge von Parteien (alle im Bundestag vertre-
    tenen Parteien äußern sich in ihren Wahlprogrammen zum Thema), Verbänden und
    Forschern 
    * hat ein Rentenbezieher in Deutschland weniger als 27 Entgeltpunkte erworben,
    wird dem Rentenbescheid ein Antrag auf Grundsicherung beigelegt: der Staat über-
    prüft die Bedürftigkeit 
    * 3 Grundelemente kommen in den westlichen Industrieländern zum Einsatz: 
    * 1) die Grundrente, eine für alle Versicherten gleich hohe Basis-Rente ohne
    Bedürftigkeitsprüfung separat von der einkommensbezogenen Rente: Norwegen,
    Großbritannien, Niederlande, Dänemark 
    * 2) die Mindestrente, ein aus der Rentenkasse gezahlter garantierter Sockel: z.B.
    Frankreich, Schweden, die Schweiz 
    * 3) eine bedarfsgeprüfte Leistung innerhalb des Rentensystems (Grundsiche-
    rungs-Säule außerhalb der Sozialhilfe mit Anrechnung der regulären Rente): Öster-
    reich 
    * CDU-Wahlprogramm, Koalitionsvertrag: wer ein Leben lang in Vollzeit gearbeitet
    hat, soll eine Rente oberhalb des Existenzminimums bekommen (bedarfsgeprüfte
    Zahlungen aus der GRV) 
    * Gegenargument: das ärmste Fünftel der künftigen Rentner wird im Schnitt nur 18
    Jahre sozialversicherungspflichtig in Vollzeit gearbeitet haben (zumeist weib-
    liche Teilzeitkräfte) 
    * die Einbeziehung anderer Erwerbstätiger und damit Ermöglichung von mehr und
    längeren Einzahlungen wird für besser geeignet gehalten, um Altersarmut zu verhin-
    dern 
    * die AfA in der SPD, die Deutsche Rentenversicherung, der DGB und Wahlprogramme
    von Grünen und Linkspartei sprechen sich für Versicherungspflicht aller Erwerbs-
    tätigen aus 
    * erwogene Zusatzelemente: ein gesetzlicher Mindestlohn, angehobene Renten-
    beiträge während des ALG-II-Bezugs, Abschaffung der oberen Beitragsbemessungs-
    grenze und Einführung einer Höchstrente 
    * Grüne: Schweizer Modell, Sockel von 420Euro 
    * Katja Kipping (Linke): schwedisches Modell, Mindestrente von 800Euro 
    * FDP: bedürftigkeitsgeprüftes Bürgergeld in Höhe von 662Euro, das alle steuer-
    finanzierten Leistungen bündelt (Systemwechsel: zugleich soll GRV langfristig an
    Gewicht verlieren); => RENTE: Konzepte gegen Altersarmut. Böcklerimpuls 17/2009,
    www.boeckler-boxen.de/, 2009; => B. Riedmüller, M. Willert: Aktuelle Vorschläge für
    eine Mindestsicherung im Alter. Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung,
    Sept. 2009, www.boeckler-boxen.de/pdf_fof/, 2009
Rop03
    U. Roppel: Ökonomische Effekte der demographischen Entwicklung und Folgen für die
    Alterssicherung. aus: N. Berthold, E. Gundel: Theorie der sozialen Ordnungs-
    politik. Festschrift for Bernhard Külp. Lucius ? Lucius, 2003. + 
    * Es gibt nur 2 Wege des intertemporalen Einkommenstransfers: die physische Lagerung
    von Gütern (unpraktisch) oder Sicherung eines Anspruchs auf zukünftige Produktion 
    * letzteres geht mit einem UV oder einem KDV 
    * Kernfrage ist, welchen Einfluss sie jeweils auf Erwerbsbeteiligung und
    Arbeitsproduktivität haben 
    * Verzinsung der Beiträge erfolgt beim UV mit Wachstumsrate der Lohnsumme und beim
    KDV mit realem Marktzins 
    * in einer dynamisch effizienten Volkswirtschaft kann Lohnsummenwachstum nicht
    dauerhaft größer sein als Kapitalmarktzins -> Vorteil für Kapitaldeckung (?) 
    * durch Art der Finanzierung der Umstiegskosten lassen sich intertemporale
    Verteilungswirkungen steuern 
    * Argumente für das KDV verfangen erst, wenn das Wachstum zunimmt 
    * Külp wies darauf hin, dass es nicht selbstverständlich ist, dass bei Kapitaldeckung
    mehr gespart wird (Unterschied Aufbauphase - Gleichgewichtsphase) 
    * auch empirische Forschung liefert kein einheitliches, überzeugendes Ergebnis 
Rue06
    B. Rürup: Wirtschaftliche Bedingungen der Alterssicherung. Rede auf dem Kongress
    "Zukunft der Rente" am 25.04.2006 in Berlin. ver.di Perspektiven. 2006. + 
    * Für das KDV sprechen (angreifbar): 
    * 1) Mackenrothscher Satz (s.u.) gilt so nicht bei offenen Kapitalmärkten im
    Ausland 
    * 2) Mackenrothscher Satz sagt nichts über volkswirtschaftliche Relevanz der
    Ersparnisbildung 
    * 3) das KDV eröffnet Möglichkeit, ausländische Wertschöpfung zur Finanzierung
    heimischer Renten zu instrumentalisieren 
    * eine wissenschaftlich fundierte richtige Mischung zwischen UV und KDV gibt es
    nicht 
    * auch bei "Rendite-Vorsprung" des KDV immer eine Zusatzbelastung Erwerbstätiger
    ("Sandwich-Generation") 
    * nach Maßgabe unterschiedlicher Anlagenerfolge gibt es ungleichere Verteilung
    der Alterseinkommen 
    * bis 2030 steigt Standardrente - auch real - um etwa ein Sechstel niedriger als
    beim alten Rentenrecht 
    * Nachhaltigkeitsfaktor entfaltet in den nächsten Jahren Bremswirkung von 0,1-
    0,2% p.a., ab 2020 von 0,3 bis 0,4% 
    * Teilhabeäquivalenz bedeutet Übertragung relativer Einkommenspositionen aus
    Erwerbsphase in Ruhestandsphase 
    * Produktivitätssteigerung führt daher regelmäßig nur zur kurzfristigen
    einnahmeseitigen Rentenkassenentlastung, verhindert aber keinen Anstieg des
    Beitragssatzes 
    * Rentenquotient = Äquivalenzrentner / Äquivalenzbeitragszahler 
    * hohe Löhne, steigende Erwerbstätigkeit oder Ausweitung des Versichertenkreises
    sind immer nur mit einer vorübergehenden Entlastung der Rentenkasse verbunden 
    * Einbeziehung Selbstständiger in GRV wäre deshalb mit Senkung des Beitragssatzes
    verbunden - nach 30 Jahren würde Beitragssatz vorherigem Pfad aber wieder sehr nahe
    kommen 
    * Befriedigung von Schutzbedürfnissen kann auch Grund für Ausweitung des
    Versichertenkreises sein 
    * Abbau der Arbeitslosigkeit würde nur beschäftigungsbedingte Einnahmeprobleme
    der Rentenversicherung lösen 
    * eingeleitete allgemeine Leistungsrücknahmen sind unvermeidlich, wenn man ange-
    strebte langfristige Beitragsziele akzeptiert 
    * will man gleitende Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht, müssen ent-
    stehende Kosten anderen Gruppen angelastet werden 
    * zentrales makroökonomisches Problem der nächsten 30 Jahre: spürbar kleiner
    werdende Erwerbsbevölkerung muss produktiver werden 
    * um derzeitiges Wachstumsniveau zu halten, müssten 2035 Erwerbstätige 15% mehr
    leisten als heute, nur um gleiche Menge an Konsum- und Investitionsgütern pro Kopf
    der Bevölkerung zu produzieren 
    * diese Wachstumsbeeinträchtigung kann reduziert werden: durch Erhöhung der
    Erwerbsquote insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, durch Verlän-
    gerung des Erwerbslebens, durch forcierte Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen,
    durch Erhöhung der Kapitalintensität bzw. Ausweitung der Realkapitalbildung 
    * solche Politik würde es erlauben, dass auch bei sinkendem Rentenniveau Renten
    immer noch real steigen könnten und in Lohnsummenentwicklung bedingte Finan-
    zierungsprobleme der GRV verringern 
    * Personengruppe mit höchsten Grenzbelastungen sind alleinstehende Arbeitnehmer
    mit Jahreseinkommen zwischen 50.000 und 60.000 Euro 
Rue95
    B. Rürup: "Der demographische Wandel in Deutschland: Wirtschaftliche und gesell-
    schaftliche Konsequenzen und politische Optionen". Schwalbacher Gespräche, 1995.
    + 
    * Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf die Erwerbspersonenzahl, das
    Wirtschaftswachstum und über den Arbeitsmarkt auf die Sozialversicherungen 
    * Prognosen aufgrund unterstellter Rahmenbedingungen mittels der Szenariotechnik
    * Altenquotient wird sich von 1993 22,2% bis 2040 auf 57% verschieben 
    * Humankapital (Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsvorsorge) bildet Grundlage
    auch von kapitalgebundenen Innovationen, Produktivitässteigerungen und Wachs-
    tumsraten 
    * angebotsorientierte Thesen: Beeinträchtigung der Produktivitätsentwicklung 
    * andere Thesen: Neutralität der Alterung der Erwerbspersonen (Erwerbsbiografie,
    Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz) 
    * 4 Strategien zur Beeinflussung des Beschäftigungsgrades: 
    * 1) Steigerung der Arbeitsproduktivität 
    * 2) Erhöhung der Lebensarbeitszeit 
    * 3) Erhöhung der Frauenerwerbsquote 
    * 4) gezielte Einwanderungspolitik 
    * keine dieser Maßnahmen kann für sich das Problem der Arbeitsangebotslücke lösen 
    * das Verhältnis von Leistungsbeziehenden zu Leistungsfinanzierern verschlech-
    tert sich in der GRV stärker als in den anderen Sozialversicherungen: erwartete
    Steigerung der Beitragssätze von 19% bis 2040 auf 26%-30% 
    * Mackenroth'scher Satz (jeder Sozialtransfer muss immer aus dem jeweiligen
    Sozialprodukt finanziert werden) gilt sowohl beim UV als auch beim KDV (innerhalb
    einer Volkswirtschaft muss die Summe aller Sollzinsen genauso groß sein wie die
    Summe aller Habenzinsen) 
    * während das UV von der Lohnentwicklung abhängt, ist das KDV von der Zinsentwick-
    lung abhängig -> beide hängen von der aktuellen Wertschöpfung ab 
    * es müssen einige kritische Bemerkungen zu der häufig propagierten Forderung
    nach einer Substitution des UV-finanzierten Rentensystems durch eine steuer-
    finanzierte Grundrente + freiwillige KDV-basierte Eigenvorsorge: 
    * eine solche Grundsicherung ist teuer, ungerecht und kann dysfunktionale Alloka-
    tionswirkungen haben 
    * eine Einheitsrente von nur 12.000 DM im Jahr (für die ein Durchschnittsverdiener
    sonst 26 Jahre lang Beiträge zahlen müsste) würde im Jahre 2030 einen MwSt-Satz von
    30% erfordern -> Wachstumsschub für die Schattenwirtschaft 
    * gegen das KDV sprechen 4 Argumente: 
    * 1. um die bestehenden Rentenanwartschaften zu finanzieren, wäre ein Deckungs-
    kapital von etwa 10 Bill. DM erforderlich (gesamtes Produktivvermögen mit Bahn und
    Post hat Bilanzwert von 3,5 Bill. DM = Verkehrswert von 5,5 Bill. DM) 
    * 2. auch das KDV unterliegt demografischen Zukunftsrisiken (bei realistischer
    Realeinkommenssteigerung von 2% p.a. würde bereits 2005 die Zahl der 20-60jäh-
    rigen nicht mehr ausreichen, die Rentner zu alimentieren) 
    * die demografischen Veränderungen könnten nur durch Anlage im Ausland "sicher"
    abgefedert werden (aber Wechselkursrisiko) 
    * 4. das Übergangsproblem mit einer Doppelbelastung der Erwerbsbevölkerung -
    "Dies bedeutet, dass" dies Problem "einen (allenfalls in der Theorie vorteil-
    haften) Systemwechsel zum Kapitaldeckungsverfahren verbietet" 
    * "Reale Lastveränderungen, wie sie von demographischen Veränderungen hervor-
    gerufen werden, können durch kein wie auch immer geartetes Finanzierungssystem aus
    der Welt geschaffen werden. In keinem Rentensystem können über einen längeren Zeit-
    raum die Auszahlungen größer als die Einzahlungen sein" 
    * zur Lösung der Rentenprobleme ist kein Wechsel der Finanzierungssysteme ange-
    zeigt 
    * das Wichtigste ist eine beschäftigungsorientierte Wachstumspolitik 
    * dazu müssen kommen Leistungsbereinigungen und eine Entlastung der GRV von den
    nicht durch den Bundeszuschuss abgedeckten versicherungsfremden Leistungen 
    * es ist zweckmäßig, die private Altersvorsorge als Ergänzung der GRV wie auch die
    betriebliche Altersversorgung zu fördern 
RuS01
    B. Rürup, W. Sesselmeier: Wirtschaft und Arbeitswelt: Die Sozialversicherung:
    Altersversicherung. In: K.-R. Korte, W. Weidenfeld: Deutschland-TrendBuch.
    Fakten und Orientierungen (Taschenbuch). (Google Buch-Faksimile-Auszug) Leske +
    Budrich Verlag, 2001. + 
    * (S. 271:) Der Versicherungszwang zur Vermeidung adverser Selektion notwendig;
    wird die Gruppe der Versicherten jedoch zu heterogen, gibt es Probleme des morali-
    schen Risikos -> das Versicherungs- und Äquivalenzprinzip muss gestärkt werden 
    * die Sozialversicherung sollte eine Grundsicherung für den gesamten Versi-
    chertenkreis darstellen, zu dem individuelle Vorsorgemaßnahmen hinzukommen (->
    mehrsäuliges Sicherungssystem notwendig) 
    * Debatte pro oder kontra UV bzw. KDV oft grob verkürzt: es gibt keinen "einzigen
    besten Weg", sondern es ist immer vom existierenden System auszugehen und von der
    zu erwartenden Entwicklung 
    * Behebung der Finanzprobleme der GRV allein durch Beitragssatzanhebung gilt als
    nicht gangbar; immanente Alternativen: Erhöhung des tatsächlichen Renten-
    eintrittsalters oder Verringerung des Rentenniveaus 
    * grundlegende Alternative: Übergang vom UV zum KDV 
    * das zukünftige Fehlen von ausreichendem Humankapital muss durch andere Faktoren
    kompensiert werden -> Anhäufung von Realkapital 
    * weiteres Argument: die unterschiedlichen Risikoeigenschaften der beiden Finan-
    zierungssysteme 
    * ein vollständiger Übergang wäre zwangsweise mit einer mindestens 40-jährigen
    Übergangsphase verbunden - die Beitragszahler müssten innerhalb dieses Über-
    gangs eine Doppelbelastung in Kauf nehmen 
Rus02
    J. Rust: Main Points from World Bank Report on: Averting the Old Age Crisis (1994).
    gemini.econ.umd.edu, 2002. + 
    * The study suggests that financial aid for the old and economic growth would be
    better served if governments relied on 3 systems (3 pillars): 
    * 1) a publicly managed system with mandatory participation and the limited goal of
    reducing poverty among the old 
    * 2) a privately managed system with mandatory savings system 
    * 3) a voluntary savings system 
Sachverständigenrat: 2008 [SaR08]
Sachverständigenrat: Gutachten 2008 [SaR08]
SaR08
    Sachverständigenrat: Gutachten 2008, Viertes Kapitel - Soziale Sicherung: Mehr
    Licht als Schatten: I. Gesetzliche Rentenversicherung II. Gesetzliche Kranken-
    versicherung III. Die geplante Pflegereform 2008 IV. Arbeitslosenversicherung V.
    Das Solidarische Bürgergeld + 
    * Zu I: 
    * finanzielle Situation hat sich wegen konjunktureller Belebung und vergangener
    Reformen entspannt: finanzielle Überschüsse 
    * System mit vorgegebenem Niveauziel wurde in System mit vorgegebenen Beitrags-
    sätzen umgewandelt 
    * allmählich sinkendes Rentenniveau in GRV kann durch wachsende Bedeutung der
    Privatvorsorge und Betrieblicher Altersversorgung aufgefangen werden 
    * unbefristete Verlängerung sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung benachteiligt
    ältere Versicherte und jene Beschäftigten, die diese Option nicht nutzen 
    * so geförderter Ausbau der kapitalgedeckten 2. Schicht wird durch zeitweise
    Schwächung der GRV erkauft, mit allerdings problematischen Verteilungswir-
    kungen 
    * sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung senkt Rendite für lange Zeit und bewirkt
    Umverteilung von Älteren zu Jüngeren 
    * Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik müssen Langzeit-Arbeitslosigkeit
    bekämpfen, um Bezug von ALG II zu verhindern oder zu verkürzen, da dieser mit spür-
    baren Rentenverlusten verbunden ist (nur Rentenversicherungsbeiträge des
    Bundes, als wäre Monatsentgelt 205 Euro) 
    * Beiträge für 400-Euro-Jobs wurden von 12% auf 15% angehoben und dafür Bundes-
    zuschüsse ensprechend gekürzt 
    * allgemeiner Bundeszuschuss 2007 rund 38 Mrd Euro 
    * zusätzlicher Bundeszuschuss 2007 zur Stabilisierung der Beitragssätze 8,7 Mrd
    Euro 
    * Mittel aus Ökosteuer rund 9,2 Mrd Euro 
    * dazu Beiträge für Kindererziehungszeiten etwa 11,5 Mrd Euro 
    * Rentenanpassungsformel mit Lohnkomponente, Beitragskomponente (enthält auch
    Altersvorsorgeanteil, "Riester-Treppe") und Nachhaltigkeitsfaktor (berück-
    sichtigt Gewichtungsparameter alpha und Rentnerquotienten = Zahl der Äqui-
    valenzrentner / Äquivalenzbeitragszahler) 
    * mit Wert 0,25 für alpha wurde intergenerativer Verteilungskompromiss gefunden 
    * Missverständnisse über Wirkungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors und der
    Rentenanpassungsformel 
    * positive Entwicklung der Arbeitseinkommen lässt nächstes Jahr Rentenerhöhung
    von 1% erwarten 
    * Nachhaltigkeitsfaktor ist nicht schlicht ein demografischer Faktor, sondern
    berücksichtigt auch Veränderungen bei Entgelten und Erwerbstätigkeit 
    * Schutzklausel bewirkt auch auflaufenden Ausgleichsbedarf, der nachgeholt wird 
    * durch Anhebung der Regelaltersgrenze (bis 2029 werden 67 Jahre erreicht) werden
    der Anstieg des Beitragssatzes gedämpft und über Erhöhung des Erwerbspersonen-
    potenzials Wachstumschancen im alternden Deutschland verbessert 
    * Ausnahme für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Pflichtbeitragsjahren)
    stellt Verstoß gegen Prinzip der Teilhabeäquivalenz dar 
    * Anhebung des Regelalters führt zu höheren Rentenanpassungen und damit zu einem
    im Vergleich höheren Rentenniveau 
    * Altersgrenzenanhebung hat auch wachstumspolitische Wirkungen und könnte im
    günstigsten Fall bis 2030 demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonen-
    potenzials nahezu kompensieren 
    * dies könnte auch Produktionspotenzial bis 2030 um 3% erhöhen 
    * in Deutschland fehlt - im Unterschied zu den meisten anderen Ländern - jegliche
    Begünstigung von geringen beitragserworbenen Rentenansprüchen oder von niedrigen
    Renten - getreu dem Äquivalenzprinzip (in gesetzlicher Krankenversicherung oder
    Pflegeversicherung sind die Leistungen dagegen weitgehend einkommensunab-
    hängig) 
    * Durchschnittsverdiener muss heute etwas mehr als 25 Jahre arbeiten, um Rente in
    Höhe der Grundsicherung zu erhalten: das sind rund 25 Entgeltpunkte - im Jahr
    2030 werden es 30 Entgeltpunkte sein 
    * dadurch verliert Rentenbeitrag für Viele seinen "Preischarakter" und wirkt wie
    Steuer: Zwangsabgabe ohne Anspruch auf Gegenleistung 
    * bei Jüngeren zunehmende Diskontinuität der Erwerbsbiografien 
    * viele Jüngere besonders in Ostdeutschland werden diesen Rückstand selbst bei
    Wiedereinstieg in Beschäftigung nicht mehr aufholen 
    * Selbstständige sollten in Versicherungspflicht genommen werden 
    * Einkommenssituation vieler Selbstständiger ist schlechter als die von
    abhängig Beschäftigten: damit besteht Schutzbedürftigkeit für sie 
    * 287. Effizienzvergleich zwischen GRV und KDV liefert keine Überlegenheit
    letzterer -> Entscheidung zwischen ihnen ist Werturteilsentscheidung 
SaS08
    M. Sauga, M. Scheffler: Ackern bis zum Umfallen? SPIEGELONLINE, 5.5.2008. + 
    * SPD und Gewerkschaften wollen den staatlich geförderten Vorruhestand fortsetzen
    * die Große Koalition hat beschlossen, die heutige Altersteilzeit auslaufen zu
    lassen (eine der letzten gesetzlichen Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Erwerbs-
    leben auszusteigen) 
    * was besonders belasteten Arbeitnehmern den Berufsausstieg erleichtern sollte,
    entwickelte sich zu einem finanziellen Sprengsatz für die Sozialkassen und zu
    einem Instrument, die Generation 50 plus flächendeckend aus dem Erwerbsleben zu
    kicken 
    * als Norbert Blüm die heutige Altersteilzeit schuf, schwärmte er von einer Alter-
    native zur vielkritisierten Frühverrentungspraxis 
    * als Erstes machten findige Personalmanager und Betriebsräte den gewünschten
    gleitenden Übergang in ihrem Sinne praxistauglich, indem sie den Begriff Teil-
    zeit kreativ weiter entwickelten: die Beschäftigten arbeiteten zunächst 3 Jahre
    mit voller Stundenzahl weiter, anschließend blieben sie 3 Jahre zu Hause (Block-
    modell) 
    * ihr Gehalt wurde während der Zeit mit Zuschüssen des Staates und der Arbeitslosen-
    versicherung auf bis zu 90% ihres letzten Nettoeinkommens aufgestockt (wie bei
    der alten Frührente) 
    * für mittelständische Arbeitgeber war das Verfahren zu kompliziert 
    * Industrieunternehmen nutzten das Modell, um auch solche Beschäftigte loszu-
    werden, die auf dem Arbeitsmarkt noch gute Chancen gehabt hätten, um Personalkosten
    zu sparen 
    * der staatlich geförderte Vorruhestand ist ein doppeltes Ärgernis: zum einen legt
    er ein wichtiges Potential an Fachkräften still, zum anderen belastet er die
    Beitragszahler mit enormen Summen (Aufstockungsbeträge: jährlich rund 1,5 Mrd.
    Euro) 
    * dabei sind heute nicht wenige Unternehmen auf die Fachkräfte im Seniorenalter
    angewiesen 
    * Experten empfehlen: Arbeitgeber und Gewerkschaften richten branchenweite
    Vorruhestandsfonds für Berufsgruppen wie Schichtarbeiter oder Monteure ein
    (Härtefallregelung) 
Sch00a
    A. Schröder: Interview mit "Rentenpapst" Schmähl: Volle Rente nur bei längerer
    Arbeitszeit. SPIEGELONLINE, 11.7.2000. + 
    * Prof. Winfried Schmähl ist noch Vorsitzender des Sozialbeirats und soll im Juli
    2000 durch den Riester nahe stehenden Bert Rürup ersetzt werden 
    * Rürup hat Verlängerung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 bis zum Jahre 2030
    ins Spiel gebracht, was das Arbeitsministerium jedoch ablehnt 
    * Schmähl: Frage der Lebensarbeitszeit ein wichtiger Ansatzpunkt 
    * man sollte ungefähr ab dem Jahr 2011 die Regelarbeitsgrenze anheben - anstelle
    des so genannten Ausgleichsfaktors 
    * es ist sinnvoll, wenn jeder Erwerbstätige obligatorisch in ein Alterssiche-
    rungssystem einbezogen wird, auch Selbstständige 
    * bei den Beamten wohl nur machbar, wenn man den Beamtenstatus ganz abschafft 
    * private Vorsorge sollte die gesetzliche Rente nicht (zum Teil) ersetzen, höchstens
    ergänzen 
    * Forderung nach einer transparenten und einfachen Rentenanpassungsformel, bei
    der nur Lohnentwicklung und Entwicklung des Beitragssatzes eine Rolle spielen 
    * nicht-überzeugende Begründung, weshalb man ihn nicht wieder berufen will - das
    erste Mal in der über 40-jährigen Geschichte des Sozialbeirats 
Sch01
    W. Schmähl: Umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutschland - Optionen und
    Konzepte sowie politische Entscheidungen als Einstieg in einen grundlegenden
    Transformationsprozeß (Google Buch-Faksimile-Auszug). (ohne Seiten 127, 129, 131,
    134, 137, 141, 142, 148, 149, 150, 155, 157, 159, 161, 163, 167, 169, 173, 176, 180,
    181, 187, 188, 189, 193...). In: W. Schmähl, V. Ulrich (Hrsg.): Soziale Sicherungs-
    systeme und demographische Herausforderungen (Taschenbuch). Mohr Siebeck, 2001. +
    * Vorangestelltes Zitat: "Wenn man den Krug erst zerschlägt, dann ist es leicht zu
    beweisen, daß man nicht daraus trinken kann." (Wilhelm Gerloff, 1932) 
    * demografische Verschiebungen bieten eine Begründung für tiefgreifende Reform-
    vorschläge, die der Öffentlichkeit gut vermittelt werden können: unhaltbare
    Situation, wenn in 30 Jahren jeder Erwerbstätige einen Rentner finanzieren müsse 
    * die Fragen sind nicht neu, aber das Gewicht der Akteure in der Sozialpolitikarena
    hat sich verändert, insbesondere der Finanzmarktakteure in den 1990er Jahren 
    * besondere Rolle auch der Weltbank mit ihrer Publikation "Averting the Old-Age
    Crisis" von 1994: Begrenzung der Leistungen der staatlichen Alterssicherung auf
    eine Mindestsicherung (Umlagefinanzierung), darüber hinaus reichende Alters-
    sicherung kapitalfundiert (private Akteure) 
    * begründet wurde dies mit der angeblichen erhöhten Ersparnis- und Realkapital-
    bildung (-> erhöhte gesamtwirtschaftliche Produktion) und den deutlich höheren
    Renditen im Vergleich zu umlagefinanzierten Systemen 
    * die verschiedenen Finanzierungsverfahren wurden in der Wirtschaftswissen-
    schaft zentral behandelt, aber lange ohne den Aspekt, wie eine Verlagerung von
    umlagefinanzierter zu kapitalfinanzierter Alterssicherung realisiert werden
    könnte 
    * da ein vollständiger Systemwechsel wegen der Umstellungskosten irreal war,
    wurde ein stufenweiser Umbau diskutiert 
    * den Maßnahmen der rot-grünen Koalition liegt die Strategie zugrunde, die Leistung
    der umlagefinanzierten Alterssicherung zu reduzieren und die Lücke durch kapi-
    talfundierte Formen zu ersetzen 
    * die Finanzen der GRV werden bestimmt von der demografischen Entwicklung (Ferti-
    lität, Mortalität, Migration), der ökonomischen Entwicklung und den Finan-
    zierungs- und Leistungsvorschriften 
    * Bundeszuschüsse an GRV: allgemeiner Bundeszuschuss (nach Entwicklung der durch-
    schnittlichen Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes), zusätzlicher
    Bundeszuschuss (1%-Punkt der MwSt), Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundes-
    zuschuss (aus Ökosteuer, aber ab 2004 mit der Änderungsrate der Bruttolohnsumme
    fortgeschrieben) 
    * die Höhe einer individuellen Versicherungsrente ergibt sich aus den angesam-
    melten Entgeltpunkten, bewertet mit dem jeweils aktuellen Rentenwert (Geldbetrag
    eines Entgeltpunktes) - außerdem noch aus dem Zugangsfaktor und 1+Rentenanpas-
    sungssatz (den bestimmt das jeweils gültige Anpasssungsverfahren) 
    * Handlungsmöglichkeiten in einem UV: Veränderungen des Leistungsniveaus, des
    Beitragssatzes, des Finanzierungsanteils des Bundes oder des Rentnerquotienten 
    * vereinfachte Bilanzgleichung der GRV: Beitragseinnahmen + Bundeszuschuss =
    Rentenzahlungen, wobei Beitragseinnahmen = Beitragssatz · (versicherungspflich-
    tiger Entgelt + andere Transferzahlungen von/an andere Sozialversicherungs-
    zweige), wobei versicherungspflichtiger Entgelt = Zahl der Beitragszahler ·
    (durchschnittlicher Lohnsatz · durchschnittliche Arbeitszeit) 
    * verteilungspolitische Zielsetzungen können sein: Vermeidung von Altersarmut,
    Verstetigung der Einkommensentwicklung im Lebenszyklus 
    * Einkommensverteilung kann interpersonell oder intertemporal betroffen sein 
    * armutsvermeidende Mindestsicherung ist mit starker interpersoneller Einkom-
    mensumverteilung verbunden 
    * bei Einkommensverstetigung kann die Beitrags-Leistungs-Beziehung unterschied-
    lich eng sein 
    * das deutsche Sozialversicherungssystem mischt interpersonelle und inter-
    temporale Umverteilung 
    * der Beitrag in einem umlagefinanzierten Alterssicherungssystem entspricht
    einem Preis, der für die Absicherung im Alter bezahlt wird (mit Risiko- und Spar-
    teil) 
    * der von der Regierung Kohl beabsichtigte "demografische Faktor" war willkür-
    lich gestaltet und manipulationsanfällig 
    * Grafik "Versichertenrente in Höhe des Sozialhilfeniveaus" - erforderliche
    Versicherungsjahre bei verschiedenen Alternativen 
    * Grafik "Verteilung der durchschnittlichen Entgeltpunkte" - Rentenzugang 1999 
    * Grafik "beitragspflichtige Jahresentgelte" - versicherungspflichtig Beschäf-
    tigte Westdeutschland 1997 
    * 1998: schon bei der alten Regierrung waren Forderungen nach vermehrter Mindest-
    sicherung im Alter und der Schaffung ergänzender kaptalfundierte Alterssicherung
    angelegt 
    * nach der Bundestagswahl 1998 wirkte die von vielen interessierten Seiten ange-
    heizte Diskussion um die " Sicherheit der Rente"o; wie eine kostenfreie Werbe-
    kampagne für Banken und Versicherungen 
    * das medienverstärkte Beschwören einer sich abzeichnenden "dramatischen Lage" für
    die GRV durch eine demografische "Krise" bereitete den Boden für einen politisch
    angestrebten grundlegenden Paradigmenwechsel 
    * bei der Ausweitung der Privatvorsorge sollten die Absicherung bei Invalidität
    und Maßnahmen zur Rehabilitation der GRV überlassen bleiben, die damit unter dem
    Kriterium der "Rendite" immer weniger attraktiv würde 
    * den "Eckpunkten" einer Koalitionsarbeitsgruppe war zu entnehmen, dass ein grund-
    legender Umbau der Alterssicherung angestrebt wurde - über das dann vom Bundestag
    Beschlossene hinaus 
    * Paradigmenwechsel: Ersetzung des UV durch KDV (nicht nur Ergänzung); Beitrags-
    satzstabilität dominiert; Hinterbliebenenversorgung soll auslaufen 
    * die GRV wird ihren Charakter als einkommensbezogene Alterssicherung verlieren 
    * jetzt dominiert das Konzept einer "einnahmeorientierten Ausgabenpolitik" (wie
    schon bei der Kranken- und Pflegeversicherung) 
    * das politisch motivierte Ziel der Beitragssatzstabilität wird hinsichtlich
    seiner ökonomischen Begründung kaum noch hinterfragt 
    * grundlegender Systemwechsel auch bei der GRV in Richtung einer Art bedarfs-
    geprüfter Alterssicherung 
    * faktisch eine Beitragsfinanzierung eines Teils der Grundsicherung (statt
    Bundeszuschuss): lohnbezogene Beitragseinnahmen für Umverteilungsaufgaben
    zweckentfremdet 
    * etwa 3 Beitragspunkte resultieren aus der Fehlfinanzierung bei der Hinterblie-
    benenrente 
    * Grafik "Modellberechnungen zur Entwicklung des erforderlichen Beitragssatzes
    in der GRV bis 2030" 
    * Grafik "Altenquotienten der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung,
    Modellvariante I" 
    * Hinausschieben des Rentenbeginns -> niedrigerer Verlauf des Altenquotienten 
    * flankierende Maßnahmen: Zeitraum zwischen Beendigung der Erwerbstätigkeit und
    Inanspruchnahme der GRV-Rente überbrücken (Zeitkonten oder flexibel gestaltete
    Betriebsrentenregelungen) 
    * höhere Erwerbsbeteiligung der Älteren ist eine angesichts der steigenden
    Lebenserwartung, der Alterung des Erwerbspersonenpotentials und der schrump-
    fenden Zahl nachwachsender Jahrgänge eine wirtschafts-, sozial- und gesell-
    schaftspolitisch wichtige Aufgabe 
    * die Abschläge für vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente sind in Deutsch-
    land zu niedrig 
    * Strategie zur Ausdehnung der Lebensarbeitszeit: Weiterqualifizierung älterer
    Arbeitnehmer, Humankapitalbildung 
Sch05
    W. Schmähl: Einige Thesen zur Situation und weiteren Entwicklung der Alters-
    sicherung in Deutschland. Rentenfachgespräch der Volkssolidarität, 2005. + 
    * Durch politische Entscheidungen ausgelöster Umgestaltungsprozess des Alters-
    sicherungssystems, der mit erheblichen Risiken und vielfach negativen Folgen für
    Großteil der Bevölkerung verbunden ist 
    * nicht nur Verschiebung der Gewichte von UV zum KDV, sondern auch steigende Finan-
    zierungsbelastung der Versicherten und Gefahr der Altersarmut 
    * Gefahr der Entwicklung hin zu einer steuerfinanzierten und ggf. sogar bedarfs-
    geprüften Basissicherung 
    * der Boden für den "Paradigmenwechsel" in der Alterssicherung wurde durch ein
    Zusammenwirken von Politikern, Interessenvertretern, Wissenschaftlern und
    Medien bereitet 
    * das bestehende System wurde als nicht mehr finanzierbar, Lohnnebenkosten erhö-
    hend und die "Generationengerechtigkeit" verletzend diskreditiert 
    * es gäbe keine Alternative zur Reduzierung des UV und vermehrtes KDV 
    * gezielte Verwendung des Begriffs "Eigenvorsorge" nur für das KDV 
    * Verzerrung der Renditevergleiche 
    * weitgehend uniformierte veröffentlichte Meinung zur Vorbereitung einer norma-
    tiven Begründung 
    * dass in einer alternden Bevölkerung die Finanzierung teurer wird, gilt sowohl für
    das UV wie für das KDV 
    * die Finanzbelastung der GRV wurde durch eine Reihe politischer Entscheidungen
    erhöht 
    * zu niedrige Mindestreserve? 
    * den Lohnkosten überzogene Bedeutung zugemessen 
    * in der GRV besteht noch eine Fehlfinanzierung (von Hinterbliebenenrenten mit
    Kinderzuschlägen) von ca. 3½% der Beiträge, die bei staatlicher Finanzierung also
    bei 16% liegen könnten 
    * seit 2001: 2 manipulationsanfällige Elemente in der Rentenformel: Riester-
    Faktor und Nachhaltigkeitsfaktor 
    * an sich wäre 2030 ein Beitragssatz von 24% zu erwarten, der soll mit den Reform-
    maßnahmen auf 22% sinken, aber einen zusätzlichen Beitrag zur Privatvorsorge von 4%
    erfordern, also insgesamt 26%, wovon Arbeitnehmer (11+4=)15% zahlen müssen 
    * die durch die politischen Weichenstellungen drohende Altersarmut wurde zunächst
    geleugnet 
    * 2004 gingen im Westen 20% der Neurentner, im Osten über 41% nach Arbeitslosigkeit
    "in Rente", mit durchschnittlichen Abschlägen von rd. 10% 
    * weit reichende Verteilungswirkungen der Reformen: langfristig etwa ¼ weniger
    Rente 
    * bei einem Renteneintrittsalter von 65 braucht ein Durchschnittsverdiener 2030
    rd. 35 Beitragsjahre, um eine GRV-Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten 
    * bei einem Renteneintrittsalter von 67 braucht ein Durchschnittsverdiener 2030
    rd. 37 Beitragsjahre, um eine GRV-Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten 
    * Personen mit sehr niedrigem oder sehr hohem Einkommen können im Prinzip von der
    Förderung der Privatvorsorge am meisten profitieren 
    * denjenigen mit sehr hohem Einkommen bieten sich meist Mitnahmeeffekte 
    * wenn diejenigen mit sehr niedrigem Einkommen die Förderung nicht nutzen
    (können), werden sie dennoch an deren Finanzierung beteiligt 
    * es wird immer die Vorteilhaftigkeit der Privatvorsorge für die jüngeren Jahr-
    gänge betont - dabei werden deren Nettoalterseinkünfte meist unter denen ohne die
    Reform liegen; insbesondere, weil Privatrenten in der Regel nicht dynamisch sind 
    * die Folgen der Arbeitslosigkeit werden sich erst im Zeitablauf bemerkbar machen 
    * bei ALG-II wird in der GRV 1/6 Entgeltpunkt gutgeschrieben 
    * Rückbau der GRV reduziert auch die enthaltenen familienpolitischen Elemente 
    * Ausweitung der GRV auf weitere Personengruppen und Ausweitung der Bemessungs-
    grundlage werden zu komplexen Verteilungseffekten führen 
    * steigende fernere Lebenserwartung bedeutet bei unverändertem Renteneintritts-
    alter eine Leistungsverbesserung 
    * eine Anhebung des abschlagfreien Rentenalters wäre auch deshalb vertretbar, da
    sie die Gefahr unzureichender Ansprüche (->Altersarmut) verringert 
    * frühzeitige Ankündigung einer Anpassung der Altersgrenze erforderlich 
    * aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens erfordert eine höhere Altersgrenze eine
    andere Arbeitsmarktlage und höhere Einbeziehung älterer Arbeitnehmer in die
    Weiterqualifizierung 
    * für Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze muss derzeit der Arbeit-
    geber ½ Rentenbeitrag entrichten - aber dies führt nicht zu einem höheren Renten-
    anspruch 
    * Vorschlag: bei solcher Erwerbstätigkeit eine entsprechende Neuberechnung der
    Rente (Rentenanhebung) 
    * politische Aufgabe: deutlich zu machen, dass sozial- und verteilungspolitisch
    eine Strategie vorteilhaft für breite Bevölkerungsschichten ist, bei der das
    jetzige Leistungsniveau der GRV gehalten wird 
    * Empfehlungen einer alternativen Strategie durch die Kommission für den 5. Alten-
    bericht der Bundesregierung: 
    * 1) weiterhin bei längerer Versicherungsdauer ein Leistungsniveau über der Grund-
    sicherung 
    * 2) enge Beitrags-Leistungs-Beziehung erhalten und sachadäquate staatliche Finan-
    zierung von Umverteilungsaufgaben 
    * 3) Anhebung des abschlagfreien Rentenalters unter der Voraussetzung einer
    veränderten Arbeitsmarktlage 
    * 4) statt Subventionierung von Finanzkapital Förderung von "Humankapital" 
    * 5) Reduzierung der Gesamtbelastung - private und betriebliche Alterssicherung
    nur als Ergänzung 
    * 6) alle bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen einbeziehen
    (zur Vermeidung von Altersarmut) 
    * 7) integrierter Ansatz für Höhe und Struktur von Sozialversicherungsleistungen
    für Krankheit und Pflege 
Sch05a
    W. Schmähl: Einkommenslage und Einkommensverwendungspotential Älterer in
    Deutschland. Wirtschaftsdienst, 85(3), 2005; pp. 156-165. + 
    * Grafik: Verteilung der Altersrenten nach Zahlbetragsklassen Ende 2002
    (beträchtliche Rentenstreuung Frauen, Männer, West, Ost) 
    * vom unbezahlten Arbeitsvolumen werden 24% von Menschen im Alter über 65 Jahren
    erbracht 
    * Bedarf an nichtfamilialen Hilfs- und Pflegediensten wird steigen 
    * Paradigmenwechsel 2001/2004 vom Leistungsziel zum Beitragsziel in der GRV,
    partielle Substitution des UV durch das KDV 
    * im Mittelpunkt der Begründungen: Entlastung der Arbeitgeberbeiträge (Lohn-
    nebenkosten) - als ob die sonst bewirkten Lohnkostenerhöhungen für den Arbeits-
    markt von zentraler Bedeutung seien 
    * dabei hätte bis 2040 eine Lohnzurückhaltung von 0,06 Prozentpunkten ausge-
    reicht, um die Lohnkosten trotz steigender Beiträge konstant zu halten! 
    * "So werden durch die getroffenen Reformmaßnahmen in der Alterssicherung für
    lange Zeit die von den Bürgern aufzubringenden Vorsorgeaufwendungen höher sein
    als ohne die ergriffenen Maßnahmen" 
    * ingesamt steigt dadurch die Belastung der Bevölkerung mit Vorsorgeaufwen-
    dungen, und durch die teilweise Verlagerung zur KDV ergeben sich eine Reihe von
    Verteilungseffekten 
    * war 1992 noch ein Leistungsniveau von 70% des durchschnittlichen Nettoarbeits-
    entgelts festgelegt, so zielt die Reform auf 52% 
    * hält man eine Rente in Höhe von 40% zur Armutsvermeidung für angemessen, so
    braucht ein Durchschnittsverdiener jetzt 35 Beitragsjahre dazu 
    * bei 86% des Durchschnittsverdienstes wären bereits 40 Versicherungsjahre
    erforderlich - eine Abkehr vom Gedanken der Äquivalenz von Leistung und Gegen-
    leistung 
    * der Ruf nach Verstärkung von Mindestsicherungselementen wird lauter werden 
    * das ist der von der Weltbank propagierte Weg: ein umverteilendes und auf Armuts-
    vermeidung im Alter zielendes System nach dem UV, kombiniert mit einem privaten
    System nach dem KDV, das Vorsorgefähigkeit und Vorsorgebereitschaft voraussetzt
    * diese Systemänderung wird die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Bezieher sehr
    niedriger Einkommen weiter reduzieren (wie auch die zur privaten Vorsorge) 
    * wer bereits Rentner ist, kann die Leistungsreduktionen nicht mehr durch eigene
    Vorsorgeaktivitäten kompensieren 
    * an der Finanzierung der Förderung sind aber auch die beteiligt, die eine Förde-
    rung nicht oder nur partiell nutzen können 
    * im höheren Einkommensbereich kann man dagegen von Mitnahmeeffekten durch Vermö-
    gensumschichtung ausgehen 
    * die Einkünfte aus privater Altersvorsorge sind in der Regel statisch - im Unter-
    schied zur dynamischen Rente aus der GRV 
    * so kann der Realwert einer privaten Rente schon bei einer Inflationsrate von nur
    2% in 15 Jahren auf ¾ sinken 
    * da der steuerliche Freibetrag bei der Rentenbesteuerung konstant bleibt,
    verliert auch er im Laufe der Rentenbezugszeit an Einfluss 
    * Simulationen zum Vergleich der Situation nach den Reformen und ohne diese 
    * "Eckrentner", die 2011 in Rente gehen (Jahrgang 1945) haben geringere Brutto- und
    Nettoeinkommen zu erwarten als vor der Reform 
    * "Eckrentner", die 2031 in Rente gehen (Jahrgang 1965) haben höhere Brutto-
    einkommen, doch das anfangs ebenfalls höhere Nettoeinkommen wandelt sich 10 Jahre
    später in einen Einkommensverlust 
    * für die "Eckrentnerin" ist das Ergebnis von Anfang an ungünstiger 
    * beim ALG II werden zwar Beiträge an die GRV gezahlt, jedoch auf der Basis von
    monatlich 400 Euro - ein Anspruch von 1/6 Entgeltpunkt 
    * "Deutschland begibt sich auf den Weg zu einer deutlich ungleicheren Einkommens-
    verteilung im Alter" 
Sch06
    W. Schmähl: Aufgabenadäquate Finanzierung der Sozialversicherung durch Beiträge
    und Steuern - Begründungen und Wirkungen eines Abbaus der "Fehlfinanzierung" in
    Deutschland. Arbeitspapier 5/2006, ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen,
    2006. + 
    * Aktuelle sozial-, finanz- und wirtschaftspolitische Diskussion in Deutsch-
    land: welche Aufgaben und Ausgaben, die durch die Sozialversicherung abgewickelt
    bzw. ihr zugewiesen werden, sollen aus Beiträgen finanziert werden, die über-
    wiegend am Arbeitsentgelt anknüpfen, und welche aus Steuern - also welches die
    "aufgabenadäquate" Finanzierung ist bzw. in welchem Ausmaß eine "Fehlfinan-
    zierung" (ein Missverhältnis zwischen der Art der Aufgabe und der Art der Finan-
    zierung) besteht, die negative ökonomische Effekte zur Folge haben kann 
    * es werden zunächst kurz Begründungen für eine aufgabenadäquate Finanzierung von
    Ausgaben der Sozialversicherung aufgezeigt, zugleich Auswirkungen einer Fehl-
    finanzierung bzw. deren Beseitigung 
    * dazu wird auf die seit einigen Jahren besonders stark betonten Auswirkungen von
    lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträgen auf die Lohnnebenkosten einge-
    gangen 
    * Klage der Arbeitgeber über "überhöhte" Lohnnebenkosten ist widersprüchlich 
    * bei Gegenüberstellung von Lohnkosten und Nettoentgelten zu breücksichttigen,
    dass durch Beiträge Ansprüche erworben werden 
    * kurze Erläuterung von Alternativen zur Beseitigung der Fehlfinanzierung 
    * diese Alternativen stehen in enger Verbindung mit der Frage, welche Konzeption
    jeweils in den einzelnen Zweigen besteht bzw. angestrebt wird 
    * am Beispiel einiger jüngerer Berechnungen: das Gesamtvolumen der Fehlfinan-
    zierung und seine Bedeutung für die Höhe der Sozialbeiträge 
    * Fehlfinanzierung in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung 
    * die bei unverändertem Ausgabevolumen erforderliche Gegenfinanzierung für eine
    Reduzierung von Beiträgen und deren erwartbare Wirkungen (insbesondere auf die
    Beschäftigung) 
    * Gefahren für die Akzeptanz des Sozialversicherungssystems infolge nicht aufga-
    benadäquater Finanzierungsentscheidungen 
    * die jüngst eingeführte Steuerfinanzierung familienorientierter Ausgaben
    bereits wieder abgeschafft 
    * was in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen aus Steuern zu finanzieren
    wäre, ist in jüngerer Zeit wenig umstritten 
    * strittig bleiben die Hinterbliebenenrenten in der GRV und die in der Sozial-
    versicherung erfolgenden Transferzahlungen von West- nach Ostdeutschland 
    * Fehlfinanzierung im Urteil verschiedener Quellen: 
   Tabelle
    "Fehlfinanzierung":[«»
    «<(Minimum) 7,7 Mrd. Euro ><(Minimum) 15,1%
    >»
    «< ><(gut) 3,5% >»
    «<39,2 Mrd. Euro >< >»
    «< ><15,2-44,8% >»
   
    «<6,1 bzw. 16,1 Mrd. Euro ><0,7% >»] Tabelle
    "versicherungsfremd":[«»
    «<31,6
    Mrd. Euro ><7,7 Mrd. Euro >»
    «<36,0 bzw. 6,8 Mrd. Euro ><10,3
    Mrd. Euro >»
    «<6,8 Mrd. Euro >< >»]
     
    * das Potential zur Senkung von Beitragssätzen also 7-9 %-Punkte für alle Sozial-
    versicherungen zusammen 
    * in der GRV bleibt als großer fehlfinanzierter Ausgabenposten die Hinterblie-
    benenversorgung 
    * auch bei den Rentenversicherungsträgern inzwischen Teile der Hinterbliebenen-
    versorgung dem "sozialen Ausgleich" zugeordnet, jedoch dadurch relativiert, dass
    ein Splitting der Ansprüche zur Berechnung herangezogen wird 
    * diese Position kann Schmähl nicht überzeugen 
    * die Rentenversicherungsträger halten neuerdings auch den West-Ost-Transfer für
    fremd zu finanzieren 
    * diese Position weist Schmähl durch Vergleich mit dem Finanzausgleich zurück 
Sch06a
    H. Steiger: Standpunkt: Der Bremer Wirtschaftswissenschaftler Winfried Schmähl
    zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung: Wirtschaftliche Interessen
    beherrschen die Rentendebatte. vdi nachrichten.com, 17.2.2006. + 
    * Prof. Schmähl ( Mitglied der von der früheren Bundesregierung eingesetzten
    Kommission für den 5. Altenbericht) widerlegt die Argumente der Propagandisten
    für die private Altersvorsorge und deren Angstkampagne gegen die gesetzliche
    Rente 
    * durch Stop der Fehlfinanzierung könnten die Sozialversicherungsbeiträge von
    42% auf 35% gesenkt werden 
    * Verlängerung der Lebensarbeitszeit macht es notwendig, dass die Erwerbsphase
    größere Bedeutung im Lebenslauf erhält und dass die Bedingung für einen späteren
    Renteneintritt stimmt: erhöhte Beschäftigung der Älteren 
    * sonst wäre es nichts als eine weitere Reduzierung des Leistungsniveaus zusätz-
    lich zu den sowieso schon beschlossenen Maßnahmen: Absenkung des Leistungsniveaus
    der gesetzlichen Rente um ¼ (viele werden nur eine Rente erhalten, die kaum über
    der Sozialhilfe liegt) 
    * wenn Rentenalter jetzt auf 67 angehoben wird und ein Versicherter mit 65
    ausscheiden will, hat er noch mal Abschläge von 7,2% hinzunehmen 
    * Betriebsrenten gibt es seit Jahrzehnten, und die beitragsfreie Entgeltumwand-
    lung verursacht Ausfälle bei den gesetzlichen Versicherungen und ist mit ein
    Grund, weshalb die Einnahmesituation so ungünstig ist 
    * "es ist eine bewusste politische Strategie, dass die private Vorsorge die gesetz-
    liche ersetzen soll" 
    * sie ist aber für weite Teile der Bevölkerung nicht vorteilhaft: z.B. keine
    Kindererziehungszeiten oder Beiträge der Bundesagentur für Arbeit an die Renten-
    versicherung für Arbeitslosigkeit 
    * die demografische Entwicklung bereitet weniger Schwierigkeiten als der Arbeits-
    markt 
    * es wird "in einer konzertierten Aktion von Parteien, Verbänden und Ökonomen immer
    das gleiche Lied von der Überlegenheit der privaten Alterssicherung gesungen" 
    * Wirkung der Ausweitung der privaten Vorsorge: die Renditen werden sinken 
    * sehr problematisch, über die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    öffentliche Mittel zur Bildung von Finanzkapital einzusetzen 
    * besser, diese Mittel für die Bildung von Humankapital zu verwenden, auch zur
    Weiterqualifizierung Älterer 
    * das Argument der hohen Lohnnebenkosten eher ein Vehikel für die Transformation
    der Alterssicherung, aber ökonomisch nicht überzeugend 
    * eine Reduzierung der Beiträge lässt sich durch eine systemgerechte Ergänzung aus
    Steuermitteln erreichen 
    * durch sachgerechte Finanzierung der Hinterbliebenenversorgung (macht ca. 3%
    aus) könnten die Rentenbeiträge von 19,5% auf 16% gesenkt werden 
    * das Gesamt-Umfinanzierungspotenzial in allen Zweigen der Sozialversiche-
    rungen: zwischen 7% und 8% (beitragsfreie Familienmitversicherung in der GKV,
    Eingliederungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit,
    usw.) 
    * ökonomische Interessen: das Konstruktionsprinzip der gesetzlichen
    Rentenversicherung wird als nicht tragfähig bezeichnet, wobei es nicht an diesem
    Konstruktionsprinzip liegt, sondern daran, was in der Politik damit gemacht wird:
    z.B. Reduzierung der Rücklagen für die Rentenversicherung ("Nachhaltigkeits-
    reserve") führt zu permanenten Finanzierungsdiskussionen 
Sch07a
    W. Schmähl: Soziale Sicherung im Lebenslauf - Finanzielle Apekte in länger-
    fristiger Perspektive am Beispiel der Alterssicherung in Deutschland . Arbeits-
    papier 9/2007, ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen, 2007. Überarbeitete
    Version von: "Financial Aspects of Life Cycle Arrangements from a Long-Term Point of
    View: 'Social Riscs' and Security in Old Age", European Journal of Social Security,
    27(4), 2005. + 
    * Der Beitrag stellt dar, wie "soziale Risiken" in öffentlichen und subven-
    tionierten privaten Alterssicherungssystemen berücksichtigt werden 
    * im Zentrum stehen Auswirkungen verschiedener Typen öffentlicher und privater
    Alterssicherungssysteme auf die Einkommenslage im Alter bei Eintritt bestimmter
    sozialer Risiken (Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege
    von Kindern) 
    * vorgebrachte Argumente zur Reduzierung der Rolle des Staates: Altersstruktur-
    >"intergenerationale Gerechtigkeit", "Lohnnebenkosten" im internationalen
    Wettbewerb, politische Präferenzen Marktwirtschaft und Wahlfreiheit, Druck
    europäischer Institutionen 
    * häufige Folge dieser Diskussion: zunehmende Ergänzung oder Ersetzung UV-finan-
    zierter staatlicher sozialer Sicherungssysteme durch private kapitalfundierte
    Systeme, vielfach mit dem Argument "fiskalischer Nachhaltigkeit" und dem ökono-
    mischen Beitrag höherer Renditen 
    * die erwarteten Vorteile sind nicht gleichmäßig verteilt, und diese Strategien
    sind mit veränderten und zusätzlichen Risiken verbunden 
    * danach können zwar die staatlichen Systeme als "fiskalisch nachhaltig" ange-
    sehen werden, aber nicht unbedingt das gesamte Mischsystem 
    * 2 verteilungspolitische Ziele der Alterssicherungspolitik: Vermeidung von
    Altersarmut und Verstetigung der Einkommens- und Konsumentwicklung im Lebens-
    lauf 
    * zur Einkommensverstetigung auch innerhalb der Ruhestandsphase ist auch der
    Unterschied zwischen "dynamischen" staatlichen Systemen und individuellem Sparen
    (überwiegend nominal konstante Beträge während der gesamten Ruhestandsphase) zu
    beachten 
    * wenn das staatliche System auf die Vermeidung von Altersarmut ausgerichtet ist
    (vergleichsweise niedrige oder in hohem Maße umverteilende oder gar einheitliche
    Leistungen), ist die 2. (betriebliche) Schicht in der Regel obligatorisch 
    * die Einkommensverstetigung wird dann vor allem durch die zusätzlichen Systeme
    realisiert 
    * in Ländern mit "großzügigerem" Leistungsniveau in einem leistungsorien-
    tierten staatlichen System sind zusätzliche Einrichtungen in der Regel freiwillig
    * neuere beitragsdefinierte Basissysteme werden durch obligatorische kapi-
    talfundierte ergänzt 
    * durch politische Entscheidungen sollen die gesetzlichen Renten in den nächsten
    25 Jahren um mindestens 25% gesenkt werden 
    * auch in umlagefinanzierten Systemen mit enger Beziehung zwischen Beitrag und
    Leistung wird "Eigenvorsorge" betrieben 
    * gibt es eine allgemeine, einheitlich hohe Staatsbürgerrente für alle Älteren,
    so haben Risiken im Erwerbsleben keine Auswirkung auf die Höhe der Rente 
    * Absicherung sozialer Risiken und Tatbestände für die Rente bei uns: Tabelle
    "Absicherung von Risiken":[«-verringerung aufgrund von
    >»
    «< >»
   
    «<(wenn versichert) >»
    «< >»
    «< >< >»
   
    «< >< >»
    «< >< >»
   
    «<(in betriebl. Vorsorge
    begrenzt berücksichtigt, aber i.Allg. sinkt Rente real) >»
    «<(bei betrieblicher Vorsorge) >»
    «<(wenn
    versichert) >»
    «»
    «< >»
  
    «< >»
    «< >»
    «<(nur wenn in Annuität umgewandelt oder versichert) >»
    «<(nach Rentenformel) >< >»
    «< >< >»]
     
    * in staatlichen Systemen wird sowohl das Inflationsrisiko als auch das Risiko der
    Unterschätzung der künftigen Einkommensentwicklung berücksichtigt, auch
    während der Ruhestandsphase 
    * Kaufkraftverlust oder relativer Einkommensverlust bei privater Rente: Tabelle
    "Kaufkraftverlust":[«»«<1% ><2% ><3%
    ><4% >»
    «<0 ><0,0% ><0,0% ><0,0% ><0,0% >»
    «<5 ><4,9% ><9,4% ><13,7%
    ><17,8% >»
    «<10 ><9,5% ><18,0% ><25,6% ><32,4% >»
    «<15 ><13,9% ><25,7%
    ><35,8% ><44,5% >»
    «<20 ><18,0% ><32,7% ><44,6% ><54,4% >»]
     
    * ein Kaufkraftverlust von über 25% in 15 Jahren bei einer jährlichen Inflations-
    rate von 2% steigert sich bei einem zusätzlichen Realeinkommenswachstum von 1%
    /Jahr zu einem "Rentenverlust" von ca. 36% 
    * dieser Aspekt wird in der Debatte über die Privatisierung von Altersrenten oft
    vollständig übersehen! 
    * die demografische Entwicklung (sinkende Geburtenrate und steigende Lebens-
    erwartung) betrifft auch kapitalfundierte Systeme 
    * die Subventionierung der Förderung privater Vorsorge wird auf dem Wege indi-
    rekter Steuern auch von den Geringverdienern mitfinanziert, die die Möglichkeit
    subventionierter Ersparnisbildung gar nicht nutzen können 
    * die beitragsfreie Entgeltumwandlung (sozialabgabenfreier Erwerb von Alters-
    sicherungsansprüchen anstelle der Auszahlung von Arbeitsentgelt) hat weitrei-
    chende Folgen: geringere Beitragseinnahmen der Sozialversicherungsträger, was
    über die Rentenformel zu Leistungsreduktionen auch für diejenigen führt, die
    keine Entgeltumwandlung vornehmen 
    * sowohl aus makroökonomischer Sicht als auch wegen der Beschäftigungsfähigkeit
    älterer Arbeitnehmer gibt es gute Argumente für eine Subventionierung der
    Weiterbildung 
    * zu dieser Akkumulation von Humankapital wären öffentliche Mittel besser
    verwendet als zur Förderung von Finanzkapital für die private Alterssicherung! 
    * Annahmen, die Privatisierung von Altersvorsorge würde die Wahlmöglichkeiten
    erweitern und eine höhere Rendite ermöglichen, entsprechen nicht unbedingt der
    Realität 
    * ob die reale Nettoverzinsung der privaten Ersparnis höher ist als die Rendite im
    staatlichen System, hängt von vielen Faktoren ab 
    * Beleuchtung zahlreicher Effekte wie zunehmende Liquidität, Auslandsanlagen,
    weltweite Alterungsprozesse, Verhältnis der Renditeaussagen zur Risikohöhe 
    * bei der Vehemenz der Befürwortung der (partiellen) Ersetzung des UV durch das
    KDV von manchen Politikern, Finanzmarktakteuren und Ökonomen erscheint "die
    Grenzziehung zwischen Wissenschaftlern und Lobbyisten ... durchaus fließend" 
    * in Deutschland ein uniformiertes Meinungsbild in den Medien, aber die Menschen
    hinsichtlich der Konsequenzen dieser Alterssicherungspolitik uninformiert 
    * selbst wenn langfristig hohe Renditen von Wertpapieren zu erwarten seien, ist bei
    der hohen Volatilität der Kurse für den Einzelnen entscheidend, wann er die
    Papiere kaufte und wann diese verkauft werden (müssen) 
    * Investitionsentscheidungen können zu sehr unterschiedlichen Renditen führen ->
    zunehmende Einkommensungleichheit im Alter 
    * reales Risiko, dass es viel mehr Verlierer als Gewinner geben wird: arme Ältere,
    durchschnittliche Rentner und die Steuerzahler 
    * der Ersatz staatlicher durch private Alterssicherung verlagert Risiken 1) vom
    Staat direkt zu den Privathaushalten und 2) von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern 
    * die steuerlichen Anreize für private Alterssicherung könnten weniger vorteil-
    haft sein als eine Erhöhung der steuerfinanzierten Zuweisungen an die GRV 
    * Argumente zugunsten bestimmter Lösungen sollten kritisch auf die damit verbun-
    denen Interessen überprüft werden - insbesondere, wenn sie als "alternativlos"
    bezeichnet werden 
Sch08c
    R. Schnabel: Agenda 2010 und Rentenpolitik - Große Erfolge und drohende Risiken. DIW
    Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, 77(1), 2008. + 
    * Regierung Kohl: schon mit dem Rentenreformgesetz 1992 (in den 80ern konzipiert,
    1989 verabschiedet) wurde von Bruttolohn- auf Nettolohnbezogenheit umgestellt,
    um den drohenden Beitragssatzanstieg zu verhindern und mit den Abschlägen bei
    vorzeitiger Inanspruchnahme das tatsächliche Rentenzugangsalter anzuheben 
    * der Beitragssatzanstieg in den 1990er Jahren war auf ungünstige makroökonomi-
    sche und demografische Bedingungen zurück zu führen 
    * Anhebung des Bundeszuschusses, finanziert durch Anhebung der MwSt um 1% 
    * dann Regierung Schröder: Einsatz weiterer Bundesmittel, Abschaffung des "demo-
    grafischen Faktors", der die Entwicklung der Rentnerzahl berücksichtigte 
    * Riesterreform: Einführung einer privaten geförderten Altersvorsorge und Modi-
    fikation der Rentenformel ("Riesterfaktor") 
    * ab 2001 stieg der Beitragssatz erneut - Einsetzung der Nachhaltigkeits-Kommis-
    sion 
    * genannte Ziele der "Agenda 2010": Stabilisierung der Lohnnebenkosten, Herstel-
    lung von Generationengerechtigkeit 
    * Nachhaltigkeits-Kommission: Beitragssatz würde bis 2030 24% übersteigen 
    * Vorschlag des Nachhaltigkeitsfaktors für die Rentenanpassungsformel: NHFt=(1-
    RQt-1/RQt-2)alpha+1, mit dem Rentnerquotienten RQ und einem Parameter alpha für die
    Stärke der Reaktion (alpha=0: keine Wirkung; alpha=1: Rentner tragen alleinige
    Last der Alterung; dazwischen: Verteilung der Last zwischen den Generationen) 
    * noch Agenda 2010: Verkürzung der Bezugszeiten von ALG1 für Ältere, Abschaffung
    der "Altersrente bei Arbeitslosigkeit" 
    * Effekt: verminderte Anreize für Arbeitnehmer, früh in Rente zu gehen, erhöhte
    Anreize für Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmer zu entlassen 
    * die Beitragssatzstabilisierung ist bisher gelungen 
    * eine Senkung des Beitragssatzes ist auch bei guter Konjunktur nicht möglich, da
    die demografische Entwicklung die Lage erschwert 
    * der aktuelle Rentenwert verharrte mehrere Jahre bei 26,13 Euro und stieg erst
    2007 minimal auf 26,27 Euro - nach der Lohnentwicklung wäre sogar eine Renten-
    senkung erforderlich gewesen 
    * besonders hohe Arbeitslosigkeit Älterer war erst in den 80er Jahren entstanden 
    * durch Reform erfreulicher Anstieg der Erwerbstätigkeit Älterer wie auch des
    tatsächlichen Rentenzugangsalters 
    * Beteiligungsquote an der privaten Altersvorsorge 2007 etwa 1/3; darin Gering-
    verdiener, Frauen und Familien mit Kindern sogar überrepräsentiert 
    * inkonsequent: Nachholung der Rentenkürzung für 2003-2005 wurde trotz guter
    Konjunktur auf die Zukunft verschoben und der Riesterfaktor ausgesetzt 
    * eine Rentenerhöhung um 1% -> Anstieg der Rentenausgaben um 2 Mrd. Euro ->
    Anstieg des Beitragssatzes um 0,2% bei konstanter Schwankungsreserve 
    * ohne Kompensation in den Folgejahren steigt der Barwert der Rentenausgaben
    dadurch um 40 Mrd. Euro (bei Rechnungszins von 5%) 
    * Riester- und Nachhaltigkeits-Faktor wirken proportional zum Arbeitsentgelt,
    sind also sozial ausgewogen 
    * folgende Maßnahmen belasten tendenziell die Besserverdienenden: Kürzung der
    Anrechnung von Ausbildungszeiten, Anerkennung von Kinderbetreuungszeiten,
    Riesterrente durch die Gestaltung der Riesterzulage 
    * bei Grundsicherung im Alter erfolgt anders als sonst im Sozialrecht kein Rück-
    griff auf Verwandte 
    * durch die beispiellose Serie von Rentenreformen wird zwar das relative Renten-
    niveau sinken, aber langfristig nicht absolut zurückgehen 
    * die Ausdehnung der Bezugsdauer von ALG1 könnte Anreize verstärken, älteren
    Arbeitnehmern betriebsbedingt zu kündigen 
    * die GRV hat im letzten Jahrzehnt unnötig Vertrauen eingebüßt - dabei bleiben doch
    positive Renditen auch in Zukunft gewährleistet 
Sch08d
    C. Schäfer: Entwicklung von Lohnquote und Gewinnquote 1960 - 2008. In: C. Schäfer:
    Anhaltende Verteilungsdramatik - WSI-Verteilungsbericht 2008. Hans-Böckler-
    Stiftung, WSI-Mitteilungen 11+12/2008
Ses06
    W. Sesselmeier: Die demographische Herausforderung der Alterssicherung. Auszug
    aus: Reform des Sozialstaats. Aus Politik und Zeitgeschichte 8-9/2006 (Beilage zur
    Zeitschrift Das Parlament). + 
    * Vorausschätzung des Statistischen Bundesamtes aus 2003: Anteil unter 20-Jäh-
    riger an Gesamtbevölkerung wird von heute 21,3% innerhalb nächster 50 Jahre auf
    16% fallen, Anteil über 60-Jähriger sich von heute gut 23 auf 37% erhöhen 
    * deutsche Wohnbevölkerung wird von 82 auf 75 Millionen schrumpfen 
    * weiterhin zunehmende Lebenserwartung -> steigendes Durchschnittsalter 
    * Erwerbspersonenpotenzial wird bis 2040 um etwa 15 bis 30% abnehmen - bei gleich-
    zeitiger Alterung 
    * im Durchschnitt wird derzeit eine 65-jährige Person jedes Jahr um über 50 Tage
    älter als eine Vergleichsperson des Vorjahrgangs 
    * unsere GRV (System des Bismarck-Typs) ist eindeutige Versicherungslösung, die
    allerdings nicht nur normale Altersrente, sondern eine Vielzahl anderer Renten-
    bezugsgründe abdeckt (wegen Erreichen der Altersgrenze, wegen verminderter
    Erwerbsfähigkeit und wegen Todes (Hinterbliebenenrente)): in ersten beiden
    Leistungsfällen hat Rente Lohnersatzfunktion, Hinterbliebenenrente dagegen
    Unterhaltsersatzfunktion 
    * Zur Sicherstellung dieser Lohn- und Unterhaltsersatzfunktionen orientiert
    sich Rentenhöhe an relativer Position der hinter den Beiträgen stehenden Ein-
    kommen innerhalb der Einkommenshierarchie 
    * Höhe gesetzlicher Rente ist letztendlich politische Entscheidung: Interesse
    der Rentnerinnen und Rentner an möglichst hoher Rente mit Interesse der Beitrags-
    zahler an möglichst geringen Beiträgen miteinander auszugleichen 
    * dieser Ausgleich muss unter Druck demografischer Entwicklung neu justiert werden
    * Lohnhöhe und Lebensarbeitszeit bestimmen später zu erwartende Rente: Arbeits-
    losigkeit und andere Ausfallzeiten mindern somit Rentenleistungen 
    * so entspricht GRV immer noch weitgehend Problemlage des beginnenden Industrie-
    zeitalters mit seinen Stereotypen 
    * GRV wird ergänzt um Zusatzsysteme betrieblicher Altersversorgung und Vielzahl
    privater Vorsorgemöglichkeiten 
    * umlagefinanziertes Rentensystem könne seine bisherige Aufgabe nicht mehr
    erfüllen, wenn sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfän-
    gern wie prognostiziert entwickelt - es gibt aber keinen Königsweg 
    * innerhalb GRV 3 Ansatzpunkte: Veränderung der Rentenformel, (noch) stärkere
    Steuerfinanzierung und Verschiebung des Renteneintrittsalters 
    * über die Rentenformel werden aus gezahlten Beiträgen Entgeltpunkte (nach Teil-
    habeäquivalenz: "dass zum gleichen historischen Zeitpunkt jeder Versicherte
    durch gleich hohe Beiträge gleichwertige Anrechte auf Rentenleistungen erwirbt") 
    * Paradigmenwechsel: Übergang von einer ausgabenorientierten Einnahmenpolitik
    hin zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, bei der langfristiger Beitrags-
    pfad vorgegeben wird und Leistungen sich an diesen vorgegebenen Einnahmen orien-
    tieren: umgesetzt durch Ergänzung der Rentenformel um Riester-Treppe und Nachhal-
    tigkeitsfaktor 
    * Riester-Treppe ergibt sich aus Berücksichtigung stufenweiser Anhebung des
    Altersvorsorgeanteils in kapitalgedeckter privater Alterssicherung im Brutto-
    einkommen 
    * damit schlägt sich Einführung kapitalgedeckter Rentenergänzung dämpfend in der
    Berechnung umlagefinanzierter GRV-Rente nieder 
    * von 2003 bis 2010 wird jährliche Rentenanpassung im Ergebnis um jeweils 0,6%
    gekürzt 
    * Nachhaltigkeitsfaktor soll sowohl steigende Lebenserwartung als auch rück-
    läufige Geburtenentwicklung sowie Zuwanderung und Veränderungen im Erwerbsver-
    halten berücksichtigen 
    * neben langfristiger demografischer Komponente hat er noch eine kurzfristige
    Stabilisierungswirkung, da Anstieg der Renten auch durch konjunkturell bedingten
    Rückgang der Beitragszahler gebremst wird 
    * Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass eine Veränderung der Relation von Beitrags-
    zahlern und Rentenempfängern sich ebenfalls in einer Dämpfung prinzipiell lohn-
    orientierter Anpassungsdynamik der Renten niederschlägt (im Durchschnitt ca.
    0,7% pro Jahr) 
    * bis 2010 wird es daher konzeptionell keine Rentensteigerung mehr geben, wenn im
    Jahr zuvor das durchschnittliche versicherungspflichtige Einkommen nicht
    mindestens um 1,3% gestiegen ist; danach steigen Renten um 0,7% geringer als
    Entgelte des Vorjahres 
    * Schutzklausel verhindert eine Rentenkürzung - verletzt aber damit das Ziel
    Beitragssatzstabilität 
    * nicht realisierte Dämpfungen sind daher nachzuholen (Nachholfaktor) 
    * Riester-Treppe und Nachhaltigkeitsfaktor sollen somit bewirken, dass Beitrags-
    satz auch langfristig 22%-Marke nicht überschreitet, allerdings um den Preis, dass
    Bruttorentenniveau von derzeit 48 bis 2030 auf unter 40% absinkt 
    * zwar bereits jetzt rund ein Drittel der Rentenausgaben aus Steuerhaushalt, aber
    immer noch versicherungsfremde Leistungen über Beiträge finanziert (15,2 bis 44,8
    Milliarden Euro) 
    * umstritten ist Einordnung der Hinterbliebenenrenten, des West-Ost-Transfers
    und Charakter von Frührenten 
    * langfristig könnte Steuerfinanzierung eine wesentlich bedeutendere Rolle als
    heute einnehmen, wenn sich Trend zur Grundsicherung in der GRV manifestieren
    sollte 
    * Frühverrentungsmöglichkeiten führten zu einem tatsächlichen durchschnitt-
    lichen Renteneintrittsalter, das mit gut 60 Jahren weit unter dem gesetzlichen
    liegt 
    * Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre über einen Anpassungs-
    zeitraum von 18 Jahren hinweg entlastet die GRV über 2 Wege: mehr Einnahmen auf
    Grund längerer Lebensarbeitszeit und weniger Ausgaben auf Grund kürzerer Renten-
    bezugsdauer 
    * Verlängerung der Lebensarbeitszeit muss arbeitsmarkt-, gesundheits- und
    bildungspolitisch flankiert werden 
    * schrittweise Anhebung der Altersgrenzen schafft Planungssicherheit 
    * wegen Aufgabe des Ziels der Lebensstandardsicherung durch GRV soll sich lang-
    fristig Anteil kapitalgedeckter Alterseinkünfte an gesamten Rentenleistungen auf
    etwa 30% verdoppeln 
    * Abwesenheit von ausreichendem Humankapital für Alterssicherung soll durch
    vermehrte Anhäufung von Realkapital kompensiert werden 
    * Vorteile des UV: sehr schnelle Anpassung an politische Veränderungen und Resi-
    stenz gegenüber Inflation 
    * Vorteile des KDV: (angebliche) Immunität gegenüber Geburtenrate, Möglichkeit
    der Internationalisierung und (angeblich) positive Effekte auf gesamtwirt-
    schaftliche Ersparnis und Wirtschaftswachstum 
    * Nachteile des UV: Probleme aus Beschäftigungs- und Lohnentwicklung sowie aus
    demografischer Entwicklung 
    * Nachteile des KDV: Kapitalmarkt- und Wechselkursrisiken (und Inflations-
    risiken) 
    * ein Hybridsystem aus beiden Verfahren sichert das Gesamtsystem wie in einem Port-
    folio gegenüber mehreren Risiken ab (?) 
    * steuerliche Freistellung der Beiträge zur GRV aus unversteuertem Einkommen
    wird über Zeitraum von 20 Jahren, das heißt bis 2025 gestreckt -> bringt für
    Erwerbstätige steuerliche Entlastung von jährlich ca. 1 Milliarde Euro 
    * die Reformen hätten auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt kommen dürfen 
    * 2020 wird sich Durchschnittsalter der Bevölkerung auf etwa 44 Jahre erhöht
    haben, aber durchschnittlicher Wähler wird bereits über 54 Jahre alt sein 
    * Rentenreformen werden dann zunehmend schwieriger 
    * Reformen sozialer Sicherungssysteme haben hohen Erklärungsbedarf, wenn sie
    akzeptiert werden sollen 
Ses07
    W. Sesselmeier: Demographie, Beschäftigung und Renteneintrittspolitiken
    (Folien).  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG, fes.de, 2007. + 
    * Statistik: Renteneintrittsgründe nach Berufsgruppen 
    * Statistik: Fernere Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren 1901-2050 
SGB
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzbuch_%28Deutschland%29
Sin99
    H.-W. Sinn: Die Krise der Gesetzlichen Rentenversicherung und Wege zu ihrer Lösung
    . In: Jahrbuch 1998 der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Beck Verlag,
    1999. Wiederabdruck in: Bitburger Gespräche Jahrbuch 2000. C.H. Beck, 2001. + 
    * Demografische Verwerfungen: abnehmende Kinderzahl und zunehmende Lebens-
    erwartung 
    * Beitragsäquivalenz der Renten nährt die Illusion, dass die abgeführten Beiträge
    Ersparnisse seien 
    * der Barwert der bereits aufgelaufenen Anwartschaften (die implizite Staats-
    schuld) beträgt etwa 10 bis 12 Billionen DM, also mehr als das gesamte Anlagever-
    mögen der BRD (und ein Vielfaches der offenen Staatsschuld von 2,2 Billionen DM) 
    * die Renditedifferenz zwischen interner Rendite des UV und dem Realzins als
    Ineffizienz des UV zu deuten, ist ein krasser ökonomischer Interpretations-
    fehler - stattdessen ist sie das Spiegelbild der bereits unwiederbringlich
    verteilten Einführungsgewinne 
    * um die bereits aufgelaufenen Rentenanwartschaften zu bedienen, bedarf es einer
    expliziten Steuer, die barwertmäßig genau so hoch ist wie die implizite Steuer,
    die alle noch folgenden Generationen bei einer Fortführung des Umlagesystems
    hätten tragen müssen 
    * die Behauptung, das KDV sei effektiver als das UV, weil es die höhere Rendite
    liefert, ist aus ökonomischer Sicht schlichtweg falsch, weil die höhere Rendite
    sich nur unter Missachtung der zur Bedienung der Altlasten erforderlichen Steuer
    ergibt 
    * wer im Alter auskömmlich leben möchte, muss vorher entweder Realkapital oder
    Humankapital gebildet haben 
    * die demografische Krise erfordert, Realkapital (nur im Umfang des fehlenden
    Humankapitals) zu bilden 
    * "Da der Umstieg in die Kapitaldeckung ohnehin keine längerfristigen Effizienz-
    gewinne ermöglicht, kann man dieses Szenario getrost ad acta legen" 
    * Untertunnelungsstrategie: Ansammlung von Realkapital nur zur Untertunnelung
    des Rentnerberges (Beitragssatz auf 23,3% und dort festgehalten): sammelt bis
    etwa 2025 einen Kapitalstock an und schmilzt ihn dann allmählich wieder ab 
    * Problem: politische Begehrlichkeiten bei öffentlich vorhandenem Kapitalstock 
    * Lösungsweg aus Diskussionen im wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirt-
    schaftsministerium: private Teilkapitaldeckung mit variabler Sparquote,
    Pflichtersparnis von zunächst etwa 4-5% der Bruttolöhne, im weiteren Verlauf so
    variiert, dass Rentenbeiträge+Sparbeiträge = 24-24,5% 
    * die Belastung ist um 1% höher als bei der Untertunnelungslösung, aber dafür wird
    dauerhaft Kapital gebildet 
    * in der 2. Hälfte des Jahrhunderts ist der Übergang in die Teilkapitaldeckung
    vollzogen 
    * die auf das Volkseinkommen bezogene Zusatzersparnis liegt dabei in den nächsten
    20 Jahren zwischen 3% und 4% 
SiW00
    H.-W. Sinn, M. Werding: Rentenniveausenkung und Teilkapitaldeckung. ifo Schnell-
    dienst, 53. Jahrgang, 18/2000. + 
    * Reformvorschlag, dessen wichtigstes Ziel es ist, die Gesamtbelastung aus dem
    Rentensystem und der Erziehung der Kinder über alle betroffenen Generationen zu
    glätten und auch innerhalb jeder Generation gleichmäßiger zu verteilen 
    * beim bloßen Renditevergleich werden wesentliche Eigenschaften des
    Umlageverfahrens vernachlässigt: Umverteilung zwischen den Generationen mit
    Begünstigung der Einführungsgeneration und Benachteiligung späterer Genera-
    tionen 
    * in der Literatur lange Zeit Ineffizienzen existierender Umlagesysteme betont,
    deren Gründe nicht im Umlagemechanismus selbst liegen und daher durch sonstige
    Renten- oder Steuerreformen beseitigt werden können, ohne die Umlagefinanzierung
    aufzugeben 
    * eine völlige Abschaffung des Umlageverfahrens würde die Übergangsgenerationen
    mit schätzungsweise 10 bis 12 Billionen DM belasten 
    * die zu erwartende Verdoppelung der Zahl der Alten relativ zu den Jungen würde
    einen Anstieg des Beitragssatzes von 20% auf 40% bedeuten oder bei konstantem
    Beitragssatz eine Halbierung der Renten relativ zu den Bruttoeinkommen 
    * Höhepunkt der demografischen Krise ist für 2036-2038 zu erwarten 
    * das Zusammenspiel von Beitragssatz und Rentenniveau lässt sich an der Entwick-
    lung der impliziten Steuer ablesen 
    * Beitragszahler können von einem Teil der impliziten Steuer durch Rentenkürzungen
    entlastet werden, belastet also die heutigen Rentner 
    * die eigentliche Leistung jeder Generation für das Umlageverfahren sind nicht die
    Beiträge, sondern der Aufwand für die Erziehung und Ausbildung von Kindern als
    zukünftige Beitragszahler 
    * die Arbeitsgeneration muss also den Konsum der Alten durch ihre Beiträge finan-
    zieren und die Kinder großziehen 
    * zu betrachten ist also die Gesamtbelastung durch die impliziten Steuersätze und
    die elterlichen Aufwendungen 
    * diese Gesamtbelastung steigt nicht mehr durchgängig von Generation zu Genera-
    tion an, sondern die durch zurück gehende Geburtenraten steigende implizite Steuer
    wird durch die zurück gehenden Kinderkosten großenteils kompensiert 
    * mit 2 Einkommen und ohne Kind liegt der Konsumstandard pro Kopf bei einem Viel-
    fachen dessen, was sich die traditionelle Familie mit nur 1 Einkommen und mehreren
    Kindern leisten kann 
    * Grundidee für die gezielte Reform: Verlauf der Gesamtbelastungen über alle
    Generationen soweit wie möglich glätten 
    * seien die Belastungen durch Kinderkosten gegeben, so muss die implizite Steuer
    des Rentensystems schneller steigen als gegenwärtig diskutiert, aber für die
    Geburtsjahrgänge ab 1975 stärker gedämpft werden 
    * beides lässt sich erreichen, indem die Beitragssätze zur GRV und damit das
    Rentenniveau konsequent begrenzt werden, flankiert von einer Staffelung der
    Rentenansprüche nach der Kinderzahl 
    * der sich ergebende Rentenausfall für die Kinderlosen sollte durch verstärkte
    eigene Ersparnis kompensiert werden 
    * eine perfekte Verstetigung der Gesamtbelastung aller Generationen ist aller-
    dings unmöglich 
    * eine Variante der Rentenreform zur Glättung der Gesamtbelastungen: 1) Beitrags-
    satz bei 20% einfrieren; 2) Reduzierung der Umlagerenten im Ausmaß der Verschlech-
    terung der Altersstruktur; 3) Differenzierung der Umlagerenten nach der Kinder-
    zahl; 4) Ergänzung durch kapitalgedeckte Renten 
    * diese Reform dämpft die Schwingungen der Gesamtbelastung und verstetigt sie 
    * dies geht aber mit einer erheblichen Absenkung der "Eckrente" bis auf etwas 48%
    des Nettolohnes einher 
    * "Die Lasten der demographischen Krise des Rentensystems werden dann denjenigen
    angelastet, die sie durch ihre Familienplanung verursacht haben und die entspre-
    chende Einsparungen bei den Kosten der Kindererziehung realisieren konnten" 
    * für den vorgeschlagenen Ausgleich der Belastungen sprechen das inter-generation-
    equity-Prinzip, das Verursacherprinzip und das Leistungsfähigkeitsprinzip 
    * nach Berechnungen des ifo-Instituts wächst der GRV-Beitragssatz beim neuen
    Regierungsvorschlag von 2000 bis zum Jahr 2030 auf 23% und erreicht bis 2040 ein
    Niveau von mehr als 24% 
    * hinzu kommen allerdings jeweils noch 4% des Bruttolohns für die zusätzliche
    kapitalgedeckte Vorsorge, so dass die gesamten laufenden Aufwendungen für die
    Alterssicherung bis in die dreißiger Jahre höher sein werden, als es nach dem
    heutigen Recht zu erwarten gewesen wäre 
    * Rentenbeziehern, die 3 oder mehr Kinder erzogen haben, sollten keine Renten-
    einbußen zugemutet werden 
    * langfristig sollte die Rente der Kinderlosen nicht unter 50% der für Beitrags-
    zahler mit 3 oder mehr Kindern vorgesehenen Renten fallen 
    * sonst problematische 3-fach-Belastung für viele Familien: Versorgung der
    Rentnergeneration über Beiträge an das Umlagesystem, Erziehungskosten für die
    eigenen Kinder und ergänzende Ersparnis für ihr eigenes Alter 
    * Übergang zu einer Teilkapitaldeckung nicht wegen der sich (bei verkürzter
    Berechnung) ergebenden Renditevorteile, sondern als Ersatz für fehlendes Human-
    kapital, das den eigentlichen Deckungsstock des UV bildet 
    * für Pflichtersparnis spricht, dass bei Beibehaltung des Beitragssatzes bis 20%
    zwischen 40% und 60% der Versicherten umlagefinanzierte Renten unterhalb der
    Sozialhilfe erhalten und mit eigener Ersparnis ihren Sozialhilfeanspruch verrin-
    gern würden 
    * solange die Sozialhilfe so konstruiert ist wie heute, führt an dem Sparzwang
    nichts vorbei, auch wenn er aus Sicht der Betroffenen den Charakter einer 100%-igen
    Steuer hat und Ausweichreaktionen am Arbeitsmarkt zu erwarten seien 
    * der bisherige Reformvorschlag bietet keine Lösung für die wachsende Lebens-
    erwartung 
    * Maßnahmenpaket zur Anhebung des effektiven Rentenalters erforderlich (belastet
    nicht den Arbeitsmarkt, sondern erhöht weden der Kürzung der Beitragssätze die
    Zahl der Erwerbstätigen) 
    * ohne Reformen absehbarer Anstieg der Belastungen für jüngere und zukünftige
    Generationen 
    * die heute 25- bis 45-Jährigen sind die eigentlich Begünstigten des bisherigen
    Rentenrechts 
Sop08
    Eckdaten der Rentenversicherung 2007. Sozialpolitik-aktuell.de, 2008. + 
    * Versicherte, Renten, Rentner, Einnahmen, Ausgaben 
Soziale Sicherung im Lebenslauf ... [Sch07a]
    W. Schmähl: Soziale Sicherung im Lebenslauf - Finanzielle Apekte in länger-
    fristiger Perspektive am Beispiel der Alterssicherung in Deutschland . Arbeits-
    papier 9/2007, ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Univ. Bremen, 2007. Überarbeitete
    Version von: "Financial Aspects of Life Cycle Arrangements from a Long-Term Point of
    View: 'Social Riscs' and Security in Old Age", European Journal of Social Security,
    27(4), 2005. + 
    * Der Beitrag stellt dar, wie "soziale Risiken" in öffentlichen und subven-
    tionierten privaten Alterssicherungssystemen berücksichtigt werden 
    * im Zentrum stehen Auswirkungen verschiedener Typen öffentlicher und privater
    Alterssicherungssysteme auf die Einkommenslage im Alter bei Eintritt bestimmter
    sozialer Risiken (Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege
    von Kindern) 
    * vorgebrachte Argumente zur Reduzierung der Rolle des Staates: Altersstruktur-
    >"intergenerationale Gerechtigkeit", "Lohnnebenkosten" im internationalen
    Wettbewerb, politische Präferenzen Marktwirtschaft und Wahlfreiheit, Druck
    europäischer Institutionen 
    * häufige Folge dieser Diskussion: zunehmende Ergänzung oder Ersetzung UV-finan-
    zierter staatlicher sozialer Sicherungssysteme durch private kapitalfundierte
    Systeme, vielfach mit dem Argument "fiskalischer Nachhaltigkeit" und dem ökono-
    mischen Beitrag höherer Renditen 
    * die erwarteten Vorteile sind nicht gleichmäßig verteilt, und diese Strategien
    sind mit veränderten und zusätzlichen Risiken verbunden 
    * danach können zwar die staatlichen Systeme als "fiskalisch nachhaltig" ange-
    sehen werden, aber nicht unbedingt das gesamte Mischsystem 
    * 2 verteilungspolitische Ziele der Alterssicherungspolitik: Vermeidung von
    Altersarmut und Verstetigung der Einkommens- und Konsumentwicklung im Lebens-
    lauf 
    * zur Einkommensverstetigung auch innerhalb der Ruhestandsphase ist auch der
    Unterschied zwischen "dynamischen" staatlichen Systemen und individuellem Sparen
    (überwiegend nominal konstante Beträge während der gesamten Ruhestandsphase) zu
    beachten 
    * wenn das staatliche System auf die Vermeidung von Altersarmut ausgerichtet ist
    (vergleichsweise niedrige oder in hohem Maße umverteilende oder gar einheitliche
    Leistungen), ist die 2. (betriebliche) Schicht in der Regel obligatorisch 
    * die Einkommensverstetigung wird dann vor allem durch die zusätzlichen Systeme
    realisiert 
    * in Ländern mit "großzügigerem" Leistungsniveau in einem leistungsorien-
    tierten staatlichen System sind zusätzliche Einrichtungen in der Regel freiwillig
    * neuere beitragsdefinierte Basissysteme werden durch obligatorische kapi-
    talfundierte ergänzt 
    * durch politische Entscheidungen sollen die gesetzlichen Renten in den nächsten
    25 Jahren um mindestens 25% gesenkt werden 
    * auch in umlagefinanzierten Systemen mit enger Beziehung zwischen Beitrag und
    Leistung wird "Eigenvorsorge" betrieben 
    * gibt es eine allgemeine, einheitlich hohe Staatsbürgerrente für alle Älteren,
    so haben Risiken im Erwerbsleben keine Auswirkung auf die Höhe der Rente 
    * Absicherung sozialer Risiken und Tatbestände für die Rente bei uns: Tabelle
    "Absicherung von Risiken":[«-verringerung aufgrund von
    >»
    «< >»
   
    «<(wenn versichert) >»
    «< >»
    «< >< >»
   
    «< >< >»
    «< >< >»
   
    «<(in betriebl. Vorsorge
    begrenzt berücksichtigt, aber i.Allg. sinkt Rente real) >»
    «<(bei betrieblicher Vorsorge) >»
    «<(wenn
    versichert) >»
    «»
    «< >»
  
    «< >»
    «< >»
    «<(nur wenn in Annuität umgewandelt oder versichert) >»
    «<(nach Rentenformel) >< >»
    «< >< >»]
     
    * in staatlichen Systemen wird sowohl das Inflationsrisiko als auch das Risiko der
    Unterschätzung der künftigen Einkommensentwicklung berücksichtigt, auch
    während der Ruhestandsphase 
    * Kaufkraftverlust oder relativer Einkommensverlust bei privater Rente: Tabelle
    "Kaufkraftverlust":[«»«<1% ><2% ><3%
    ><4% >»
    «<0 ><0,0% ><0,0% ><0,0% ><0,0% >»
    «<5 ><4,9% ><9,4% ><13,7%
    ><17,8% >»
    «<10 ><9,5% ><18,0% ><25,6% ><32,4% >»
    «<15 ><13,9% ><25,7%
    ><35,8% ><44,5% >»
    «<20 ><18,0% ><32,7% ><44,6% ><54,4% >»]
     
    * ein Kaufkraftverlust von über 25% in 15 Jahren bei einer jährlichen Inflations-
    rate von 2% steigert sich bei einem zusätzlichen Realeinkommenswachstum von 1%
    /Jahr zu einem "Rentenverlust" von ca. 36% 
    * dieser Aspekt wird in der Debatte über die Privatisierung von Altersrenten oft
    vollständig übersehen! 
    * die demografische Entwicklung (sinkende Geburtenrate und steigende Lebens-
    erwartung) betrifft auch kapitalfundierte Systeme 
    * die Subventionierung der Förderung privater Vorsorge wird auf dem Wege indi-
    rekter Steuern auch von den Geringverdienern mitfinanziert, die die Möglichkeit
    subventionierter Ersparnisbildung gar nicht nutzen können 
    * die beitragsfreie Entgeltumwandlung (sozialabgabenfreier Erwerb von Alters-
    sicherungsansprüchen anstelle der Auszahlung von Arbeitsentgelt) hat weitrei-
    chende Folgen: geringere Beitragseinnahmen der Sozialversicherungsträger, was
    über die Rentenformel zu Leistungsreduktionen auch für diejenigen führt, die
    keine Entgeltumwandlung vornehmen 
    * sowohl aus makroökonomischer Sicht als auch wegen der Beschäftigungsfähigkeit
    älterer Arbeitnehmer gibt es gute Argumente für eine Subventionierung der
    Weiterbildung 
    * zu dieser Akkumulation von Humankapital wären öffentliche Mittel besser
    verwendet als zur Förderung von Finanzkapital für die private Alterssicherung! 
    * Annahmen, die Privatisierung von Altersvorsorge würde die Wahlmöglichkeiten
    erweitern und eine höhere Rendite ermöglichen, entsprechen nicht unbedingt der
    Realität 
    * ob die reale Nettoverzinsung der privaten Ersparnis höher ist als die Rendite im
    staatlichen System, hängt von vielen Faktoren ab 
    * Beleuchtung zahlreicher Effekte wie zunehmende Liquidität, Auslandsanlagen,
    weltweite Alterungsprozesse, Verhältnis der Renditeaussagen zur Risikohöhe 
    * bei der Vehemenz der Befürwortung der (partiellen) Ersetzung des UV durch das
    KDV von manchen Politikern, Finanzmarktakteuren und Ökonomen erscheint "die
    Grenzziehung zwischen Wissenschaftlern und Lobbyisten ... durchaus fließend" 
    * in Deutschland ein uniformiertes Meinungsbild in den Medien, aber die Menschen
    hinsichtlich der Konsequenzen dieser Alterssicherungspolitik uninformiert 
    * selbst wenn langfristig hohe Renditen von Wertpapieren zu erwarten seien, ist bei
    der hohen Volatilität der Kurse für den Einzelnen entscheidend, wann er die
    Papiere kaufte und wann diese verkauft werden (müssen) 
    * Investitionsentscheidungen können zu sehr unterschiedlichen Renditen führen ->
    zunehmende Einkommensungleichheit im Alter 
    * reales Risiko, dass es viel mehr Verlierer als Gewinner geben wird: arme Ältere,
    durchschnittliche Rentner und die Steuerzahler 
    * der Ersatz staatlicher durch private Alterssicherung verlagert Risiken 1) vom
    Staat direkt zu den Privathaushalten und 2) von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern 
    * die steuerlichen Anreize für private Alterssicherung könnten weniger vorteil-
    haft sein als eine Erhöhung der steuerfinanzierten Zuweisungen an die GRV 
    * Argumente zugunsten bestimmter Lösungen sollten kritisch auf die damit verbun-
    denen Interessen überprüft werden - insbesondere, wenn sie als "alternativlos"
    bezeichnet werden 
Sozialverband Deutschland
    http://www.sovd-bv.de/content/598.0.html
Sozialversicherungsmemorandum [Kru05]
    P. Krugman¹: The Iceberg Cometh. The New York Times, January 11, 2005. + 
    * On Peter Wehner's memo, "how to sell Social Security privatization": 
    * the public must be convinced that "the current system is heading for an iceberg" 
    * administration expects us to believe that drastic change is needed because of the
    looming cost of paying for the baby boomers' retirement 
    * administration expects us not to notice that the supposed solution would do nothing
    to reduce that cost 
    * Krugman: the benefits of privatization wouldn't kick in until most of the baby
    boomers were long gone - for the next 45 years, privatization would cost much more
    money than it saved 
    * by the time privatization started to save money, if it ever did, the federal
    government would have run up around $15 trillion in extra debt 
    * privatization wouldn't even begin to reduce the budget deficit until 2050; => B.
    DeLong: P.H. Wehner's  White House Social Security Memo. econ161.berkeley.edu,
    January 06, 2005. + 
    * Wehner's e-mail from January 03, 2005: Some Thoughts on Social Security 
    * latest thinking on Social Security reform - "one of the most important conservative
    undertakings of modern times" 
    * strategy to establish an important premise: "the current system is heading for an
    iceberg" 
    * to be seared into the public consciousness: younger workers will receive less
    benefits unless significant reforms are undertaken 
    * the government's aim is to introduce market reforms in Social Security and the
    creation of Personal Retirement Accounts 
    * advocacy for a commitment to an Ownership Society 
    * this "is clearly the crucial new conservative idea in the history of the Social
    Security debate" 
    * wage indexation, created under the Carter Administration, makes it impossible to
    "grow our way" out of the Social Security problem 
    * "If we borrow $1-2 trillion to cover transition costs for personal savings accounts
    and make no changes to wage indexing, we will have borrowed trillions and will still
    confront more than $10 trillion in unfunded liabilities" 
    * "For the first time in six decades, the Social Security battle is one we can win" 
Sta06a
    Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberech-
    nung. Presseexemplar, DESTATIS, Statistisches Bundesamt, 2006; => Bericht: 11.
    koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Annahmen und Ergebnisse. + 
    * Grafik S. 5: altersspezifische Geburtenziffern 1991 und 2004, Ost und West 
    * Grafik S. 6: zusammengefasste Geburtenziffer in ausgewählten EU-Staaten 1970-
    2006 
    * Tabelle S. 7: zusammengefasste Geburtenziffer in ausgewählten Staaten 1993-2004
    * Tabelle S. 12: Lebenserwartung 1871/1881 und 2002/2004 
    * Grafik S. 13: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener seit 1871/1881 
    * Grafik S. 14: Entwicklung der Lebenserwartung 60-Jähriger seit 1871/1881 
    * Grafik S. 34: Entwicklung der Bevölkerungszahl bis 2050, Ober- und Untergrenze 
    * Grafik S. 35: Altersaufbau der Bevölkerung 1910, 1950, 2005 und 2050 (Ober- und
    Untergrenze) 
    * Grafik S. 38: Durchschnittliches Alter der Bevölkerung 1990 bis 2050 
    * Grafik S. 43: 65- bis unter 80-Jährige sowie 80-Jährige und älter 
    * Grafik S. 45: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient mit Altersgrenzen 20 und 65
    Jahre 1950-2040 
    * S. 47-50: Tabellenteil 
Sta09
    M. Staiger: RENTE/527: Wie das Rentensystem auf neue Füße gestellt werden könnte.
    Vier Vorschläge. Publik-Forum, Zeitung kritischer Christen, Ausgabe 23/2009,
    Schattenblick 30.12.2009. + 
    * 1. Alternative: die Bürgerversicherung, wie sie in der Schweiz praktiziert wird
    * alle Einkommen werden mit Beiträgen belegt 
    * keine Einkommensobergrenze für die Erhebung von Beiträgen 
    * die Prognos AG kam für das Modell für Deutschland auf einen um 2 Prozentpunkte
    geringeren Beitrag als heute 
    * die wachsende Zahl von Selbstständigen mit geringen Einkommen hätte auch ein
    wesentlich geringeres Altersarmutsrisiko 
    * es würde aber große Schwierigkeiten bereiten, die verschiedenen Systeme der
    Alterssicherung in eine Bürgerversicherung zu integrieren 
    * schließlich stünden den Rentenbeiträgen auch Rentenansprüche von Selbststän-
    digen gegenüber 
    * 2. Alternative: die Mindestrente für Beschäftigte 
    * Rüttgers Garantierente für langjährig Vollzeitbeschäftigte soll (15%?) über
    der Grundsicherung liegen 
    * eine solche Rente stünde aber im Widerspruch zu den Prinzipien (Äquivalenz-
    prinzip) des gegenwärtigen Rentensystems 
    * sie würde auch das Bedarfsdeckungsprinzip aushebeln als "Grundsicherung plus"
    für langjährig Berufstätige 
    * 3. Alternative: die "Cappuccino"-Rente 
    * eine Sockelrente soll das Existenzminimum sichern 
    * Kosten für Unterkunft und Heizung kämen dazu 
    * finanziert wird sie aus Beiträgen auf alle steuerpflichtigen Einkünfte bis zur
    Beitragsbemessungsgrenze 
    * bei einem Existenzminimum von 410Euro / Monat wäre eine Abgabe von 5,5% nötig 
    * dann sollen die Beiträge für die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung wie heute zu
    gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erbracht werden - sie könnten
    auf etwa 11,5% sinken 
    * betriebliche und private Altersvorsorge sollen ausgebaut werden 
    * zudem sollen Zeiten für die Erziehung von Kindern und der Arbeitslosigkeit
    stärker angerechnet werden 
    * die Cappuccino-Rente bewahrt Menschen mit brüchigen Erwerbsbiografien vor Armut
    im Alter und schließt ohne radikale Reformen an das heutige System an 
    * zudem sinken die Arbeitsnebenkosten 
    * 4. Alternative: die Wertschöpfungsabgabe nach Alfred Dallinger 
    * Arbeitnehmerbeitrag: wie bisher durch eine prozentuale Abgabe auf die Brutto-
    einkünfte 
    * Arbeitgeberbeitrag: nach der Wertschöpfung der Unternehmen (= Umsatz -
    Ausgaben für Waren und Dienste) 
    * heute läge eine Wertschöpfungsabgabe deutlich unter 5%, eventuell sogar nur 4%
    * Kritiker sehen allerdings Schwierigkeiten bei der genauen Berechnung der Wert-
    schöpfung 
    * Fazit: "Was fehlt, ist der politische Wille, die gesetzliche Rente gegen die
    wachsende Anfeindung derer zu verteidigen, die von ihrem Abbau profitieren." 
Staatsverschuldung...
    http://www.grin.com/e-book/38655/
    das-ungeloeste-wirtschaftliche-strukturproblem-staatsverschuldung-in
Stk04
    W. Strengmann-Kuhn: Grundrente und Grundsicherung im Alter - Ziele, Modelle und
    offene Fragen. In leicht überarbeiteter Form erschienen in: M. Opielka (Hrsg.):
    "Opielka: Grundrente in Deutschland. Sozialpolitische Analysen". Perspektiven
    der Sozialpolitik Bd. 6, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004. + 
    * Die Entwicklung eines tendenziell sinkenden Rentenniveaus wird durch den Rück-
    gang der Normalerwerbsbiografien und Zunahme von selbstständiger Tätigkeit
    verschärft 
    * deshalb wird häufig gefordert, die GRV so zu verändern, dass sie eine Grund-
    sicherung im Alter leistet - im Extrem durch eine steuer- oder beitragsfinanzierte
    Grundrente zu ersetzen (Miegel, Kronberger Kreis) 
    * im Zusammenhang mit dem dann notwendigen Aufbau einer privaten Zusatzrente nach
    dem KDV ergeben sich erhebliche Probleme 
    * 1) Ergänzung der GRV durch steuerfinanzierte Grundsicherungsmodelle: 1a)
    steuerfinanzierte Grundrente ("Volksrente") für alle Berechtigten, ergänzt um
    eine beitragsabhängige Zusatzrente nach Art einer abgemagerten GRV, oder 1b)
    steuerfinanzierte Garantierente ("Mindestrente", auch die 2003 eingeführte
    bedarfsorientierte Grundsicherung) zur Aufstockung einer das vorgegebene
    Mindestsicherungsniveau unterschreitenden gesetzlichen Rente 
    * 2) Reform der GRV durch beitragsfinanzierte Verfahren: 2a) durch Beibehaltung
    eines konstanten Beitrags für alle mit Berechtigung nur zu einer Mindestrente
    ("Schweizer Modell"), oder 2b) durch einen Mindestbeitrag, der so kalkuliert ist,
    dass er nach dem Äquivalenzprinzip zu einer Rente auf Grundsicherungsniveau
    führt ("voll eigenständige Sicherung") 
    * Ziele einer Grundsicherung im Alter: 
    * 1. soziale Gerechtigkeit (Reduktion von Armut, Einkommensglättung über den
    Lebenslauf, vetikale Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm, horizontale Gerech-
    tigkeit = Gleichbehandlung vergleichbarer Situationen) 
    * 2. Effizienz (makro- und mikroökonomische Wirkungen, insbesondere Anreiz-
    wirkungen) 
    * 3. Freiheit (Wahrung der Würde, Minimierung von Missbrauchsmöglichkeiten,
    eigenständige Absicherung z.B. von Frauen) 
    * die Armutsquote von Selbstständigen ist höher als die von Erwerbstätigen insge-
    samt -> Alterssicherung für Selbstständige 
    * ein Existenzminimum von 600 Euro = etwa durchschnittlicher Sozialhilfebedarf
    eines Alleinstehenden = verwendete Armutsgrenze 
    * von einer Grundsicherung könnte erwartet werden, dass sie über dem Existenz-
    minimum liegt 
    * zur Finanzierung durch alle: Erhöhung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungs-
    grenze, Ausweitung der GRV auf alle Erwerbstätigen (inkl. Beamte und Selbststän-
    dige) und auf alle Erwachsenen (inkl. Nichterwerbstätige), Einbeziehung von
    Kapitaleinkommen 
    * zu 1a) Modell einer steuerfinanzierten Grundrente für alle 
    * Modell von Miegel/Wahl und Biedenkopf auf Sozialhilfeniveau bei Abschaffung der
    GRV und Einführung einer privaten Eigenvorsorge 
    * in den Ländern mit Grundrenten (skandinavische Länder, Großbritannien, Nieder-
    lande) gibt es eine obligatorische beitragsfinanzierte (meist staatliche)
    Zusatzversicherung 
    * Annahme, dass die Summe aus Grundrente und beitragsabhängiger Zusatzrente so
    hoch wie die jetzige Durchschnittsrente sein soll (Grafik) 
    * zu 1b) Modell einer Garantie- oder Mindestrente: GRV bleibt unverändert, aber
    steuerfinanzierter Zuschuss, wenn Rente unter dem Grundsicherungsniveau liegt 
    * ähnlich funktioniert die bedarfsorientierte Grundsicherung, jedoch antrags-
    pflichtige Aufstockung nur nach einer Bedarfsprüfung (Partnereinkommen, Vermögen) 
    * Zweifel, ob das gegen die verschämte Armut (durch Nichtinanspruchnahme zuste-
    hender Sozialhilfe) genügt 
    * modifizierte Garantierente: Anrechnung anderweitiger Ansprüche nur zum Teil, um
    Anreiz zu erhalten (Schweden ab 2001) 
    * zu 2a) "Schweizer Modell": Grundsicherung aus Beiträgen der gesamten Bevölkerung
    (auch Selbstständige, Nichterwerbstätige, Ehefrauen) 
    * zu 2b) voll eigenständige Sicherung (Krupp, Wagner): für alle Erwachsenen eine
    Mindestbeitragspflicht (dadurch könnte auch langfristig die Hinterbliebenen-
    versicherung entfallen) 
    * je nach Modell unterschiedlich komplexe Übergangsprobleme 
    * Einführung der Grundrenten in voller Höhe nicht finanzierbar, denn sie müssten
    zusätzlich zu bestehenden Rentenansprüchen gezahlt werden 
    * Einführung also nur schrittweise machbar 
    * bei dem Vorschlag von Miegel/Wahl käme noch das Umstiegsproblem vom UV zum KDV
    hinzu (kein Pareto-optimaler Übergang möglich) 
    * bei der voll eigenständigen Sicherung macht das Auslaufen der Hinterbliebenen-
    versicherung eine lange Übergangszeit erforderlich 
Str09
    Altersvorsorge und neue Rentenbesteuerung ab 2005. Steuerrat24, 2009. + 
    * 2005 trat die nachgelagerte Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz) in
    Kraft: 
    * in den kommenden 35 Jahren werden für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteu-
    erungsanteil für Renten neu und höher berechnet, der Versorgungsfreibetrag und
    ein neuer Zuschlag für Pensionen und Betriebsrenten neu und niedriger fest-
    gesetzt sowie der Altersentlastungsbetrag für andere Alterseinkünfte neu und
    geringer angesetzt; 
    * in den kommenden 20 Jahren ändern sich jedes Jahr der abzugsfähige Höchstbetrag
    für Altersvorsorgeaufwendungen bei allen Erwerbstätigen und die Vorsorgepau-
    schale bei Angestellten und Versorgungsempfängern: 
    * in den kommenden 15 Jahren wird die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwen-
    dungen deutlich erschwert, weil die beiden neuen Höchstbeträge für Altersvorsorge-
    aufwendungen und andere Vorsorgeaufwendungen mit dem "alten" Vorsorgehöchst-
    betrag des Jahres 2004 im Rahmen einer sogenannten Günstigerrechnung verglichen
    werden und der günstigere Betrag berücksichtigt wird. 
    * Konsequenz: jeder Rentnerjahrgang (ansteigend bis 2040) muss mehr versteuern,
    jeder aktiv Beschäftigte kann jedes Jahr (ansteigend bis 2025) mehr für die
    Altersvorsorge absetzen 
SUe02
    H.-W. Sinn, S. Uebelmesser: Pensions and the path to gerontocracy in Germany. Euro-
    pean Journal of Political Economy, Vol. 19, 2002. + 
    * The proposed reform in Germany will relieve the burden on the working generation
    and reduce the benefits from the pension system 
    * whether the majority is in favour of pension cuts or pension increases depends on
    median age and indifference age 
    * for the median age, we assume an identical share of voters of all age cohorts from
    age 18 on 
    * indifference age is an age not affected by the proposed reform: older cohorts lose
    and younger cohorts win 
    * median age will grow from 46 in 2000 to 53 in 2030 
    * indifference age increases by 3 years from 2000 to 2030; increase will slow down
    around 2012 
    * in 2012, 51,4% of the eligible voters gain from the reform, 48,6% lose 
    * in 2018, 53,0% will be against the reform 
    * conclusion: until 2016, a reform can be democratically enforced 
    * after 2016, Germany will be a gerontocracy 
SWR08
    D. Krauss, I. Blank: Die Rentenlüge. SWR.de, www.swr.de/odysso/-/id=1046894
    /nid=1046894/did=3286148/16bsidm/index.html, 24.4.2008. + 
    * Die "Alterskatastrophe" nur eine Medienkampagne, um die gesetzliche Rente abzu-
    wickeln und den Versicherungen neue Kunden zuzuführen 
    * Kurt Biedenkopf ist ein eifriger Verfechter des Abbaues der gesetzlichen Rente
    zugunsten von mehr privater Vorsorge mit seinem damaligen Büroleiter Meinhard
    Miegel 
    * Miegel: Die gesetzliche Rente muss gestutzt werden; sie soll in Zukunft nur noch
    eine Basisversorgung garantieren 
    * Miegel ist nur ein Beispiel für die Verflechtung von Politik, Wissenschaft und
    Versicherungswirtschaft 
    * A. Müllers Fazit: Die gesetzliche Rente wird gezielt geschwächt, um die Menschen
    in die Arme der Privatvorsorge zu treiben 
    * riesige Gewinne und Provisionen der Versicherungen, die sie Wissenschaftlern
    geben können - außer Miegel noch: der Herr Rürup, der Herr Sinn, der Herr Raffel-
    hüschen, der Herr Börsch-Supan; alle in Diensten der Finanzdienstleister und der
    Versicherungswirtschaft 
    * Müller wundert, dass die deutschen Medien das nicht wahrnehmen 
    * je schlechter die Aussichten der gesetzlichen Rente, umso besser fürs Geschäft 
    * Raffelhüschen: die größte Rentenkürzung, die es in Deutschland je gegeben hat 
    * Raffelhüschen: "Aus dem Nachhaltigkeitsproblem der Rentenversicherung ist
    ein Altersvorsorgeproblem der Bevölkerung geworden." 
    * Prof. Winfried Schmähl: "Der partielle Ersatz der umlagefinanzierten Renten
    durch kapitalfundierte private Renten macht insgesamt die Alterssicherung
    teurer. Und zwar nicht nur teurer, weil mehr alte Menschen da sind und die Lebens-
    erwartung steigt, das betrifft also auch kapitalfundierte private wie auch umlage-
    finanzierte Renten. Nein. Dieser Umstieg von dem einen zum anderen System erhöht
    insgesamt den Vorsorgebedarf bei gleichem Absicherungsniveau verglichen mit dem,
    was sonst in der umlagefinanzierten Rentenversicherung an Beiträgen aufzu-
    bringen wären." 
    * Beiträge zur privaten Vorsorge sind ohne Arbeitgeberbeitrag 
    * hohe Unkosten für Vertrieb und Provision 
    * wer sich diese nicht leisten kann, dem droht Altersarmut 
Teu04
    O.W. Teufel: Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestellten-
    rentenversicherung. Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., 2004. + 
    * Tabelle aus: VDR - Fakten und Argumente, 01/1997: Tabelle "Versicherungsfremde
    Leistungen":[«»«< 23,0%>»
    «< 15,2%>»
    «< 18,3%>»
    «< 6,3%>»
    «< 5,3%>»
    «<
    5,2%>»
    «< 6,5%>»
    «< 4,0%>»
    «< 8,3%>»
   
    «< 7,9%>»]
     
    * Geschichte der GRV: Leistungsausweitungen der GRV, Zuschusskürzungen bzw.
    Zuschusserhöhungen des Bundes 1960, 1970, 1990, 1992, 1994, 1998, 1999, 2001, 2002
    * versicherungsfremde Leistungen, die nicht durch Bundesmittel gedeckt sind:
    2001 ca. 15 Mrd. Euro 
    * versicherungsfremde Leistungen auch in der Kranken- und Arbeitslosenversi-
    cherung, alles zusammen mehr als 170 Mrd. DM (lt. IW, 1994), wovon Bund nur 70 Mrd.
    DM ersetzte: 1994 blieben die Beitragszahler so auf ca. 100 Mrd. DM (ca. 50 Mrd.
    Euro) sitzen 
The World Factbook
    https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gm.html
The09
    RECHTSFRAGE an Ulrich Theil Deutsche Rentenversicherung Bund. DER TAGESSPIEGEL,
    23.3.2009. + 
    * Kann man ohne Abschläge nach 45 Jahren in Rente gehen? 
    * die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann ab 2012 bekommen, wer
    65 ist und 45 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt hat 
    * Vertrauensschutzregelung in Zusammenhang mit der stufenweisen Anhebung des
    Rentenalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre: versicherte Frauen können abschlag-
    frei in Rente gehen, wenn sie vor 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Beitragszeiten
    zurückgelegt haben 
    * in der Politik wird auch immer wieder über eine generell ungekürzte Rente für
    Personen diskutiert, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben 
Thu05
    M. Thum: Theorie des Sozialstaates, Kapitel 9: Theorie des Umlageverfahrens. SVWL
    Finanzwissenschaft, TU Dresden, 2005. + 
    * Im UV verzinsen sich Beiträge mit Summe aus Bevölkerungs- und Lohnwachstum 
    * "Golden Rule" als Bedingung für maximal möglichen Konsum in Solow's Wachstums-
    modell 
    * für höhere und niedrigere Sparquoten und damit Kapitalausstattungen fällt
    Konsum niedriger aus 
    * im dynamisch effizienten Bereich des Kapitalstocks wäre Verzinsung im Kapital-
    markt stets höher als interne Verzinsung des UV 
    * historischer Verlauf von Beitragssatz und Rentenniveau 1960-2000 
    * historischer Verlauf von Marktzins und Lohnsummenwachstum 1957-2002 
Tof06
    C. Toft: Grundzüge der Rentenökonomik. Univ. Kassel, 2006. + 
    * Fundamentalarithmetik einer umlagefinanzierten Alterssicherung 
    * düsteren Zukunftsprognosen ist entgegen zu halten: bei steigender Lebenserwar-
    tung ist Erhöhung der Regelarbeitsgrenze zuzumuten, Deutschland übt Sogwirkung
    als Zuwanderungsgebiet aus, mit Zunahme der Frauenerwerbsquote ist zu rechnen,
    Produktivität wird steigen 
    * Modell überlappender Generationen nach Samuelson: ein Generationenabstand wird
    definiert, und es werden immer 2 Generationen angenommen: daraus folgt eine Budget-
    gleichung 
    * bei konstantem Beitragssatz verzinsen sich Beiträge einer umlagefinanzierten
    Rentenversicherung mit Wachstumsrate der beitragspflichtigen Bruttolohn-
    summe, angenähert also Summe der Wachstumsraten von Beitragszahlern und Pro-Kopf-
    Bruttoverdienst 
    * Aarons Indifferenzbedingung zwischen KDV und UV 
    * bei "reifem" System mit stabiler Bevölkerung im steady state bei konstanten Wachs-
    tumsraten und festem Beitragssatz ist es möglich, dass UV effizienter ist
    (Aaron's Sozialversicherungsparadoxon) 
    * unter ziemlich allgemeinen Bedingungen führt eine umlagefinanzierte Alters-
    sicherung zu geringerer volkswirtschaftlicher Ersparnis und Kapitalbildung 
    * Krise der Rentenversicherung ist Problem des Übergangs 
    * es gibt kein Alterssicherungsverfahren, das im Vergleich zum UV keine Genera-
    tion schlechter stellt, aber wenigstens eine künftige Generation besser stellt (kein
    intergenerationell Pareto-effizienter Systemübergang möglich) 
    * so wirft Übergang vom UV zum KDV auch normative Fragen der intergenerationellen
    Gerechtigkeit auf 
    * Konzept versicherungsmathematischer Äquivalenz: der auf Versicherungsbeginn
    rückgerechnete Gegenwartswert erwarteter Beitragszahlungen entspricht dann dem
    auf denselben Zeitpunkt rückgerechneten Gegenwartswert erwarteter Renten-
    zahlungen 
    * Berechnung hängt vom Kalkulationszinssatz ab 
    * aktueller Rentenwert in GRV soll inflationsgesicherte Aktualisierung des
    durchschnittlichen Lebensstandards gemäß dem politisch festgelegten Renten-
    niveau sicher stellen 
    * eigenerworbene Rente kann nur bedeuten, dass Rentenempfänger eine Rente bezieht,
    als ob sich in der Erwerbsperiode geleistete Beiträge real mit Wachstumsrate des
    Lohneinkommens verzinst hätten (rückblickend betrachtet) 
    * Festlegung relativer Einkommensposition eines Rentenberechtigten innerhalb
    seiner Alterskohorte nach Teilhabeäquivalenz (weder Umverteilung zwischen
    Alterskohorten noch innerhalb Alterskohorten) 
    * Mindestrente nach Maßgabe der Rentenansprüche allein ist problematisch, da so
    z.B. auch Ehefrau eines Gutverdienenden Mindestrente erhalten kann 
vBN08
    S. von Borstel, P. Neumann: Sozialsystem: Die Wahrheit über Rente und Altersarmut.
    WELT-ONLINE, 24.4.2008. + 
    * In Deutschland bekommen derzeit nur insgesamt 371.000 Menschen Grundsicherung im
    Alter 
    * es entstünden zurzeit immer mehr Jobs mit niedrigem Einkommen, und wer jetzt schon
    wenig Geld verdiene, bekomme im Alter noch geringere Rente 
    * laut DGB droht 6 Millionen Menschen Altersarmut 
    * 3 Problemgruppen: 1,3 Millionen Langzeitarbeitslose, fast 3 Millionen Gering-
    verdiener und 2 Millionen Selbstständige, die wegen geringer Einnahmen nicht fürs
    Alter vorsorgen können 
    * Alexander Gunkel, BDA: nur 2% der 64-Jährigen bekämen staatliche Grundsicherung
    - Menschen im Berufsleben seien 5-mal häufiger auf diese angewiesen 
vBr08
    J. von Bröckel: Der Nachhaltigkeitsfaktor. www.janvonbroeckel.de/soziales
    /nachhaltigkeitsfaktor.html, 2008. + 
    * Nachhaltigkeitsfaktor koppelt Höhe der Rente an Lohnniveau und Beschäftigungs-
    stand über das Verhältnis von Beitragszahlern (also ohne Arbeitslose, die aber
    durch Staat pflichtversichert sind -> beitragsgeminderte Zeit) zu Rentnern 
    * Rentenformel: monatliche Rente = persönliche Entgeltpunkte (x ggfs. Zugangs-
    faktor) x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert 
    * Entgeltpunkt: jährlich erzieltes Entgelt / Durchschnittsentgelt 
    * Zugangsfaktor: bei vorzeitiger Altersrente, in welchem Umfang Entgeltpunkte
    beim Monatsbetrag zu berücksichtigen sind (nach Alter des Versicherten bei
    Versicherungsbeginn) 
    * Rentenartfaktor: abhängig von jeweiliger Rente (Altersrente = 1, Rente wegen
    teilweiser Erwerbsminderung = 0,5) 
    * aktueller Rentenwert: Monatsbetrag einer Rente aufgrund Durchschnittsrente 
    * Einführung des Rentnerquotienten = Anzahl Äquivalenzrentner / Anzahl Äqui-
    valenzbeitragszahler 
    * es gibt keine gesetzliche Mindestrente, aber Schutzklausel: aktueller Renten-
    wert nicht niedriger als im Vorjahr! 
    * mit dem Nachholfaktor werden wegen Schutzklausel ausgebliebene Rentenkür-
    zungen nachgeholt, wenn aktueller Rentenwert wieder erhöht werden müsste 
    * Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs ab 18 Jahren werden ab 2009 nicht mehr
    bewertet 
    * Vorschrift: Nachhaltigkeitsrücklage am Ende eines Jahres nicht niedriger als
    0,2 Monatsausgaben! 
    * Bundeszuschuss etwa 26% der GRV-Einnahmen, damit etwa 24% der Bundesausgaben 
vBr09
    J. von Bröckel: Die Besteuerung von Renten. www.janvonbroeckel.de/soziales
    /rentenbesteuerung.html, 2009. + 
    * Tabelle der Sonderausgabenabzüge für Altersvorsorgebeiträge bis 2025 und der
    Besteuerung der Renten bis 2040 
    * Grafik Besteuerung der Renten bis 2040 
    * unzählige Detailregelungen 
vBr09a
    J. von Bröckel: Die betriebliche Altersversorgung. www.janvonbroeckel.de, 2009. + 
    * Die betriebliche Altersversorgung ist Kapital gedeckt und beinhaltet die Zusage
    des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer Versorgungsleistungen aufgrund des
    Arbeitsverhältnisses bei Alter, Invalidität oder Tod erhält 
    * seit dem Altersvermögensgesetz von 2002 besteht für jeden Arbeitnehmer ein
    Rechtsanspruch, einen Teil seines Arbeitsentgelts für die betriebliche Alters-
    versorgung einsetzen zu können (Entgeltumwandlung) 
    * jeder Arbeitnehmer hat zwar diesen Rechtsanspruch, aber nicht jeder Arbeitgeber
    ist verpflichtet, sich daran finanziell zu beteiligen: keine Pflicht des Unter-
    nehmens, eigene finanzielle Leistungen für die betriebliche Altersversorgung zu
    erbringen, es sei denn, in Tarifverträgen ist etwas anderes geregelt 
    * mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde die steuerliche Förderung ausge-
    weitet und die Möglichkeit der Mitnahme erworbener Anwartschaften bei einem
    Wechsel des Arbeitgebers (Portabilität) verbessert 
    * gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Alters-
    versorgung (BetrAVG) 
    * der große Vorteil einer betrieblichen Altersversorgung liegt für den
    Arbeitnehmer darin, sich nicht um die Einzelheiten der Versicherung kümmern zu
    müssen 
    * Ende 2006 hatten ca. 17,3 Mio. Beschäftigte (ca. 65%) Anspruch auf betriebliche
    Altersversorgung 
    * 2003 bezogen 16% der Gesamtbevölkerung ab 65 Jahren eine betriebliche Alters-
    versorgung und 9% eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes 
    * der durchschnittliche Betrag je Bezieher liegt bei 411Euro bzw. 345Euro 
    * 5 verschiedene mögliche Durchführungswege: 1) Direktzusage (ohne Versiche-
    rungsunternehmen, Rückstellungen in der Bilanz, Pensions-Sicherungs-Verein
    haftet im Fall der Insolvenz), 2) Unterstützungskasse (wie (1), jedoch als
    Betriebsausgaben geltende Beiträge an Unterstützungskasse als rechtlich selbst-
    ständige Versorgungseinrichtung, die nicht der staatlichen Versicherungs-
    aufsicht unterliegt), 3) Direktversicherung (Lebensversicherung mit einem
    privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, das staatlicher Aufsicht
    unterliegt; kein Insolvenzschutz), 4) Pensionskasse (Beiträge an ein Versor-
    gungsunternehmen, das staatlicher Versicherungsaufsicht unterliegt; kein
    Insolvenzschutz), 5) Pensionsfonds (wie (4), jedoch frei in der Anlage der
    Beiträge am Kapitalmarkt; Insolvenzschutz) 
    * um einem Kaufkraftverlust durch Inflation zu entgehen, müssen ausgezahlte
    Betriebsrenten in gewissen Zeitabständen angepasst werden (§ 16 BetrAVG) 
    * eine betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder
    von beiden finanziert werden 
    * im Fall der Entgeltumwandlung muss Arbeitnehmer mindestens einen Betrag (2009:
    189Euro) in Höhe von 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 d SGB IV (2009:
    30.240Euro) leisten 
    * der Höchstbetrag liegt bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV 
    * können die eingezahlten Beiträge verfallen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
    Versicherungsfall beendet wird? Bei Finanzierung durch Arbeitgeber: erst nach
    mindestens 5-jähriger Beschäftigungsdauer nicht mehr; bei Entgeltumwandlung:
    die Anwartschaft ist sofort unverfallbar, der Arbeitnehmer hat ein sofortiges
    Bezugsrecht 
    * Übertragbarkeit der erworbenen Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel: ja für
    ab Januar 2005 ausgesprochene Neuzusagen, wenn Anwartschaft unverfallbar ist 
    * bei einer geringen, aber unverfallbaren Anwartschaft kann der Arbeitnehmer eine
    Abfindung erhalten 
    * bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung alleine im Rahmen einer Direkt-
    zusage oder bei einer Unterstützungskasse sind sie kein Lohn, also steuer- und
    sozialabgabenfrei, im Fall einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds oder
    einer Direktversicherung nur Beiträge des Arbeitgebers bis zu 4% der Beitrags-
    bemessungsgrenze in der GRV 
    * seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 weiterer steuerlicher Freibetrag von
    1.800Euro 
    * Besteuerung der ausgezahlten betrieblichen Altersversorgung: bei Alleinfinan-
    zierung durch den Arbeitnehmer ist nur der Ertragsanteil der ausgezahlten Versor-
    gung steuerbar 
    * die zunächst bis Ende 2008 befristete abgabenfreie Entgeltumwandlung wurde 2007
    durch das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung
    des Dritten Buches Sozialgesetzbuch entfristet 
    * nach einem Änderungsgesetz 2006 wird die gesetzliche Insolvenzsicherung voll-
    ständig auf Kapitaldeckung umgestellt werden (Abkehr von teilweiser Finanzierung
    im UV) 
vdH09
    D. von der Heide: Absicherung in der Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit.
    Deutsche Rentenversicherung / blogspan.net, 25.5.2009. + 
    * Beiträge an die GRV auch während der Arbeitslosigkeit: 
    * für Empfänger von ALG I zahlt die Bundesagentur für Arbeit 80% der bisher
    gezahlten Rentenversicherungsbeiträge: beim Durchschnittsverdiener für 1 Jahr
    Arbeitslosigkeit monatlicher Rentenanspruch von 21,25 Euro (West) bzw. 18,67
    Euro (Ost) 
    * bei längerer Arbeitslosigkeit (ALG II) zahlt die Bundesagentur für Arbeit 40,80
    Euro pro Monat: für 1 Jahr Arbeitslosigkeit monatlicher Rentenanspruch von 2,17
    Euro (West und Ost) 
VdK06
    Grundpositionen: I. Alterssicherung. SOZIALVERBAND VdK DEUTSCHLAND, Mai 2006. + 
    * Seit 1989 eine Vielzahl von Einschnitten im Leistungsumfang der GRV 
    * Zugang zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde eingeschränkt, die
    rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit zunehmend
    verschlechtert, die abgeleitete Hinterbliebenenversorgung teilweise
    befristet, im Niveau abgesenkt und durch eine umfassende Einkommensanrechnung
    entwertet 
    * offizielle Begründungen für einen grundsätzlichen Funktionswandel in der GRV:
    Erfordernisse des "demographischen Wandels" und "Senkung der Lohnnebenkosten" 
    * Ziel der umlagefinanzierten Rente ist in Zukunft nicht mehr die Lebensstandard-
    sicherung, sondern nur ein Versorgungsniveau an der Armutsgrenze 
    * mit der Riester-Reform im Jahre 2001 hat der Gesetzgeber mit einer Absenkung des
    Leistungsniveaus den Stellenwert der GRV grundlegend verändert 
    * ein Schwerpunkt wurde auf die private Eigenvorsorge ohne Arbeitgeberbetei-
    ligung gelegt 
    * die parallele Anwendung von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass
    erst Lohnsteigerungen über 1,3% zu einer Rentenanpassung führen und mittel-
    fristig einen Kaufkraftzuwachs der Rentner verhindern 
    * bei einer Inflationsrate von 2% sinkt in 15 Jahren der Realwert einer konstanten
    Rente auf rund ¾ des ehemaligen Wertes 
    * der volle Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen: eine Rentenkürzung von 0,85% 
    * Kinderlose: Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten zu ihrer Pflegeversicherung 
    * Sonderbeitrag zur Krankenversicherung von 0,9%: Mehrbelastung von 0,45
    Prozentpunkten 
    * der volle Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten 
    * Rentner mit Zusatzeinkünften: Erhöhung des Besteuerungsanteils von 27% auf 50%
    (nicht dynamisiert!) 
    * statt angemessener Alterssicherung wird Einhaltung von politisch festgelegten
    Beitragssatzzielen angestrebt 
    * durch die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors wurde die Höhe des Renten-
    niveaus nunmehr allein von den Beitragssatzzielen abhängig 
    * Sicherungslücken müssen von den Versicherten selbst getragen werden: aus eigenen
    Sparbeiträgen, ohne Arbeitgeberbeteiligung und zusätzlich 
    * betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer muss auf
    Lohnbestandteile verzichten 
    * wer nicht vorsorgt, wird mit Altersarmut bestraft 
    * "Weder ein Übergang zu einem überwiegend oder vollständig kapitalgedeckten
    System noch die Einführung einer Grund- oder Sockelrente wäre ohne Doppelbelas-
    tung einer Generation möglich." 
    * die Reduzierung der Beiträge für ALG-II-Empfänger und die Entdynamisierung der
    Bundeszuschüsse werden bereits kurz- und mittelfristig zu einem deutlichen
    Anstieg des Beitragssatzes in der GRV führen 
    * die Rentner werden von der Einkommensentwicklung abgekoppelt 
    * zur Lebensstandardsicherung muss die gesetzliche Rente durch betriebliche und
    private Altersvorsorge ergänzt werden 
    * um Altersarmut zu verhindern, wäre aus Sicht des VdK eine obligatorische Form
    einer kapitalgedeckten Vorsorge notwendig 
    * Ansprüche und Anwartschaften auf eine betriebliche oder private Altersvorsorge
    sollten zum Schonvermögen gehören 
    * bis 2030 wird der Anteil der Bundesmittel an den Rentenausgaben von heute 28% auf
    14% sinken 
    * die Schwankungsreserve muss insbesondere aus Steuermitteln wieder auf eine
    Monatsausgabe erhöht werden 
    * dringend erforderlich ist eine Anpassung des faktischen an das geltende gesetz-
    liche Renteneintrittsalter 
    * der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist zu erleichtern 
    * der VdK lehnt eine Anhebung der Regelaltersgrenze ab, solange die Versicherten
    nicht bis zum geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten dürfen oder
    können 
    * die Solidargemeinschaft der Versicherten muss durch die Einbeziehung aller
    Erwerbstätigen in die GRV gestärkt werden 
    * die hohe Zunahme von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die Schein-
    selbstständigkeit bzw. Selbstständigkeit in Form von "Ein-Mann-Unternehmen"
    (Ich-AGs) führt zu erheblichen Mindereinnahmen 
    * geringfügige Beschäftigungen sollten versicherungspflichtig werden 
    * zur Erreichung von armutsvermeidenden Renten sollte die Rente nach Mindestein-
    kommen wieder eingeführt werden 
    * die eigenständige Alterssicherung der Frau darf nicht über Leistungs-
    verschlechterungen bei der Hinterbliebenenrente finanziert werden 
    * überlegenswert ist die Einführung einer Sozialversicherungsabgabe für alle
    Unternehmen (ist zweckmäßiger als eine Wertschöpfungsabgabe zur Entlastung von
    personalintensiven Unternehmen) 
VdK08
    10. Rentenversicherung und Armutsrisiko. SOZIALVERBAND VdK, 27.6.2008. + 
    * Altersarmut muss primär durch mehr Beschäftigung zu angemessenen Löhnen bekämpft
    werden: als Untergrenze die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
    notwendig 
    * es muss sozialverträglicher Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden
    (Altersteilzeit im Blockmodell problematisch -> fördert Frühverrentung) 
    * Teilrente sollte ausgebaut werden (Rechtsanspruch ab dem 60. Lebensjahr, Hinzu-
    verdienstgrenzen attraktiver) 
    * GRV armutsfest machen 
    * Modifizierung der Grundsicherung kein geeigneter Weg 
    * ein Systemwechsel zu einem überwiegend oder vollständig kapitalgedeckten
    System, einer steuerfinanzierten Grundrente oder einer Sockelrente für alle wäre
    ohne Doppelbelastung einer Generation nicht möglich 
    * das allgemeine Rentenniveau ist wieder anzuheben 
    * bei der Rentenberechnung sollten Pflichtbeiträge von Beschäftigungszeiten mit
    niedrigen Verdiensten nach den Grundsätzen der Rente nach Mindesteinkommen auf
    bis zu 75% des Beitrages eines Durchschnittsverdieners angehoben werden 
    * für Zeiten der Arbeitslosigkeit auch von den Trägern der Grundsicherung für
    Arbeitssuchende angemessene Beiträge zur GRV 
    * bei den Erwerbsminderungsrenten der Zugang wieder erleichtert, ein Berufs-
    schutz wieder eingeführt und die Rentenabschläge abgeschafft 
    * Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die GRV (zuerst geringfügige Beschäf-
    tigungen versicherungspflichtig, dann Selbstständige ohne adäquate Absicherung) 
    * die betriebliche Altersvorsorge muss obligatorisch ausgestaltet werden 
    * die Anreize zu privater Vorsorge müssen weiter verbessert werden 
Verlängerte Altersteilzeit?
    http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/
    Doc~EDB6883EE17B148F3ABD8F12A1D1CCEC6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Versicherungsfremde Leistungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfremde_Leistungen
Vet09
    S. Vetter: "Rentengarantie stärkt Vertrauen". Interview mit Herbert Rische.
    LAUSITZER RUNDSCHAU, 12.11.2009. + 
    * Rische mahnt die Politik, zur Verhinderung von Altersarmut den Niedriglohn-
    sektor einzudämmen 
    * Rentenversicherung nicht darauf angewiesen, auf den Finanzmärkten einen Groß-
    teil des Geldes anzulegen - daher ist die Finanzkrise daran vorbeigegangen 
    * wenn 2010 die schrittweise Einführung der Rente mit 67 nochmals überprüft wird,
    kann man vor einer grundsätzlichen Rücknahme nur warnen 
    * die Rentengarantie stärkt das Vertrauen in unser Rentensystem 
    * wer sich über die Nullrunden beschwert, der sollte bei seinen Kindern nachfragen,
    wie sich deren Löhne entwickelt haben 
    * von der Gefahr einer wachsenden Altersarmut sind vor allem Niedriglöhner
    betroffen - also kann man vor einer Ausweitung des Niedriglohnsektors nur warnen 
    * eine Ausweitung der Minijobs ist ebenfalls problematisch 
    * Rische ist gegen eine Änderung des Rentensystems in Richtung einer Grundrente:
    die Rentenversicherung kann gesellschaftliche Verwerfungen nicht heilen 
Vie04
    H. Viebrok: Künftige Einkommenslage im Alter. ZeS report 9(29), Zentrum für Sozial-
    politik, Univ. Bremen, 2004. + 
    * Aus der Rentenreform 2001, dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, dem Alterseinkünf-
    tegesetz und Änderungen zum SGB VI Konsequenzen für das Alterseinkommen aller 
    * Abb. S. 15: Entwicklung des Brutto- und Netto-Rentenniveaus 1957-2002 
    * Berechnungen für 2 Szenarien (vor 2000, nach 2005 mit Einführung der nachgela-
    gerten Besteuerung für Renten) durch ein Lebenseinkommens-Simulationsmodell 
    * im Hinblick auf private Altersvorsorge optimistische Annahmen gemacht 
    * Veränderungen für Bruttorentenniveau: Nachteile für Ältere, Vorteile für
    Jüngere aus der stärkeren ergänzenden Alterssicherung und der (angenommenen)
    höheren Verzinsung in der privaten Vorsorge (Tab. 8) 
    * geht man auf das Nettorentenniveau über, so zeigen sich deutlich negativere
    Wirkungen (Tab. 9): die Vorteile für die Jüngeren rühren von der mit 3% ange-
    nommenen Verzinsung her (aber 30 Jahre in der Zukunft und mit Risiken behaftet) 
    * aber: Reduzierung durch jede Unterbrechung der Privatvorsorge und jeden
    Anbieter- oder Arbeitgeberwechsel (mit vertragsbedingten Kosten) 
    * Veränderung des Netto-Gesamtrentenniveaus (Tab. 10): nur die Männer ab Jahrgang
    1970 können überhaupt positive Effekte erwarten - für Frauen selbst dafür negativ 
    * Tab. 11: Männer mit einer Eckrente können zumindest zu Beginn der Altersphase
    einen Anstieg des Nettoeinkommens verbuchen, nicht aber Frauen 
    * aber auch die Männer bleiben hinter der allgemeinen Nettoeinkommensentwicklung
    zurück 
    * Tab. 13: durch die Reformen Verbesserungen für Eltern 
    * Tab. 15: vor allem ältere allein lebende Frauen mit Kindern geraten am Lebensende
    in die Nähe der Grundsicherung 
    * wegen der Maßnahmen zugunsten der Kindererziehenden Besserstellung jüngerer
    Eltern (Gutschriften ab 1992): würde sich erst in 1½ Jahrzehnten in den Renten
    auswirken, aber bis dahin werden die Entgeltpunkte durch die Abnahme des Renten-
    niveaus zurückgehen 
    * erst Jahrgänge ab 1980 werden von den Kinderzulagen (in der privaten Alters-
    vorsorge) profitieren 
    * der steuerfreie Teil der Rente wird sich von 50% bis 2040 auf 0 vermindern (keine
    Anpassung) 
    * Veränderungen für Nettorentenniveau: Nachteile für Ältere bleiben, Vorteile für
    Jüngere gehen wegen der kleineren Rentenfreibeträge zurück -> höhere Steuer-
    belastung 
    * dadurch werden Vorteile aus der ergänzenden Vorsorge teilweise zunichte gemacht 
    * erst Männer des Jahrgangs 1970 erzielen zu Beginn des Rentenbezuges eine Verbes-
    serung 
    * erst bei Männern des Jahrgangs 1950 und Frauen des Jahrgangs 1965 ein Netto-
    rentenniveau von mehr als 70% (nur bei gesamtwirtschaftlich zusätzlicher
    privater Vorsorge von 4%!) 
    * keine ergänzende Vorsorge (oder Verträge gekündigt) -> spürbare Abnahme des
    Rentenniveaus: Niveau für Jahrgang 1970 unter 58% 
    * Wert einer privaten Rente, die nicht oder nur mit der Inflationsrate dynamisiert
    wird, fällt mit den Jahren gegenüber der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen
    ab, verstärkt durch das allgemein sinkende Rentenniveau 
    * deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen, solange keine Unisex-Tarife
    (die für Verträge ab 2005 vorgeschrieben sind): z.B. für Jahrgang 1970 4,8
    Prozentpunkte zugunsten der Männer 
    * nachgelagerte Besteuerung wegen der Steuerprogression bei höheren Einkomm-
    mensschichten bemerkbarer, aber Abzugsmöglichkeiten von Vorsorgeaufwendungen
    bei diesen auch höher (bei ihnen auch höhere Verzinsung erzielbar) 
    * bei vielen Alleinerziehenden steht am Ende Bedürftigkeit zu befürchten 
VsL08
    Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung. Verein für soziales
    Leben e. V. - das große juristische Fachportal zu sozialrechtlichen Themen, 2008
WiB98
    Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft: Grundlegende
    Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. www.bmwi.de, 1998. + 
    * Drohende Probleme der GRV aus Arbeitslosigkeit, befristeten Beschäftigten-
    verhältnissen, Teilzeitarbeit, versicherungsfreien geringfügigen Beschäf-
    tigtenverhältnissen und Scheinselbstständigkeit 
    * Plädoyer für grundlegende Reformen zur Veränderung des UV in Richtung auf ein
    KDV, um den Zielkonflikt zwischen auskömmlichen Renten und niedrigen Beiträgen zu
    entschärfen 
    * Deutschlands Probleme: Abgabenlast insgesamt zu hoch, Steuersystem übermäßig
    zu progressiv, Arbeitsmarkt unflexibel, Risikokapitalmärkte unterentwickelt,
    zu viele staatliche Regulierungen 
    * von der GRV werden etwa 80% der Erwerbspersonen erfasst 
    * Anzahl der Personen im Erwerbsalter wird 2040 30% niedriger sein (mittlere Prog-
    nosevariante des Statistischen Bundesamtes) 
    * das Verhältnis der Personen mit 60 und mehr Jahren zu Personen von 20-59 Jahren
    wird von 37% 1998 auf 68% 2030 ansteigen 
    * erst nach 2040 wird sich die Altersstruktur wieder etwas verbessern 
    * der Ressortarbeitskreis des BMI hat 1996 eine wesentlich pessimistischere
    Bevölkerungsprognose erstellt (danach wird sich der Altenquotient bis 2035 mehr
    als verdoppeln) 
    * ohne die Rentenreformgesetze von 1992 (nettolohnbezogene Rente) und
    (beschlossen für) 1999 (Demographiefaktor zur Minderung des Rentenanstiegs)
    würde der Beitragssatz bis 2035 auf etwa 40% ansteigen (nun aber: etwa 30%) 
    * Grafik: Bevölkerungsprognosen der interministeriellen und des Statistischen
    Bundesamts 2000-2050 
    * während die demografische Entwicklung recht sicher prognostiziert werden kann,
    wagt der Beirat keine Prognose über aggregierte Erwerbsneigung und Arbeitslosen-
    quote 
    * die Reformgesetze liefern keine Überwindung des Mangels 
    * Lösung: Vergrößerung des Sozialprodukts und ein Belastungsausgleich im Zeit-
    verlauf durch eine Systemänderung 
    * die dem entgegenstehende Mackenroth-These "ist falsch und irreführend": Sozial-
    aufwand kann durch Vergrößerung des Sozialprodukts (durch Ersparnis und Kapi-
    talbildung) erträglicher werden: so kann ein Teil der zukünftigen hohen Renten-
    last schon heute getragen werden 
    * es "kann nur von der Verstärkung der Kapitalbildung eine nachhaltige Entlas-
    tung erwartet werden" 
    * durch Investition im Ausland kann auf bevölkerungsreiche Länder ausgewichen
    werden 
    * "Der Beirat empfiehlt, das System der deutschen Rentenversicherung unverzüg-
    lich in Richtung eines kapitalbildenden Systems zu entwickeln, um so die zukünf-
    tige Finanzkraft des Versicherungssystems und mit ihm die Kraft der Volkswirt-
    schaft zu stärken." 
    * "... sollte das Kapitaldeckungssystem nicht staatlich, sondern privatwirt-
    schaftlich organisiert werden" 
    * "Das gegenwärtige System der dynamischen Rente mit ausschließlicher Umlage-
    finanzierung lässt sich bei einer schrumpfenden Bevölkerung auf die Dauer nicht
    durchhalten." 
    * der Beirat kann die Einführung einer steuerfinanzierten Grundrente nicht unter-
    stützen, weil sie keinen Beitrag zum Abbau der Fehlanreize leisten würde 
    * im jetzigen System kann ½ der Beiträge als kapitalmarktäquivalente Sparleis-
    tung angesehen werden, und ½ hat den Charakter einer Lohnsteuer -> Abwanderung in
    die Schwarzarbeit 
    * man bräuchte eine MwSt-Erhöhung von 15-20 Prozentpunkten, um die Grundrente zu
    finanzieren 
    * beim Systemwechsel darf man die bereits im UV erworbenen Anwartschaften nicht
    vergessen: zu ihrer Finanzierung müsste bis zu ihrem Auslaufen eine Steuer erhoben
    werden oder eine entsprechende Umlage 
    * es entstehen sehr hohe anfängliche Belastungen um bis zu 10 Prozentpunkten über
    dem bisherigen Beitragssatz 
    * wenngleich der Systemwechsel zur KDV keine schnellen Vorteile verspricht, so ist
    dennoch zu ihm zu raten, um eine zeitliche Glättung der Belastungen zu erreichen 
    * die Krise beginnt um das Jahr 2020 und verschärft sich bis etwa 2035 
    * "Wenn man die Renten sichern will, ohne den Beitragssatz in bedrohliche Höhen
    steigen zu lassen, gibt es zur sofortigen Kapitalbildung keine Alternative" 
    * eine Generation, die nur noch wenige Kinder großzieht, verfügt über ausreichende
    Leistungsfähigkeit, mit der Anlage der eingesparten Mittel am Kapitalmarkt ihre
    Altersversorgung sicherzustellen 
    * einseitige Bindung an das Lohneinkommen schafft unnötiges Finanzierungsrisiko,
    das durch partielles KDV vermindert wäre 
    * Grafik: Gesamtaufwand an Umlage- und Pflichtsparbeiträgen 2000-2050 (reine
    Umlage, "Untertunnelung", Kapitaldeckung, Kapitaldeckung ? Verschuldung, feste
    Sparquote, variable Sparquote) 
    * "Die umlagefinanzierten Rentenanteile sind in jedem Jahr so zu berechnen, dass
    die Summe aus den standardisierten kapitalgedeckten Rentenanteilen und den
    umlagefinanzierten Rentenanteilen genau dem Anspruchsniveau entspricht, wie es
    durch die Rentenformel 1999 für diese Kohorte definiert wird. Aus einem Vergleich
    des durch Umlage zu finanzierenden Rentenvolumens mit den Einkommen der Versi-
    cherungspflichtigen ergibt sich daraufhin, ähnlich wie im heutigen System, der
    notwendige Beitragssatz. Die Differenz zwischen dem vorgegebenen Gesamtaufwand
    in Prozent des Bruttolohnes (etwa 24,5 Prozent in den Rechnungen des Beirats) und
    dem notwendigen Beitragssatz entspricht der jährlich vorzugebenden Pflichtspar-
    quote." 
    * die Höhe der Gesamtaufwendungen (Beitragssatz + Sparquote) in % der Brutto-
    löhne sollte einmalig fixiert werden 
    * "... immerhin soll die Hälfte der Altersrente langfristig aus angesparten Kapi-
    talbeiträgen finanziert werden" 
    * damalige Mitglieder des Beirats u.A.: H. Albach, F. Breyer, G. Gäfgen, H. Giersch,
    H. Haller, H. Hax, N. Kloten, W. Krelle, E.-J. Mestmäcker, H.-K. Schneider, H.
    Siebert, M. Streit 
Wie01a
    W. Wiegard: Der Grundsatz der Effizienz bei der Reform der Rentenversicherung.
    In: O. Graf Lambsdorff (Hrsg.): Freiheit und soziale Verantwortung. Verlag FAZ,
    2001. + 
    * Kann Übergang von UV zu KDV der Altersvorsorge mit Grundsatz der Effizienz
    begründet werden? 
    * sinnvoller Vergleich nur möglich, wenn beide gleiche Risiken abdecken 
    * Differenz zwischen Kapitalmarktzins und niedrigerer Rendite des UV als impli-
    zite Steuer interpretiert, mit der zukünftige Generationen belastet werden, um
    Einführungsgewinne der ersten älteren Generationen zu finanzieren 
    * Renditedifferenz zwischen KDV und UV ist Ausdruck intergenerativer Umver-
    teilung zu Lasten zukünftiger Generationen, keineswegs ein Effizienzvorteil des
    KDV gegenüber dem UV (peinlich: Herr Rürup (1998) und noch Sachverständigenrat-
    Jahresgutachten 1996/97!) 
    * ginge es darum, nur eines der beiden Systeme gelten zu lassen, würde ein Jüngerer
    lieber KDV wählen, ein Älterer lieber UV 
    * geht es nur um partielle Ersetzung des UV durch das KDV, muss man auch fragen,
    was mit den in der Umstellungsperiode lebenden älteren Generationen passiert 
    * von einem an deutschem Recht orientierten umlagefinanzierten Rentensystem ist
    kein (Pareto-)effizienter Übergang in ein KDV möglich: also sind umlagefinan-
    zierte Rentensysteme mit Eigenschaften des deutschen (Teilhabeäquivalenz-
    )Systems effizient! 
    * da jüngere, ins KDV einzahlende Generationen über Steuern das auslaufende UV
    mitfinanzieren müssen, wird ursprünglicher Vorteil des Wechsels in das KDV wieder
    zunichte gemacht: niemand kann (bei Annahme eines unelastischen Arbeitsangebots)
    durch Übergang vom UV zum KDV besser gestellt werden 
    * bei Annahme eines elastischen Arbeitsangebots: wird nun aus rein steuerlichen
    Gründen weniger gearbeitet (mehr Freizeit bzw. mehr Schwarzarbeit), gibt es 2
    Szenarien: 
    * 1) bezogene Renten sind unabhängig von geleisteten Beiträgen (Pauschalrenten-
    sytem): Pareto-effizienter Übergang vom UV zum KDV wird möglich 
    * weil das deutsche Rentensystem kein Pauschalrentensytem ist, ist das nicht
    relevant (aber beweist, dass beitragsfinanziertes Grundrentensystem mit einheit-
    licher Rente nicht effizient ist) 
    * effizienzsteigernder Übergang von UV mit Teilhabeäquivalenz zum KDV ist
    nicht möglich - ein starkes Ergebnis! 
    * Diskussion um nachgelagerte Besteuerung der Sozialversicherungsrenten; =>
    Web-Link dazu 
Wie09
    K. Wiesehügel: Gastbeitrag: Rente: Herausforderung für Schwarz-Gelb. Frankfurter
    Rundschau, 15.10.2009. + 
    * 2010 eine Überprüfung der Rente mit 67 vorgeschrieben 
    * ein Stopp mit Schwarz-Gelb unwahrscheinlich 
    * auf die Agenda gehört eine Reform der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente 
    * durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente von 662Euro im Monat netto ist
    zu niedrig 
    * es bekommen viele, die wegen Gesundheitsproblemen ihren Arbeitsplatz verlieren,
    gar keine Erwerbsminderungsrente und rutschen in Hartz IV ab 
    * die Zugangskriterien zu streng: auf 2 beantragte Erwerbsminderungsrenten
    kommt eine Bewilligung 
    * der Verweis auf eine zusätzliche private Erwerbsminderungsversicherung hilft
    nur den Versicherungskonzernen, nicht aber den Arbeitnehmern in gesundheitlich
    belastenden Berufen: Prämien unbezahlbar 
    * ihnen hilft auch eine weitergehende Flexibilisierung der Altersgrenzen bei der
    Altersrente nicht 
    * wer mit 60 in Altersrente geht, bei dem wird eine Kürzung von mehr als 25% fällig 
wiki10
    Wikipedia: Entgeltpunkte. 2009. + 
    * Entgeltpunkte sind ein zu berücksichtigender Faktor in der Rentenformel 
    * Entgeltpunkte werden berechnet nach §66 SGB VI 
    * entspricht der Jahresverdienst eines Arbeitnehmers genau dem Durchschnitts-
    Brutto-Entgelt der Versicherten für das Jahr, so ergibt das genau einen persönlichen
    Entgeltpunkt 
    * wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, bekommt derzeit circa 2 Punkte 
    * für Kinder, die bis zum 1. Januar 1992 geboren wurden, werden für Kindererzie-
    hungszeiten 12·0,0833=0,9996 Entgeltpunkte, danach 36·0,0833=2,9988 Entgeltpunkte
    angerechnet 
    * multipliziert man bei Rentenbeginn diese Gesamtpunktzahl mit dem Zugangs-
    faktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert, ergibt sich die persön-
    liche Rentenhöhe 
wiki2
    Wikipedia: Mackenroth-Theorem. + 
    * Mackenroth (1952), über geschlossene Volkswirtschaften: "Nun gilt der einfache
    und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der
    laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie
    eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine
    Ansammlung von Fonds, keine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu
    Periode, kein "Sparen" im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar
    nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.
    Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand
    in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein.
    Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar
    nicht so verschieden." (grau: Vervollständigung des Wikipedia-Zitats aus dem
    Originaltext) Fortsetzung des Zitats lt. A. Brie: "Volkswirtschaftlich gibt es
    nämlich keine Ansammlung eines Konsumfonds, der bei Bedarf konsumiert werden kann
    und dann gewissermaßen zum Volkseinkommen einer späteren Periode eine will-
    kommene Zugabe wäre." 
wiki6
    Wikipedia: Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben-
    abzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente -> Altersvermögens-
    gesetz (AVmG). Wikipedia, 2010. + 
    * Durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 wurde das Netto-
    rentenniveau des Eckrentners von 70% auf 67% reduziert 
    * ein Anbieter eines Riester-Produkts muss zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes
    mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren 
    * bezahlt wird eine lebenslange Rente 
    * das Kapital in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Anrechnung von Vermögen
    unberücksichtigt 
    * das angesparte Kapital kann übertragen werden 
    * es kann aber weniger Kapital angespart sein, als Sparbeiträge eingezahlt wurden
    (Abschlusskosten und Provisionen oder schlechte Kursentwicklung!) 
    * das Guthaben ist während der Ansparphase pfändungssicher 
    * staatliche Förderung: Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug (Güns-
    tigerprüfung des Finanzamts) 
    * zahlreiche Einschränkungen 
    * zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten 
    * die Altersvorsorgezulage fließt in den Vertrag und nicht direkt an den Beitrags-
    zahler 
    * die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden 
    * für den Anbieter Informationspflichten (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungs-
    kosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage) 
    * der Versicherte muss der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen - fällt sie
    weg, müssen die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden 
    * die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage
    zusammen (Tabelle der Beträge 2002-2008) 
    * jeder Ehegatte muss einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu
    erhalten 
    * nur wer den Mindesteigenbeitrag (mindestens so hoch wie der Sockelbetrag) in
    den Riestervertrag leistet, erhält die volle Zulage 
    * in vielen Fällen ergibt sich kein steuerlicher Effekt 
    * Berufseinsteiger-Bonus (nur für nach 1982 Geborene): im ersten Sparjahr eine um
    200 Euro erhöhte Grundzulage 
    * bei einigen Sachverhalten müssen Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt
    werden 
    * enthaltene Erträge sind auch noch zu versteuern 
    * nicht zurückzuzahlen ist bei Ruhestellung des Vertrages 
    * zuständig für alle Förderungsaufgaben ist die Zentrale Zulagenstelle für Alters-
    vermögen (ZfA) 
    * Unternehmen kommunizieren mit der ZfA im XML-Format (siehe Kommunikationshand-
    buch der ZfA) 
    * förderfähige Sparformen: Banksparplan, klassische Rentenversicherung, fonds-
    gebundene Rentenversicherung, Fondssparplan, Pensionskasse, Pensionsfonds und
    evtl. auch Direktversicherung 
    * erforderliche Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug sind aus Sicht
    des Datenschutzes bedenklich 
    * Kritikpunkte: 
    * Subvention der Versicherungsanbieter durch Riester-Förderung möglicherweise
    schwerer Verstoß gegen marktwirtschaftliche Ordnung 
    * nur scheinbarer Erfolg: eher starker Abzug von Kapital aus anderen Sparformen ->
    starke Mitnahmeeffekte 
    * Verlustgeschäft vor allem für Geringverdiener, aber auch für längere Zeit
    beschäftigungslose Personen, da nicht der Grundsicherung zugeschlagen, sondern
    verrechnet 
    * wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 Euro Rente schafft, für den ist die
    Riester-Rente ein Verlustgeschäft 
    * Riester-Zulage kein "Geschenk" des Staates, sondern dazu da, doppelte Besteuerung
    zu verringern, denn Leistungen aus Riester-Rente sind in Auszahlungsphase voll
    einkommensteuerpflichtig 
    * Beiträge in Einzahlungsphase stets sozialversicherungspflichtig: daher in Aus-
    zahlungsphase für freiwillig Versicherte in gesetzlicher Krankenversicherung
    nun Doppelverbeitragung in Krankenversicherung und Pflegeversicherung 
    * EU-Kommission sah EU-Vertragsverletzung wegen Gewährung nur an in Deutschland
    unbeschränkt Steuerpflichtige (Bindung der Förderung an dauernden Wohnsitz in
    Deutschland: kein Lebensabend im Ausland) 
    * Kapitalgarantie bringt Renditeeinbußen 
    * Auszahlung nur als lebenslange Rente, nicht als Einmalbetrag 
    * Albrecht Müller stellt insgesamt ein vernichtendes Urteil aus: das bisherige UV
    sei um vieles günstiger und effizienter sowie insgesamt sozialer 
    * Norbert Blüm: keine Antwort auf die Alterssicherheit derjenigen, die sich keine
    Riester-Rente leisten können - die 13 Mrd. Euro Förderung kommen "Allianz ? Co."
    zugute 
    * Prof. Klaus Jaeger: ein heute 30-jähriger Mann muss mindestens 92 Jahre alt
    werden, um seine eingezahlten Beträge samt Zinsen zurückzubekommen 
    * Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge 2010 ca. 14 Mio. 
WiL09
    H. Wilkoszewski, S. Leek: Alte und Kinderlose kontra Junge und Eltern. Max-Planck-
    Institut für demografische Forschung, Rostock, Presseinformation, 2009. + 
    * Erstmals Verteilungskonflikte in sozialpolitischen Meinungen nachgewiesen: je
    älter ein Bundesbürger ist, desto weniger familienfreundlich ist seine Wunsch-
    politik 
    * Ältere vermehrt gegen mehr Unterstützung für Familien, aber für ein Renten-
    system zu Lasten der Jungen 
    * demografische Einflussfaktoren wie Elternschaft, Großelternschaft oder Ehe
    können die Alterseffekte überlagern und sogar verstärken 
    * Bildung und Bundesland beeinflussen politische Einstellung: Abitur bzw. Westen
    mindert Zustimmung zu höherem Kindergeld; => H. Wilkoszewski: Age trajectories of
    social policy preferences. Support for intergenerational transfers from a
    demographic perspective. MPIDR Working Paper WP 2009-034, 2009 
Win08b
    R. Winkel: Grundsicherung im Alter. RP ONLINE, 2008. + 
    * Grundsicherung im Alter ist genauso hoch wie die Sozialhilfe oder das Arbeits-
    losengeld II 
    * Regelleistung für Alleinstehende: 347 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare: 624 Euro;
    dazu noch die (angemessenen) Kosten für die Wohnung (unterschiedlich hoch) 
    * für Alleinstehenden mit monatlich 380 Euro Warmmiete: Grundbedarf = 727 Euro 
    * angerechnet werden nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private sowie
    Betriebs- und Riester-Renten 
    * Ende 2006 bezogen etwa 2,3% der über 65-Jährigen Grundsicherung 
    * Alterseinkünfte von durchschnittlich 329 Euro wurden mit durchschnittlich 279
    Euro auf den Gesamtbetrag von 599 Euro aufgestockt (= rechnerischer Durch-
    schnittsbedarf, d.h. Regelsatz plus Miete) 
    * Vorteil der Leistung gegenüber herkömmlicher Sozialhilfe: es wird in der Regel
    nicht auf Einkommen / Vermögen von Verwandten zurück gegriffen 
Wre98
    M. Wrede: Pareto Efficiency of the Pay-as-you-go Pension System in a Three-Period-
    OLG-Model. Berg Working Paper Series Nr.27, Berg Verlag, Bamberg, 1998 + 
    * Betrachtung eines nicht kapitalgedeckten Rentensystems, in dem Arbeitnehmer
    Arbeitsentscheidungen mehr als 1-mal im Leben treffen 
    * Benutzung eines 3-Perioden-überlappte-Generationen-Modells 
    * Sinn (1997): jedes Rentensystem ist ein Nullsummenspiel für alle beteiligten
    Generationen 
    * Rentensysteme verteilen zwischen den Generationen um 
    * deshalb ist ein Pareto-verbessernder Übergang vom UV zum KDV unmöglich, wenn das
    Rentensystem keine statischen Ineffizienzen erzeugt 
    * Beiträge zum UV sind vom Lohneinkommen bestimmt und verzerren daher die Freizeit-
    Arbeitszeit Entscheidung 
    * Homburg (1990): wenn in einer kleinen offenen Volkswirtschaft ein Nutzen mit der
    Freizeit verbunden wird, wird die intergenerationale Pareto-Effizienz verletzt,
    und daher ist ein Pareto-verbessernder Übergang vom UV zum KDV möglich 
    * dies wurde von Breyer und Straub (1993) auf eine große geschlossene Volkswirt-
    schaft ausgedehnt 
    * Fenge (1995) zeigte, dass dieses Argument nicht anwendbar ist, wenn die Auszah-
    lungen an einen Rentner proportional zu den individuellen Beiträgen sind ("parti-
    elle Äquivalenz") - dies stellt die intergenerationale Effizienz des UV sicher 
    * Sinn (1997): Fenges Ergebnis stellt die Vorteile eines Übergangs vom UV zum KDV in
    Frage 
    * die obigen Ergebnisse wurden im Rahmen von Standard-2-Perioden-überlappenden-
    Generationen abgeleitet 
    * wenn jedoch das Leben der Menschen in mehr als 2 Zeitabschnitte unterteilt ist,
    lässt sogar partielle Äquivalenz Raum für Reformen des Rentensystems 
    * in diesem Papier wird deshalb ein 3-Perioden-überlappende-Generationen-Modell
    benutzt 
    * wo die Rentenauszahlungen proportional zu gewichteten Beiträgen sind wie in der
    deutschen GRV, ist das UV nicht perfekt intergenerational effizient -> ein
    Pareto-verbessernder Übergang zum KDV wird möglich 
    * um interregionale Effizienz bei mobilen Arbeitnehmern zu erreichen, ist (nur)
    eine gewisse (nicht vollständige) Harmonisierung der Beitragssysteme erfor-
    derlich 
www.bundesbank.de/statistik/statistik_konjunktur_tabellen.php
    http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_konjunktur_tabellen.php
www.ruerup-riester-rente.net/riesterfoerderung.html
    http://www.ruerup-riester-rente.net/riesterfoerderung.html
Zugangsfaktor
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangsfaktor